Krypto-Börsen Compliance Sanktionen rücken sichtbar in den Fokus: Die FMA hat Bitpanda am 17. August 2026 mit 70.000 Euro wegen Verstößen gegen die MiCA-Verordnung belegt. Betroffen sind Mängel bei Whitepaper-Frist und Marketingmitteilung.
Bitpanda kassiert FMA-Sanktion unter MiCA
Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hat Bitpanda am 17. August 2026 mit einer Sanktion in Höhe von 70.000 Euro belegt, weil das Unternehmen gegen die europäische Krypto-Verordnung MiCA verstoßen hat. Es ist die erste veröffentlichte Sanktion der Behörde unter dem neuen Regelwerk. Betroffen sind Verstöße bei einem Kryptowerte-Whitepaper und einer Marketingmitteilung. Damit rückt Krypto-Börsen Compliance in Österreich erstmals sichtbar in den Fokus der Aufsicht.
Nach Angaben der FMA reichte Bitpanda das Whitepaper nicht wie vorgeschrieben mindestens 20 Werktage vor Veröffentlichung bei der Behörde ein. Zusätzlich verbreitete das Unternehmen eine Marketingmitteilung, obwohl das zugehörige Whitepaper zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht war. Das Verfahren wurde im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens abgeschlossen, die Sanktion ist rechtskräftig.
70.000 Euro für Whitepaper-Verstöße
Die FMA bemängelte laut ihrer Bekanntmachung mehrere Pflichtangaben, die in der Marketingmitteilung fehlten. Dazu zählte der Hinweis, dass Whitepaper und Mitteilung von keiner Aufsichtsbehörde geprüft oder genehmigt wurden und der Anbieter allein verantwortlich ist. Auch eine nach MiCA vorgeschriebene Telefonnummer und E-Mail-Adresse fehlten in der Mitteilung.
Bitpanda zählt mit mehreren Millionen Nutzern zu den größten Krypto-Handelsplattformen im deutschsprachigen Raum. Die Sanktionshöhe fällt für ein Unternehmen dieser Größe moderat aus, markiert aber einen Präzedenzfall: Es ist die erste Strafe, die eine europäische Aufsichtsbehörde unter MiCA öffentlich gemacht hat. Weitere Verfahren gegen andere Anbieter dürften sich künftig an diesem Maßstab orientieren.
Krypto-Börsen Compliance im MiCA-Visier
Der Fall zeigt, dass MiCA-Aufsicht in der EU keine reine Ankündigung bleibt, sondern mit ersten öffentlichen Sanktionen praktisch wird. Krypto-Börsen Compliance wird damit zu einem laufenden Kostenfaktor für zentrale Anbieter, nicht zu einer einmaligen Zulassungshürde. Wer Guthaben bei einer Plattform hält, bleibt von deren Umgang mit diesen Aufsichtspflichten abhängig. Für Nutzer bedeutet das mehr Transparenzpflichten aufseiten der Anbieter, aber keine automatische Absicherung ihrer Einlagen.
Die Sanktion betrifft eine zentrale Verwahrstelle und ihre Melde- und Offenlegungspflichten, nicht Bitcoin selbst. Wo Anleger Coins einem Anbieter überlassen, tragen sie dessen regulatorisches und operatives Risiko mit, unabhängig vom Netzwerk dahinter.
Offen bleibt, ob die FMA künftige Verstöße anderer Anbieter mit derselben Öffentlichkeit ahndet. Am fixen Angebot von 21 Mio. Bitcoin ändert die Entscheidung nichts.
Wir berichteten über die MiCA-Lizenzierung von Krypto-Anbietern in der EU.





