Die Krypto Haltefrist Steuerreform nimmt am 14. Oktober 2026 die nächste Hürde: Das Bundeskabinett berät über den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Krypto-Besteuerung. Stellungnahmen der Verbände waren nur bis zum 6. Oktober möglich.
Haltefrist-Abschaffung: Kabinett entscheidet am 14. Oktober
Die Krypto Haltefrist Steuerreform nimmt am 14. Oktober 2026 die nächste Hürde: An diesem Tag berät das Bundeskabinett über den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Neuordnung der Krypto-Besteuerung. Das Ministerium hatte den Entwurf zuvor an Verbände und Interessenvertretungen verschickt; Stellungnahmen waren nur bis zum 6. Oktober möglich, also innerhalb von sechs Tagen.
Kern der Reform ist das Ende der einjährigen Haltefrist für private Veräußerungsgewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowerten. Bislang bleiben Gewinne nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz steuerfrei, wenn Anleger die Coins mindestens zwölf Monate halten. Die kurze Frist für Stellungnahmen zeigt, wie zügig die Regierung die Krypto Haltefrist Steuerreform noch in diesem Jahr durchs Kabinett bringen will.
Referentenentwurf zur Krypto-Besteuerung: Was die Regierung plant
Der Entwurf regelt die Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowerten künftig einheitlich: Gewinne aus Beständen, die ab dem 1. Januar 2027 angeschafft werden, unterliegen unabhängig von der Haltedauer pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer. Wer Coins bis zum 31. Dezember 2026 kauft und zwölf Monate hält, behält die bisherige Steuerfreiheit, ein Bestandsschutz für Altbestände.
Auch Erträge aus Staking und Lending sollen künftig als Kapitalerträge gelten statt wie bisher gesondert behandelt zu werden. Ab 2028 sollen Börsen die Steuer direkt an der Quelle einbehalten und dafür nötigenfalls Coins ohne gesonderte Zustimmung der Kunden veräußern. Kann ein Anleger den ursprünglichen Kaufpreis nicht belegen, greift laut Entwurf eine Ersatzbemessung: Dann werden pauschal 50 Prozent des Verkaufserlöses besteuert. Den Ablauf von Gesetzesvorhaben veröffentlicht das Bundesfinanzministerium. Es rechnet durch die Reform langfristig mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 350 Mio. Euro, allerdings erst ab 2029.
Versteuerung ohne Haltefrist: Entwurf zur Neuregelung
Für deutsche Anleger bedeutet die Krypto Haltefrist Steuerreform vor allem einen früheren und automatischeren Zugriff des Staates auf Gewinne: Der Quellenabzug ab 2028 verlagert die Verantwortung von der Steuererklärung auf die Börse. Wer Bitcoin in Eigenverwahrung hält, bleibt davon zunächst unberührt, muss Gewinne aber weiterhin selbst angeben.
Mit der Reform greift der Staat früher auf Kryptogewinne zu, während der Anreiz zum längeren Halten von Bitcoin durch den Wegfall der Jahresfrist sinkt. Das ändert nichts an der festen Obergrenze von 21 Mio. Bitcoin, nur daran, wann und wie der Staat am Gewinn beteiligt wird.
Ob der Entwurf das Kabinett am 14. Oktober unverändert passiert, bleibt offen. Die kurze Stellungnahmefrist ließ den Verbänden wenig Raum für Einwände, Änderungen vor der Kabinettssitzung sind dennoch nicht ausgeschlossen.
Wir berichteten über die offizielle Ankündigung der Steuerreform durch Bundesfinanzminister Klingbeil.





