Die geplante Haltefrist-Steuerreform für Kryptowerte sieht ab 2027 eine Ersatzregel vor, die bei fehlendem Kaufnachweis 50 Prozent des Verkaufserlöses der Kapitalertragsteuer unterwirft. Der frühere FDP-Abgeordnete Frank Schäffler warnt, dass das vor allem Altbestände aus Eigenverwahrung trifft.
Haltefrist-Steuerreform: 50-Prozent-Belastung geplant
Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf zur Haltefrist-Steuerreform für Kryptowerte am Montag, 29. September 2026, an die Verbände verschickt. Das Kabinett soll den Entwurf bereits am 14. Oktober beschließen, Stellungnahmen der Verbände sind nur bis zum 6. Oktober möglich, also gerade einmal sechs Tage. Kernstück ist der Wegfall der bisherigen einjährigen Spekulationsfrist nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz: Für Kryptowerte, die ab dem 1. Januar 2027 angeschafft werden, greift künftig unabhängig von der Haltedauer die 25-prozentige Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Für Bestände bis zum 31. Dezember 2026 bleibt die bisherige einjährige Frist bestehen. Brisant ist jedoch eine Ersatzregel im selben Entwurf: Lassen sich Anschaffungsdatum und Kaufpreis beim Verkauf nicht nachweisen, unterstellt die Haltefrist-Steuerreform eine Anschaffung nach dem 31. Dezember 2026 und setzt pauschal 50 Prozent des Veräußerungserlöses als Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug an.
Schäfflers Warnung vor Steuerreform-Folgen für Bitcoin
Frank Schäffler, ehemaliger FDP-Bundestagsabgeordneter, warnte diese Woche öffentlich vor der Tragweite der Regelung. Nach seiner Einschätzung trifft die Ersatzregel vor allem Selbstverwahrer und Anleger, die Bitcoin im Lauf der Jahre zwischen verschiedenen Börsen oder in eigene Wallets verschoben haben und deshalb den ursprünglichen Kaufnachweis nicht mehr lückenlos vorlegen können.
Die parlamentarische Beratung des Entwurfs lässt sich über die hib-Pressedienste des Bundestags verfolgen, sobald das Gesetz dort eingebracht wird. Schäffler fordert, die Ersatzregel vor dem Kabinettsbeschluss am 14. Oktober nachzubessern, da sie aus seiner Sicht faktisch zu einer rückwirkenden Verschärfung für Altbestände führen kann.
Alte Bestände im Nachteil: Die Haltefrist-Regelung
Betroffen sind laut Schäffler besonders Anleger, die Bitcoin bereits vor Jahren gekauft und seither zwischen Hardware-Wallets, alten Börsenkonten oder nach Plattform-Pleiten neu eingerichteten Zugängen bewegt haben. Fehlt der durchgängige Nachweis der Anschaffung, greift ab 2027 automatisch die 50-Prozent-Ersatzbemessung, selbst wenn der tatsächliche Gewinn deutlich geringer ausfällt oder die eigentliche Haltefrist längst abgelaufen wäre.
Wer Bitcoin in Eigenverwahrung hält und seine Transaktionshistorien nicht lückenlos dokumentiert, trägt das Risiko für diese Nachweislücke künftig selbst. Die Haltefrist-Steuerreform verschiebt damit faktisch die Beweislast vom Staat auf den einzelnen Anleger.
Ob die Ersatzregel bis zum Kabinettsbeschluss am 14. Oktober noch verändert wird, ist offen. Bis dahin bleibt nur, eigene Kaufbelege und Wallet-Historien lückenlos zu sichern.
Wir berichteten über die Ankündigung der Haltefrist-Steuerreform durch Finanzminister Klingbeil.





