Die Stablecoin Steuer Frankreich passiert die erste Hürde: Der Finanzausschuss billigt im Haushaltsentwurf 2027 eine Steuer auf den Tausch in Stablecoins.

Finanzausschuss stimmt für Steuer auf Stablecoin-Tausch

Die Stablecoin Steuer Frankreich nimmt ihre erste Hürde: Der Finanzausschuss der Nationalversammlung hat im Haushaltsentwurf 2027 einen Änderungsantrag des Abgeordneten Nicolas Sansu angenommen. Danach soll der Tausch von Kryptowerten in Stablecoins ab dem 1. Januar 2027 steuerpflichtig werden.

Bisher löst der Umtausch von Bitcoin in einen Stablecoin bei Privatpersonen in der Regel keine Steuer aus. Erst der Verkauf gegen Euro gilt als steuerpflichtiger Vorgang. Der Antrag beendet diese Behandlung für den Tausch in E-Geld-Token nach der EU-Verordnung MiCA.

Gewinne würden an den Anschaffungskosten gemessen, bei unterschiedlichen Kaufpreisen mit gewichtetem Durchschnitt. Alternativ könnten Steuerpflichtige die gesamten Anschaffungskosten ihres Portfolios zum 31. Dezember 2026 auf die gehaltenen Werte verteilen.

Unrealisierte Krypto-Gewinne geraten ins Visier des Fiskus

Ein zweiter Änderungsantrag, am 8. Oktober angenommen, dehnt die Wegzugsbesteuerung auf nicht realisierte Krypto-Gewinne aus. Verlegt ein Haushalt mit Krypto-Beständen von mehr als 800.000 Euro seinen Steuerwohnsitz ins Ausland, würde der Fiskus auf Buchgewinne zugreifen. Auch diese Regel soll ab dem 1. Januar 2027 gelten.

Die Stablecoin Steuer Frankreich ist damit nur ein Teil des Pakets. Beide Maßnahmen stehen im Haushaltsentwurf der Nationalversammlung und sind bislang nur Ausschussbeschlüsse.

Zugleich schlug der Abgeordnete Daniel Labaronne vor, realisierte Krypto-Verluste zehn Jahre lang vortragen zu dürfen. Einen Antrag, Krypto in die Vermögensteuer einzubeziehen, lehnte der Ausschuss ab.

Vermögende Haushalte beim Wegzug ins Ausland betroffen

Die Wegzugssteuer träfe vor allem Haushalte mit hohen Beständen, die ihren Wohnsitz verlegen wollen. Sie müssten Steuer auf einen Wert zahlen, der noch nicht in Euro vorliegt. Wer dafür Bestände verkaufen muss, trägt das Liquiditätsrisiko; der Fiskus erhält dagegen früher Einnahmen.

Noch ist nichts beschlossen. Das Plenum der Nationalversammlung berät den Entwurf ab dem 13. Oktober, danach folgen weitere Lesungen. Der Starttermin 1. Januar 2027 bleibt Teil des laufenden Gesetzgebungsverfahrens.

Die Stablecoin Steuer Frankreich zeigt, dass ein Staat bereits den Wechsel in ein stabiles Token als Realisierung wertet, obwohl der Halter keine Euro erhält. Ob die Regeln das Plenum überstehen und wie sie MiCA-konform ausgestaltet werden, ist offen.

Für Halter in Frankreich hängt die Wirkung davon ab, ob der Gesetzgeber die Berechnung der Anschaffungskosten so übernimmt. Ein Beschluss im Plenum ersetzt keine Umsetzung, und ein Ausschussantrag ist kein Gesetz.

Wir berichteten über Steuer- und Regulierungsvorhaben für Krypto-Halter in Europa.

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