Die Bybit E-Geld-Lizenz ist seit 4. August 2026 amtlich: Die österreichische Finanzmarktaufsicht genehmigte der Wiener Tochtergesellschaft Bybit Payments GmbH den Betrieb als E-Geld-Institut. Geplant sind Kartenzahlungen, Merchant-Dienste, Open Banking und Peer-to-Peer-Überweisungen für den europäischen Wirtschaftsraum.
Bybit erhält österreichische Zahlungslizenz
Die Kryptobörse Bybit hat am 4. August 2026 über ihre Wiener Tochtergesellschaft Bybit Payments GmbH die Bybit E-Geld-Lizenz von der österreichischen Finanzmarktaufsicht erhalten. Die Genehmigung erfolgte nach Paragraf 3 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 4 des E-Geldgesetzes 2010 und erlaubt der Gesellschaft, gewerblich E-Geld auszugeben. Zusätzlich darf Bybit Payments GmbH Zahlungsdienste wie Einlagengeschäft, Auszahlungsgeschäft, Zahlungsvorgänge sowie Issuing und Acquiring anbieten. Bybit zählt nach Handelsvolumen zu den größeren Kryptobörsen weltweit und baut mit der Lizenz ein zweites, reguliertes Standbein neben dem Krypto-Handel auf.
Die Bybit E-Geld-Lizenz betrifft ausschließlich die neu gegründete Zahlungsdienst-Einheit mit Sitz in der Donau-City-Straße in Wien. Sie ist rechtlich getrennt von der Bybit EU GmbH, die seit Mai 2025 als Kryptowerte-Dienstleister unter der EU-Verordnung MiCA zugelassen ist. Beide Gesellschaften unterliegen unterschiedlichen Konzessionen und Aufsichtsregimen, obwohl sie zur selben Unternehmensgruppe gehören.
Was die E-Geld-Genehmigung für Kunden bedeutet
Für bestehende Bybit-Nutzer ändert sich durch die E-Geld-Lizenz zunächst nichts. Die Genehmigung ist eine regulatorische Voraussetzung, kein Startsignal für neue Produkte. Als E-Geld-Institut nach österreichischem Recht kann Bybit Payments GmbH jedoch ein EU-Passporting nutzen: Mit der Wiener Lizenz darf das Unternehmen Zahlungsdienste im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum anbieten, ohne in jedem Mitgliedsstaat eine eigene Genehmigung einzuholen.
Ausgenommen bleibt vorerst Malta, wo Bybit EU GmbH ihren MiCA-Sitz hat und eigene Auflagen gelten. Die Konzessionserteilung der FMA zeigt, wie Zahlungsverkehr EU Regulierung Kryptobörsen zunehmend zwingt, klassische Zahlungsdienstlizenzen statt reiner Krypto-Zulassungen zu erwerben, sobald Fiat-Zahlungen zum Kerngeschäft werden.
Kartendienste und Merchant-Tools geplant
Mit der Lizenz kündigt Bybit den Ausbau von vier Dienstleistungsfeldern an: Kartenlösungen, Zahlungsabwicklung für Händler, Open-Banking-Funktionen und Peer-to-Peer-Überweisungen. Konkrete Starttermine oder Partnerbanken nannte das Unternehmen bislang nicht. Die Bybit E-Geld-Lizenz bildet damit die regulatorische Grundlage, nicht bereits den Produktlaunch selbst.
E-Geld ist ein Anspruch gegenüber dem ausgebenden Institut, keine Selbstverwahrung. Wer Guthaben bei Bybit Payments hält, trägt das Ausfallrisiko der Gesellschaft, während selbstverwahrte Bitcoin unabhängig von einer einzelnen Gegenpartei bleiben.
Die Bybit E-Geld-Lizenz erweitert das Zahlungsangebot der Börse, ändert aber nichts an der festen Obergrenze von 21 Mio. Bitcoin. Ob die geplanten Kartendienste tatsächlich in mehreren EU-Ländern starten, bleibt vorerst offen.
Wir berichteten über die neue E-Geld-Lizenzpflicht für Stablecoins in der EU.





