Arizonas Bitcoin-Reserve-Gesetz HB2324 erhält nach einer parteiischen Senatsabstimmung eine zweite Chance.
In Kürze
-
Neuer Anlauf für Arizonas Krypto-Reserve
-
Arizona lässt Bitcoin-Reserve-Gesetz HB2324 wieder aufleben
-
Wie würde HB2324 im Falle einer Verabschiedung funktionieren?
Neuer Anlauf für Arizonas Krypto-Reserve
Nach einer parteiischen Abstimmung im Senat wurde die Gesetzesvorlage 2324 des Repräsentantenhauses von Arizona wiederbelebt, was einen bedeutenden Schritt vorwärts in der Vision der Bitcoin-Reserve des Staates darstellt. Ursprünglich abgelehnt, wurde das Bitcoin-Reserve-Gesetz wiederbelebt, als der Senat einen Antrag auf erneute Prüfung mit überwiegend parteipolitischer Ausrichtung verabschiedete.
Er zielt darauf ab, einen „Bitcoin and Digital Assets Reserve Fund“ einzurichten, um beschlagnahmte digitale Vermögenswerte zu verwalten, die Verfallsgesetze von Arizona zu aktualisieren und digitale Vermögenswerte einzubeziehen sowie moderne Verwahrungsstandards festzulegen.
Arizona lässt Bitcoin-Reserve-Gesetz HB2324 wieder aufleben
Der Senat von Arizona hat einen Antrag auf erneute Prüfung des ursprünglich abgelehnten Gesetzes HB2324 zur Einrichtung einer Bitcoin-Reserve angenommen. Nachdem das Gesetz am 7. Mai als gescheitert galt, wurde es nun mit 16 zu 14 Stimmen wiederbelebt. Bitcoin Laws teilte dieses Update heute früh in einem X-Post mit.
Bemerkenswerterweise war die Abstimmung im Senat weitgehend parteipolitisch geprägt, wobei die meisten Abgeordneten entlang der Parteigrenzen stimmten. Eine bemerkenswerte Ausnahme bildete der republikanische Senator Jake Hoffman, der mit seiner Partei brach und gegen das Gesetz stimmte. Der im Februar eingebrachte Gesetzentwurf HB 2324 wurde Anfang Mai vom Senat verabschiedet, geriet jedoch im Repräsentantenhaus ins Stocken, da er keine endgültige Zustimmung erhielt.
Um voranzukommen, benötigt HB 2324 eine Mehrheitsentscheidung aller 60 Mitglieder des Repräsentantenhauses von Arizona, wobei 31 Ja-Stimmen die Mindestschwelle darstellen. Anschließend wird der Gesetzentwurf zur Genehmigung an Gouverneurin Katie Hobbs weitergeleitet. Trotz der erfolgreichen Wiederbelebung des Gesetzes im Senat bleibt seine Zukunft ungewiss, da Gouverneurin Katie Hobbs bereits mehrere Bitcoin-Gesetze abgelehnt hat. Im Mai legte Katie Hobbs ihr Veto gegen BTC-Reservierungsgesetze wie SB 1373 und SB 1024 ein.
Wie würde HB2324 im Falle einer Verabschiedung funktionieren?
Der Gesetzentwurf zur Bitcoin-Reserve würde im Falle einer Verabschiedung einen „Bitcoin and Digital Assets Reserve Fund“ zur Verwaltung beschlagnahmter digitaler Vermögenswerte einrichten. Damit würde er sich mehreren anderen kryptobezogenen Gesetzentwürfen anschließen, die derzeit von staatlichen Gesetzgebern geprüft werden. Der Gesetzentwurf zielt hauptsächlich auf die Verwaltung von Kryptowährungen ab, die durch die Beschlagnahmung von Vermögenswerten entstehen. Das erneute Interesse Arizonas an dem Bitcoin-Reserve-Gesetz entspricht einem weltweiten Trend, da immer mehr Länder – darunter die Ukraine und Pakistan – die Einrichtung von Bitcoin-Reserven prüfen.
HB 2324 umreißt drei Optionen für den Umgang mit diesen Vermögenswerten. Dazu gehören die Aufbewahrung in staatlich zugelassenen digitalen Geldbörsen, der Verkauf über lizenzierte Kryptobörsen oder die Aufbewahrung in ihrer ursprünglichen Form – je nach Markt- und Sicherheitsüberlegungen. Die vorgeschlagene Verteilungsstruktur für den Verkauf beschlagnahmter digitaler Vermögenswerte sieht vor, dass die ersten 300.000 US-Dollar an die Generalstaatsanwaltschaft gehen. Die weiteren Erlöse werden im Verhältnis 50/25/25 zwischen dem Generalstaatsanwalt, dem allgemeinen Staatsfonds und dem „Bitcoin and Digital Assets Reserve Fund” aufgeteilt.
Erik widmet sich seit vier Jahren mit Hingabe dem faszinierenden Feld der Kryptowährungen. Sein besonderes Interesse gilt den Altcoins, deren Potential für außergewöhnliche Gewinne ihn immer wieder aufs Neue begeistern. Trotz seiner Faszination für die Vielfalt des Krypto-Marktes betrachtet Erik den Bitcoin als unverzichtbare Säule in jedem wohlüberlegten Portfolio.