Die BaFin Warnung Kryptoplattformen vom 29. September 2026 betrifft ein Netzwerk aus mindestens 30 gefälschten Websites, die ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten und Kundendaten weiterreichen.
BaFin entdeckt Netzwerk aus Hunderten gefälschter Krypto-Handelsplattformen
Die BaFin Warnung Kryptoplattformen ist seit dem 29. September 2026 online. Die Finanzaufsicht hat ein Netzwerk aus mindestens 30 nahezu identischen Websites identifiziert, die unter dem Sammelbegriff „KI-Handelsplattform“ auftreten. Nach Angaben der Behörde bieten die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Betroffen sind unter anderem die Domains altrevia-ai.click, blitzkapitenz.live, neura-kapital.com und steloria-ki.live. Für ein solches Angebot wäre in Deutschland eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz nötig, die keiner der Betreiber besitzt.
Nach Erkenntnissen der Aufsicht geben die Betreiber gesammelte Kundendaten anschließend an weitere unerlaubte Online-Handelsplattformen weiter. Mit der BaFin Warnung Kryptoplattformen wird damit ein zweistufiges Modell sichtbar: Aus einer vermeintlichen Anlage wird zusätzlich Datenhandel für Folgebetrug.
Identische Designs, unterschiedliche Domains: Das Erkennungsmuster der Fälschungen
Die BaFin-Verbrauchermitteilung nennt mehrere wiederkehrende Merkmale, an denen sich die Fälschungen erkennen lassen. Dazu zählen fehlende oder unvollständige Impressen sowie Kontaktformulare, die vor allem der Datensammlung dienen.
Auffällig ist zudem die Häufung ungewöhnlicher Domain-Endungen wie .click, .live, .online oder .sbs, kombiniert mit Fantasienamen, die Seriosität und technologische Kompetenz suggerieren sollen. Die Betreiber selbst bleiben der Aufsicht unbekannt.
Das Muster ist kein Einzelfall. Baugleiche Seiten tauchen unter neuen Namen wieder auf, sobald eine Domain gesperrt wird. Die BaFin kann Plattformen zwar öffentlich benennen, gegen im Ausland betriebene Server hat sie aber nur eingeschränkt Zugriff.
Was Anleger nach einer Einzahlung auf gefälschten Börsen tun können
Die BaFin empfiehlt, vor jeder Einzahlung die Unternehmerdatenbank der Behörde zu prüfen und bei Kryptowerte-Dienstleistungen ausschließlich auf zugelassene Anbieter zu setzen. Wer bereits eingezahlt hat, sollte Bank oder Zahlungsdienstleister informieren und Anzeige erstatten.
Für die Betrugserkennung Anlegerschutz gilt ein einfacher Grundsatz: Wer Guthaben bei einem unregulierten Betreiber liegen lässt statt Bestände selbst zu verwahren, überträgt die Kontrolle vollständig an einen Dritten. Dessen Identität kennt in diesem Fall nicht einmal die BaFin selbst.
Das Muster wiederholt sich, weil gefälschte Plattformen ohne Kapitalnachweis und ohne Aufsicht operieren können. Offen bleibt, wie viele der über die Kontaktformulare gesammelten Daten bereits an weitere Betrugsseiten verkauft wurden.
Wir berichteten über einen vergleichbaren Fall mit einer gefälschten Website.





