Der Bundestag hat den Krypto Informationsaustausch mit Partnerstaaten außerhalb der EU beschlossen. Grundlage ist der OECD-Meldestandard CARF, die Datenschutz-Kritik bleibt.
Bundestag beschließt Krypto-Datenaustausch über die EU hinaus
Der Bundestag hat diese Woche den Krypto Informationsaustausch mit Staaten außerhalb der EU beschlossen. Grundlage ist das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF), ein Meldestandard der OECD für Kryptowerte.
Nach Angaben von stock3 unterzeichnete Deutschland die zugrunde liegende Vereinbarung bereits im November 2024 gemeinsam mit 26 weiteren Staaten. Zuvor hatte der Finanzausschuss den Datenaustausch gebilligt. Der Beschluss erweitert damit den Kreis der Länder, an die deutsche Steuerbehörden Daten zu Kryptowerten weitergeben.
Krypto-Informationsaustausch: Wer künftig Daten liefern muss
Meldepflichtig sind nicht die Nutzer selbst, sondern Anbieter von Kryptodienstleistungen wie Börsen und Verwahrplattformen. Sie erheben die Daten ihrer Kunden und übermitteln sie an die Steuerbehörden, die sie automatisch mit den Partnerstaaten austauschen.
Laut BTC-Echo gehören Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Steueridentifikationsnummern und Ansässigkeitsstaaten dazu. Hinzu kommen die gehandelten Kryptowerte und die Gesamtbeträge der Transaktionen.
Die nationale Grundlage steht bereits: Das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz verpflichtet Anbieter ab dem Meldezeitraum 2026 zur Datenerhebung. Die erste elektronische Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern ist für 2027 vorgesehen. Der Finanzausschuss des Bundestags hat den Vorgang parlamentarisch begleitet.
Wer Bitcoin selbst verwahrt, ohne einen Anbieter zu nutzen, löst keine Meldung durch einen Dienstleister aus. Der Krypto Informationsaustausch greift dort, wo Plattformen Kundenkonten führen.
CARF-Gesetz: Beschluss mit Datenschutz-Kritik
Zum Beschluss gab es laut Blocktrainer Kritik am Datenschutz. Sie richtet sich dagegen, dass Kundendaten in großem Umfang erhoben und über die EU hinaus an andere Staaten weitergegeben werden. Welche Einwände im Einzelnen vorgebracht wurden, geht aus der vorliegenden Zusammenfassung nicht hervor.
Ebenfalls zur Sprache kam die Bitcoin-Haltefrist. Eine Änderung der Haltefrist ist nach den vorliegenden Angaben nicht Teil dieses Beschlusses, hier ist zwischen Äußerungen und einem Gesetz zu unterscheiden.
Der Krypto Informationsaustausch sammelt persönliche Daten bei Plattformen und führt sie über Staatsgrenzen zusammen. Je mehr Kundendaten bei Anbietern liegen, desto größer bleibt das Risiko von Datenlecks, das sich durch Selbstverwahrung vermeiden lässt.
Offen bleibt, wie die Anbieter die Erhebung bis zur ersten Übermittlung 2027 umsetzen und ob die Datenschutz-Kritik zu Änderungen führt.
Wir berichteten über die Krypto-Meldepflichten für Anbieter in Deutschland.





