Die SEC hat am 17. September 2026 eine befristete Ausnahmeregelung für den Handel mit tokenisierten Aktien über Blockchain-Handelsplätze erteilt. Die sogenannten Tokenized Securities Venues dürfen ohne Börsenzulassung handeln, die Freistellung läuft 2031 aus.
SEC erteilt Ausnahmeregelung für Blockchain-Handelsplätze
Die US-Börsenaufsicht SEC hat am 17. September 2026 eine sogenannte Innovation Exemption erteilt, die den Handel mit tokenisierten Aktien über Blockchain-basierte Plattformen erlaubt. Betroffen sind sogenannte Tokenized Securities Venues, kurz TSV, die tokenisierte NMS-Aktien des US-Aktienmarktes über automatisierte Market-Maker-Liquiditätspools handeln lassen, ohne selbst als Börse registriert zu sein. Die Freistellung ist befristet und konditional, sie läuft nach fünf Jahren im Jahr 2031 aus.
SEC-Vorsitzender Paul Atkins erklärte, die Behörde mache damit einen bedeutenden Schritt, um den Handel tokenisierter Aktien onchain zu ermöglichen. Jamie Selway, Direktor der Division of Trading and Markets, nannte die Entscheidung einen wichtigen Meilenstein für die Öffnung der US-Kapitalmärkte gegenüber tokenisierten Wertpapieren. Parallel zur Exemption startete die SEC eine öffentliche Konsultation, mit der sie Marktteilnehmer zur weiteren Ausgestaltung der Regeln befragt.
Tokenisierte Aktien unter reguliertem Testbetrieb
Für den Handel mit tokenisierten Aktien gelten klare Auflagen. Gehandelte Symbole und Volumen unterliegen Obergrenzen, die die SEC im laufenden Testbetrieb anpassen kann. Tokenisierte Aktien müssen dieselben Rechte gewähren wie die zugrunde liegenden traditionellen Aktien, etwa Stimmrechte und Dividendenansprüche.
Emittenten erhalten vorab ein Mitteilungs- und Einspruchsrecht, bevor ihre Aktie auf einem TSV gehandelt werden darf. Die zugrunde liegenden Smart Contracts müssen öffentlich prüfbar sein, Handelsstopps sind synchron zur jeweiligen Primärbörse durchzusetzen. Die Venues müssen zudem laufend Transparenzmitteilungen an Marktteilnehmer veröffentlichen.
Dezentralität unter Kontrolle: Wie die Regulierung Innovation begrenzt
Die Exemption zeigt ein Muster, das sich bei US-Behörden wiederholt: Neue Blockchain-Infrastruktur wird nicht dereguliert, sondern in ein engmaschiges Genehmigungsverfahren mit Fristen, Obergrenzen und Einspruchsrechten eingebettet. Automatisierte Liquiditätspools laufen zwar dezentral, die Kontrolle über Zugang und Umfang bleibt jedoch bei der Behörde.
Tokenisierte Aktien bleiben damit Wertpapiere mit Blockchain-Hülle, keine Alternative zu selbstverwahrtem Geld. Wer handeln darf und in welchem Umfang, entscheidet weiterhin eine zentrale Instanz, nicht ein festes, unveränderliches Protokoll.
Die Ausnahmeregelung bleibt ein befristeter Testlauf mit Ablaufdatum 2031, keine dauerhafte Marktöffnung. Ob die SEC sie danach verlängert oder in Dauerrecht überführt, ist offen.
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