Binance hat es nicht geschafft, bis zum 1. Juli 2026 eine MiCA-Lizenz zu erhalten. Die weltgrößte Krypto-Börse setzt zentrale Dienste für EU-Kunden aus, während nur rund 210 von über 3.000 Firmen die Zulassung bestanden haben.
Seit dem 1. Juli 2026 gilt die MiCA-Verordnung ohne Übergangsfrist in der gesamten EU. Binance, die weltgrößte Krypto-Börse, hat keine Lizenz erhalten und muss zentrale Dienste für EU-Kunden einstellen. Millionen Nutzer in Frankreich, Italien, Spanien und Polen sind direkt betroffen.
Was ab dem 1. Juli für EU-Nutzer konkret wegfällt
Binance stoppt für EU-Kunden neue Spot-Orders, Einzahlungen, Neuregistrierungen sowie Earn- und Staking-Produkte. Bestehende Guthaben bleiben nach Unternehmensangaben zugänglich, Auszahlungen sollen weiterhin funktionieren. Es handelt sich damit um eine Aussetzung regulierter Dienste, nicht um eine Beschlagnahmung von Kundenvermögen.
Die ESMA hatte bereits am 23. Juni klargestellt, dass unlizenzierte Anbieter unverzüglich mit einem geordneten Rückzug aus der EU beginnen müssen. Nutzer nicht autorisierter Plattformen verlieren ab diesem Zeitpunkt den gesetzlichen MiCA-Schutz.
Nur 210 von über 3.000 Firmen bestehen den MiCA-Test
Von mehr als 3.000 Krypto-Unternehmen, die zuvor unter nationalen Registrierungen in der EU tätig waren, erhielten bis zum Stichtag nur rund 210 die vollständige MiCA-Zulassung. Das entspricht einer Erfolgsquote von etwa 7 Prozent. Coinbase, Kraken, OKX und Crypto.com zählen zu den Unternehmen, die ihre Lizenz sichern konnten und nun EU-weit passportieren dürfen.
Binance hatte auf Griechenland als Einstiegspunkt gesetzt, zog den Antrag am 24. Juni jedoch zurück, nachdem sich eine Ablehnung abzeichnete. Berichten zufolge ging es nicht um formale Mängel, sondern um den Fit-and-proper-Test für Eigentümer und Management, konkret um frühere Sanktionen und die Rolle von Mitgründer Changpeng Zhao.
Wie Coinbase, Kraken und OKX die Lizenz sicherten
Die Diskrepanz zwischen Binance und seinen lizenzierten Wettbewerbern zeigt: MiCA zielt nicht allein auf Handelsvolumen oder Infrastruktur, sondern auch auf Governance-Standards und die persönliche Eignung der Verantwortlichen. Binance kündigte an, die Zulassung nun über einen anderen Mitgliedstaat zu suchen, Berichten zufolge Frankreich. Eine Genehmigung dürfte aber frühestens nach dem 1. Juli erfolgen, die Sperre bleibt zunächst bestehen.
Der Fall zeigt exemplarisch, wovon der Zugang zu zentralisierten Kryptobörsen strukturell abhängt: nicht von der Größe oder dem Angebot eines Anbieters, sondern von der Zustimmung einer Aufsichtsbehörde. Wer Vermögenswerte auf einer zentralen Plattform hält, hält sie unter dem Vorbehalt, dass ein Regulierer diesen Zugang jederzeit einschränken kann.
Genau diese Abhängigkeit entfällt bei Bitcoin in Selbstverwahrung. Ein privater Schlüssel unterliegt keiner Lizenzpflicht und keiner Zulassungsprüfung durch eine nationale Behörde. Die MiCA-Sperre von Binance illustriert damit konkret den Unterschied zwischen einem regulierungsabhängigen Zugangsrecht und einem Eigentum, das keine Erlaubnis benötigt.
Wir berichteten über die EZB-Untersuchung zur tatsächlichen Zentralisierung großer DeFi-Protokolle im Kontext der MiCA-Ausnahmeregelung.





