Die FCA hat im Betrugsfall um 851.402 Pfund eine Rückgabe an die Opfer eines Krypto-Anlagebetrugs angeordnet. Zwei verurteilte Täter müssen binnen drei Monaten zahlen, bevor die Behörde das Geld an 65 betrogene Anleger verteilt.
Britisches Gericht ordnet FCA-Rückgabe an
Die britische Finanzaufsicht FCA hat im Betrugsfall gegen zwei verurteilte Krypto-Betrüger am 28. September 2026 vor dem Southwark Crown Court eine Rückgabe von 851.402,27 Pfund an die Opfer durchgesetzt.
Im selben Betrugsfall verurteilte das Gericht Raymondip Bedi zur Zahlung von 603.404,28 Pfund, Patrick Mavanga zu 247.997,99 Pfund. Beide müssen binnen drei Monaten zahlen, andernfalls drohen zusätzliche Haftstrafen von bis zu fünf beziehungsweise zwei Jahren.
Bedi und Mavanga hatten zwischen Februar 2017 und Juni 2019 mindestens 65 Anleger per Kaltakquise zu Investments in angebliche Krypto-Projekte über die Firmen CCX Capital und Astaria Group LLP gedrängt. Die Opfer verloren dabei insgesamt 1.541.799 Pfund.
Im Juli 2025 waren beide Männer bereits strafrechtlich verurteilt worden, Bedi zu fünf Jahren und vier Monaten Haft, Mavanga zu sechs Jahren und sechs Monaten. Die jetzt vollstreckte Rückgabe ist die finanzielle Folge dieses Urteils.
FCA plant Auszahlung an Betrugsopfer
Die 851.402 Pfund decken rund 55 Prozent des Gesamtschadens ab. Die FCA kündigte an, das Geld nach Zahlungseingang an die identifizierten Opfer zu verteilen, sobald die Dreimonatsfrist abgelaufen ist.
Nach eigenen Angaben hat die Behörde die Betroffenen bereits kontaktiert, Details stehen in den offiziellen FCA-Mitteilungen. Der Betrugsfall zeigt, wie lange ein Verfahren von der ersten Anzeige bis zur tatsächlichen Rückgabe dauern kann: Zwischen dem Ende des Betrugs 2019 und der jetzigen Anordnung liegen mehr als sechs Jahre.
Für den Krypto Verbraucherschutz ist der Fall insofern ein Präzedenzfall, als die FCA die zivilrechtliche Rückgewinnung aktiv bis zur Auszahlung begleitet, statt es bei der strafrechtlichen Verurteilung zu belassen.
851.000 Pfund für Krypto-Betrugsopfer
Für deutsche und europäische Anleger zeigt der Fall vor allem eines: Eine Finanzaufsicht kann Betrug nachträglich verfolgen und einen Teil der Verluste zurückholen, verhindert ihn aber nicht. Wer über ungebetene Anrufe oder dubiose Plattformen in angebliche Krypto-Projekte investiert, überträgt sein Kapital einem Gegenüber, dessen Zahlungsfähigkeit und Identität ungeprüft bleiben. Das unterscheidet solche Fälle grundlegend vom Halten von Bitcoin in eigener Verwahrung, bei dem kein Dritter über die privaten Schlüssel verfügt.
Die Rückgabequote von rund 55 Prozent zeigt, dass selbst ein erfolgreiches FCA-Verfahren einen Teil des Schadens endgültig bestehen lässt. Offen bleibt, ob Bedi und Mavanga innerhalb der Dreimonatsfrist zahlen oder die angedrohte zusätzliche Haftzeit riskieren.
Für die 65 Opfer bedeutet das Urteil eine teilweise, aber keine vollständige Entschädigung ihrer Verluste aus dem Zeitraum 2017 bis 2019.
Wir berichteten über die Entschädigung von Gläubigern im FTX-Insolvenzverfahren.





