Ein Gesetzentwurf sieht eine Bitcoin Steuerbefreiheit für alle bis 31. Dezember 2026 erworbenen Altbestände vor. Ab 2027 gekaufte Kryptowerte sollen die einjährige Haltefrist verlieren.
Bitcoin Steuerbefreiheit für Altbestände
Ein im September 2026 bekannt gewordener Gesetzentwurf zur höheren Besteuerung von Kryptowerten sieht eine Bitcoin Steuerbefreiheit für alle bis zum 31. Dezember 2026 erworbenen Altbestände vor. Wer Bitcoin bis zu diesem Stichtag kauft, bleibt nach dem Entwurf unter der bisherigen Regel: Nach einer Haltefrist von zwölf Monaten sind Veräußerungsgewinne im Privatvermögen steuerfrei. Beschlossen ist der Entwurf noch nicht.
Für Kryptowerte, die ab dem 1. Januar 2027 angeschafft werden, soll die einjährige Haltefrist entfallen. Gewinne aus diesen Beständen wären dann bei jedem Verkauf steuerpflichtig, unabhängig von der Haltedauer. Die Neuregelung soll nach dem Entwurf ab 2028 greifen.
Die Bundesregierung begründet den Schritt mit der Angleichung an andere Kapitaleinkünfte und einer erwarteten Mehreinnahme für den Fiskus. Den Verzicht auf eine rückwirkende Erfassung bestehender Bestände stützt der Entwurf auf den Vertrauensschutz der Anleger.
Haltefrist bestimmt die Steuerbefreiung
Bitcoin und andere Kryptowerte gelten im deutschen Steuerrecht bislang als andere Wirtschaftsgüter nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz. Ein Verkaufsgewinn bleibt steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt. Unterhalb der jährlichen Freigrenze von 1.000 Euro bleiben Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften ohnehin steuerfrei.
Diese einjährige Haltefrist will der Gesetzentwurf für neu erworbene Kryptowerte streichen. Der Entwurf trennt damit zwei Gruppen. Wer Altbestände hält und die Haltefrist erfüllt hat, behält die Bitcoin Steuerbefreiheit dauerhaft. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, der dem Bundestag vorliegt. Wer ab 2027 kauft, fällt unter die reguläre Besteuerung der Gewinne.
Altbestände bekommen eigene Regeln
Der Entwurf verzichtet darauf, vorhandene Bestände rückwirkend zu erfassen. Für die Zuordnung von Alt- und Neubeständen bei späteren Teilverkäufen sieht er eine Reihenfolge nach dem Prinzip zuerst angeschafft, zuerst veräußert vor. Damit hängt die Steuerlast künftig vom genauen Anschaffungsdatum jeder einzelnen Position ab. Wer vor und nach dem Stichtag kauft, muss beide Tranchen getrennt dokumentieren.
Für bestehende Bitcoin-Bestände bleibt die Bitcoin Steuerbefreiheit erhalten, sofern sie bis Jahresende 2026 angeschafft und mindestens ein Jahr gehalten wurden. Ab 2027 entfällt der steuerliche Vorteil der langen Haltedauer, was den Anreiz zum mehrjährigen Halten mindert.
Offen ist, ob der Stichtag 31. Dezember 2026 das parlamentarische Verfahren unverändert übersteht. Bis zu einem Beschluss bleibt die zwölfmonatige Haltefrist die geltende Regel für alle Bestände.
Wir berichteten über die geplante Abschaffung der Krypto-Haltefrist.
DATUM: 10.09.26





