Ein Jahr nach Inkrafttreten zeigt die GENIUS Act Souveränität von Stablecoin-Emittenten in den USA klar durch Bundesaufsicht begrenzt.

Souveränität vs. Regulierung: Das Spannungsfeld des GENIUS Acts

Am 18. Juli 2025 unterzeichnete US-Präsident Donald Trump den GENIUS Act, das erste bundesweite Regelwerk für Dollar-Stablecoins. Ein Jahr später zeigt die GENIUS Act Souveränität der Emittenten deutlich eingehegt: Ausgeben darf Stablecoins nur, wer als Bankentochter, als von der OCC beaufsichtigtes Institut oder als staatlich lizenzierte Einheit zugelassen ist.

Das Gesetz verlangt eine hundertprozentige Deckung durch liquide Werte wie kurzlaufende US-Staatsanleihen oder Bargeld, dazu monatliche Offenlegungen der Reserven. Emittenten unterliegen zudem dem Bank Secrecy Act und müssen Geldwäsche- sowie Sanktionsprogramme betreiben. Wer ein staatlich reguliertes Zahlungsmittel ausgibt, akzeptiert damit auch dessen Kontrollmechanismen.

Vom Verbot zur Erlaubnis: Ein Jahr GENIUS-Regulierung

Vor dem GENIUS Act operierten US-Stablecoin-Emittenten in einem regulatorischen Graubereich zwischen einzelnen Bundesstaaten und uneinheitlicher Bankenaufsicht. Der Wechsel zu einem klar definierten Erlaubnisrahmen laut Fact Sheet des Weißen Hauses gilt vielen als Fortschritt.

Ein zentrales Element betrifft die Insolvenzordnung: Im Fall einer Pleite eines Emittenten stehen Stablecoin-Inhaber vor allen anderen Gläubigern in der Rangfolge. Zugleich müssen Emittenten technisch in der Lage sein, Token auf behördliche Anordnung einzufrieren, zu beschlagnahmen oder zu vernichten. Die Krypto Selbstverwaltung USA bleibt dadurch begrenzt: Das Zugriffsrecht liegt am Ende bei der Institution, nicht beim Halter.

Vollständig wirksam wird der Rahmen spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten, also bis zum 18. Januar 2027, sofern Behörden nicht früher endgültige Regeln vorlegen.

Regulatorischer Rahmen statt Krypto-Verbot

Der GENIUS Act ist kein Verbot, sondern ein Zulassungsregime: Einzelne Pilotprojekte werden dadurch nicht automatisch zur flächendeckenden Marktstruktur. Ripple etwa gilt mit seinem Stablecoin RLUSD als früher Nutznießer, weil es die neuen Reserve- und Prüfvorgaben bereits vorab weitgehend erfüllte. Andere Anbieter müssen ihre Strukturen erst noch anpassen.

Für Bitcoin ändert der GENIUS Act unmittelbar wenig, da er ausschließlich Stablecoins betrifft. Dennoch verschiebt sich die Anreizlage: Wer Wert in einem regulierten Dollar-Token hält, bleibt von der Zeitpräferenz der ausstellenden Institution und der US-Geldpolitik abhängig. Bitcoin bleibt davon strukturell getrennt, weil sein Angebot durch das Protokoll auf 21 Mio. Einheiten begrenzt ist und keine Institution die Ausgabemenge nachträglich anpassen kann.

Genau darin liegt der Unterschied zwischen staatlich rahmengesetztem Geld und einem fixen, programmatisch endlichen Angebot. Anleger, die zwischen beiden Systemen wählen, entscheiden damit auch über den Grad an Drittparteirisiko, dem sie ihr Vermögen aussetzen.

Wir berichteten über die Verabschiedung des GENIUS Acts.

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