Mögliche Steuerreform bei Bitcoin und Co?

von Jonas Keller | 22 Okt 2021

Steht uns nach der Änderung der Besteuerung von Aktien und der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 bald auch eine Steuerreform der Kryptowährungen bevor? Bitcoin bietet bisher, in den meisten Ländern, eine Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer, doch bereits jetzt stellen die ersten Länder diese Steueroase in Frage.

In Kürze

  • Österreich, kurz vor einer Steuerreform?
  • Politische Lage in Deutschland nach den Neuwahlen
  • Grundlage der Besteuerung

Österreich, kurz vor einer Steuerreform?

Mögliche Steuerreform bei Bitcoin und Co

Dass Bitcoin für viele nicht mehr nur als Zahlungsmittel, sondern auch als eine Art von Anlage gesehen wird, ist nicht verwunderlich. Mit der enormen Wertsteigerung und dem zuletzt durchbrochenen Allzeithoch sind enorme Gewinne verbunden, welche die Finanzverwaltung auf den Plan ruft.

Im Normalfall sind mit diesen hohen Gewinnen auch hohe Abgaben an den Fiskus verbunden. Dies kann bisher jedoch bei Bitcoin und Co. durch die Steuerfreiheit nach einem Jahr gewissermaßen umgangen werden.

Für eine gerechte Besteuerung empfiehlt die europäische Kommission den Mitgliedstaaten, ihre Steuerpflichten zu vereinfachen und dafür zu sorgen, dass die Rechte von Steuerpflichtigen gewahrt werden. So auch in Österreich, dort gelten Kryptoassets wie der Bitcoin als Spekulationsobjekte, wer sie länger als ein Jahr hält, muss auf Gewinne aus dem Verkauf keine Steuern zahlen.

Der Finanzminister Gernot Blümer von der ÖVP sieht darin keine Fairness:

Wenn Spekulation mit Aktien besteuert werden, muss es auch für digitale Währungen entsprechende Maßnahmen geben. Daher werden wir in Österreich weitere Maßnahmen prüfen, um bei Kryptowährungen auch steuerliche Fairness zu erreichen. 

Das österreichische Finanzministerium prüft mit der ökosozialen Steuerreform, die Möglichkeit zur Neuregelung nicht nur für „klassische Derivate“, sondern auch für Bitcoin.

Somit könnten österreichische Bitcoin Besitzer bald 27,5% Steuer auf Ihre Bitcoin Gewinne zahlen, ob sie diese ein Jahr gehalten haben oder nicht.

Politische Lage in Deutschland nach den Neuwahlen

In Österreich stehen bereits die ersten konkreten steuerlichen Veränderungen und die Steuerreform im Bereich der Kryptowährung an. In Deutschland hingegen scheint es nach den Neuwahlen noch keine konkreten Pläne zu geben. Wir werfen einen Blick auf die Wahlprogramme der Parteien und inwiefern sich die Situation durch eine mögliche Ampel-Koalition verändern könnte.

Das Wahlprogramm der SPD lässt hierzu keine konkreten Aussagen zu. Es scheint, als hätte die älteste noch bestehende Partei das Thema vergessen. Lediglich die Ablehnung einer Privatisierung von Währungen wird spärlich angesprochen.

Die Grünen treffen auf Seite 92 des Wahlprogramms eine klare Aussage. Die Steuerfreiheit nach der Haltefrist von einem Jahr soll vollständig abgeschafft werden. Eine konkrete Zukunftsaussicht zum Thema Besteuerung sucht man allerdings auch hier vergebens.

Besonders erfreulich für alle Krypto-Fans dürfte hingegen die Sichtweise der FDP sein. Eine Änderung der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen wird vollständig abgelehnt.  Die Demokraten möchten die Abwanderung von Innovation ins Ausland verhindern und fürchten mit einer restriktiveren Besteuerung die Attraktivität dieser gefährdet. Mit Christian Lindner als möglichen Finanzminister ist zumindest die Förderung und Weiterentwicklung der Blockchain Technologie garantiert.

Grundlage der Besteuerung

Bisher gelten folgende Regelungen bei der Besteuerung von Kryptowährungen. Ob dies in Zukunft so bleibt, wird stark von der neu gebildeten Koalition und deren Sichtweisen abhängen.

Sollten Sie einen Gewinn von mehr als 600 Euro bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr erzielt haben, ist der Gewinn als sonstige Einkünfte zu erklären. In Folge dessen wird der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuertarif zzgl. ggf. SolZ und KiSt besteuert.

Erzielen Sie einen Gewinn bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr, fällt dies nicht unter oben genannten Paragraphen. Sollten die Gewinn steuerpflichtig werden – was bisher leider noch ungeklärt ist – würden sie voraussichtlich unter Einkünfte aus Kapitalvermögen fallen. Somit werden sie mit der Kapitalertragsteuer i.H.v. 25 Prozent zzgl. ggf. SolZ und KiSt besteuert. 

 

Folge uns auf Twitter!

Um immer die wichtigsten Neuigkeiten über Bitcoin, Blockchain und Kryptowährungen zu erhalten, folge uns auf Twitter!

Jonas ist Gründer des Krypto-Guru Blogs und macht gerade seinen Master of Business Administration. Er gibt sein angeeignetes Wissen über Kryptowährungen und die dazugehörige Blockchain-Technologie leicht verständlich weiter.

Die Bilder dieses Beitrags sind von DepositPhotos – entdecke unbegrenzte Stock Fotos!

thecryptoapp

Tracke und verfolge Krypto in The Crypto App
Tracker • Wallet • Portfolio • Alarme • Widgets

Telegram Channel

Komm in unseren kostenlosen Telegram Channel und erhalte die News als erster!

Weitere aktuelle News