EZB Stablecoins Zinsverbot: Die Europäische Zentralbank und alle 27 nationalen Notenbanken der Eurozone fordern ein ausgeweitetes Verbot von Renditen auf Stablecoins. Das geht aus ihrer Stellungnahme vom 22. September 2026 zur MiCA-Überprüfung hervor.
EZB verbietet Zinszahlungen auf Stablecoins
Die Europäische Zentralbank und alle 27 nationalen Notenbanken des Eurosystems fordern seit Dienstag, 22. September 2026, ein ausgeweitetes EZB Stablecoins Zinsverbot im Rahmen der laufenden Überprüfung der EU-Verordnung MiCA. Direkte Zinszahlungen auf E-Geld-Token sind bereits seit Inkrafttreten von MiCA 2024 untersagt, neu ist die Forderung, auch indirekte Vorteile wie Rabatte oder Treueprämien für das Halten von Stablecoins zu verbieten.
Zusätzlich verlangt das Eurosystem eine Reform der Reservepflicht. Die bisherige Vorgabe, wonach Emittenten 30 bis 60 Prozent ihrer Reserven als Bankeinlagen halten müssen, soll durch gestaffelte Liquiditätspuffer ersetzt werden: ein Mindestanteil müsste binnen eines Bankarbeitstags verfügbar sein, ein weiterer Anteil binnen fünf Arbeitstagen, für den Rest gelten Laufzeit- und Streuungsvorgaben. Betroffen wären alle Emittenten mit MiCA-Zulassung in der Eurozone, aktuell rund zehn Anbieter.
Das Zinsverbot: EZB-Strategie gegen alternative Währungen
Als Begründung nennt das Eurosystem das Ansteckungsrisiko für Banken. Ist ein großer Teil der Reserven eines Emittenten in Einlagen einer einzelnen Bank gebunden, wird diese Bank abhängig von der Nachfrage nach genau einem Token. Lösen viele Halter ihre Stablecoins gleichzeitig ein, zieht der Emittent Einlagen kurzfristig ab, und die betroffene Bank gerät binnen Stunden unter Liquiditätsdruck.
Für die EZB ist das EZB Stablecoins Zinsverbot eine Fortsetzung bestehender Regeln: Stablecoins sollen klar von Bankeinlagen abgegrenzt bleiben und nicht als renditetragendes Sparprodukt ohne Einlagenschutz auftreten. Die Konsultation der EU-Kommission zur MiCA-Überprüfung läuft noch bis zum 30. September 2026.
Renditen auf Stablecoins nicht mehr erlaubt
Eine Änderung von MiCA erfordert ein reguläres Gesetzgebungsverfahren zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission. Bis zur Umsetzung des EZB Stablecoins Zinsverbots vergehen deshalb voraussichtlich Monate, vor 2027 rechnen Beobachter nicht mit einer Einigung. Aktuell bleibt es bei einer Forderung des Eurosystems, nicht bei geltendem Recht.
Der Vorstoß zeigt, wie eng der Rahmen um private Geldformen gezogen wird, sobald sie in Konkurrenz zu Bankeinlagen treten. Zinsen auf Stablecoins blieben bislang eine der wenigen Möglichkeiten, mit einer an den Euro gekoppelten Einheit überhaupt eine Rendite zu erzielen.
Bitcoin bleibt von der Debatte unberührt: Seine Obergrenze von 21 Mio. Einheiten liegt im Protokoll fest und lässt sich durch kein Zinsverbot und keine Reservepflicht verändern.
Wir berichteten bereits, wie die MiCA-Verordnung das EU-Regulierungssystem für Stablecoins prägt.





