Die KfW hat vergangene Woche als erste deutsche Förderbank Blockchain im Finanzsektor unter Realbedingungen getestet und dabei Registerführer sowie Infrastruktur einer laufenden Anleihe getauscht. Es ist bereits die dritte digitale Anleihe der Bank seit 2022.

Dezentralisierte Infrastruktur ersetzt Bankennetzwerke

Die KfW hat vergangene Woche bestätigt, dass sie Blockchain im Finanzsektor erstmals unter Realbedingungen getestet hat. Bei einer laufenden digitalen Anleihe wurden Registerführer und Netzwerk ausgetauscht, ohne die Anleihe neu zu begeben. Es ist bereits die dritte digitale Anleihe, die die Förderbank seit 2022 im Rahmen ihrer Lernreihe zur Kapitalmarkt-Digitalisierung platziert hat.

Der Registerführer wechselte von Cashlink zur DekaBank, die technische Infrastruktur migrierte vom Netzwerk Polygon zur neuen Plattform SWIAT, auch Regulated Layer One genannt. Beide Wechsel liefen parallel, mitten in der Laufzeit, ohne dass Investoren zwischenzeitlich verkaufen oder neu zeichnen mussten. Für die KfW ist das der Nachweis, dass dezentralisierte Infrastruktur auch im laufenden Betrieb belastbar bleibt.

KfW-Tests beschleunigen Blockchain-Integration

Bei der Ausgabe kam zusätzlich die Trigger-Lösung der Deutschen Bundesbank zum Einsatz, über die Zahlungen in echtem Zentralbankgeld abgewickelt werden. Zins- und Rückzahlungen sollen künftig über die neue Pontes-Infrastruktur des Eurosystems laufen, die im dritten Quartal 2026 startet. Damit verknüpft die KfW den Test von Blockchain im Finanzsektor erstmals mit der Zahlungsschiene der Zentralbank statt mit einer privaten Verrechnungslösung.

Die KfW bezeichnet den Vorgang in einer Pressemitteilung als nächsten Schritt einer Lernreihe, die 2022 mit der ersten digitalen Anleihe begann. Ziel ist, Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern zu verringern und den Wechsel von Registerführern zum Standardfall zu machen statt zur Ausnahme.

Infrastruktur-Verschiebung im internationalen Zahlungsverkehr

Für deutsche Anleger bleibt der Test zunächst institutionellen Investoren vorbehalten. Erkennbar ist trotzdem ein Muster: Banken und Zentralbanken richten Blockchain im Finanzsektor so ein, dass sich Registerführer und Netzwerke austauschen lassen, ohne eine Anleihe neu zu begeben. Wer ein Wertpapier über einen Registerführer wie Cashlink oder die DekaBank hält, bleibt von dessen Verwahrentscheidung abhängig, unabhängig davon, welches Netzwerk im Hintergrund läuft.

Der Test zeigt vor allem, dass Austauschbarkeit selbst zum Verkaufsargument wird, weil Institutionen keine dauerhafte Bindung an einen Anbieter eingehen wollen. Offen bleibt, ob die Pontes-Infrastruktur planmäßig startet und ob private Anleger je Zugang zu ähnlichen Produkten erhalten.

Wer Wertpapiere in einem Register verwahrt, überlässt einer zentralen Instanz die Entscheidung über Zugriff und Übertragbarkeit, ganz gleich, wie oft im Hintergrund das Netzwerk wechselt. Bitcoin bleibt davon unberührt: Die feste Obergrenze von 21 Mio. Einheiten hängt an keinem Registerführer und keiner austauschbaren Infrastruktur.

Wir berichteten über die geplante Krypto-Anleihe von Sachsen-Anhalt, bei der ebenfalls die DekaBank als Registerführer vorgesehen ist.

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