Die EZB und die nationalen EU-Zentralbanken fordern eine Änderung der MiCA Stablecoin Anforderungen: Die feste Mindesteinlagenquote bei Banken soll durch flexible Liquiditätsschwellen ersetzt werden. Grund ist die Sorge vor plötzlichen Geldabzügen, die Banken unter Druck bringen könnten.
EZB lehnt Mindesteindlagen bei Stablecoins ab
Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken der Europäischen Union fordern eine Änderung der MiCA Stablecoin Anforderungen. Nach geltendem Recht müssen Emittenten von E-Geld-Token seit Inkrafttreten der Verordnung mindestens 30 Prozent ihrer Reserven als Bankeinlagen halten, bei als bedeutend eingestuften Stablecoins sind es 60 Prozent.
Das Europäische System der Zentralbanken schlägt stattdessen gestaffelte Liquiditätsschwellen vor. Für bedeutende Stablecoins sollen 40 Prozent der Reserven binnen eines Arbeitstags verfügbar sein, 60 Prozent binnen fünf Arbeitstagen. Bei kleineren Emittenten liegen die Schwellen bei 20 beziehungsweise 30 Prozent. Reserven sollen damit nach tatsächlicher Fälligkeit gestaffelt werden, statt pauschal als Bankeinlage vorgeschrieben zu sein.
Bankenstabilität statt Einlagenschutz
Genau hier setzt die Kritik an den bisherigen MiCA Stablecoin Anforderungen an: Ein plötzlicher Ansturm auf einen Stablecoin könnte die dahinterliegenden Banken destabilisieren. Zieht ein Emittent im Krisenfall in kurzer Zeit große Summen von seinen Bankkonten ab, kann das die Liquidität des betroffenen Instituts belasten. Besonders kleinere oder mittlere Banken, bei denen Emittenten ihre Pflichteinlagen konzentrieren, gelten nach Einschätzung der Zentralbanken als anfällig für solche Abzüge.
Als Referenzfall dient der Zusammenbruch der Silicon Valley Bank im März 2023. Der Stablecoin-Emittent Circle hatte zu diesem Zeitpunkt 3,3 Mrd. US-Dollar an Reserven bei genau diesem einen Institut geparkt. Nach Einschätzung der Europäischen Zentralbank kann eine starre Einlagenpflicht damit selbst zum Risiko für das Bankensystem werden, statt es abzusichern.
Von festen zu flexiblen Liquiditätsanforderungen
Mit den überarbeiteten MiCA Stablecoin Anforderungen soll die Reservehaltung an der tatsächlichen Fälligkeit ausgerichtet werden statt an einer starren Quote bei einer einzelnen Bank. Ein Zeitplan für eine Gesetzesänderung steht noch nicht fest. Der Vorschlag ist Teil der laufenden MiCA-Überprüfung durch die EU-Kommission. Bis zu einer Einigung gelten die bisherigen 30- und 60-Prozent-Schwellen unverändert fort.
Unabhängig von der künftigen Reservequote bleibt die Grundstruktur bestehen: Wer einen Stablecoin hält, ist auf die Zahlungsfähigkeit von Emittent und Bank angewiesen. Liquiditätsschwellen können dieses Gegenparteirisiko verringern, aber nicht auflösen.
Bitcoin in Selbstverwahrung kennt diese Abhängigkeit nicht, weil kein Emittent und keine Bank zwischen Halter und Bestand steht. Ob die EU-Kommission die vorgeschlagenen Liquiditätsschwellen übernimmt, bleibt vorerst offen.
Wir berichteten über die MiCA-Anforderungen an Stablecoin-Emittenten.





