Die Bitcoin Haltefrist Steuer bleibt für die SPD gesetzt: Annika Klose bekräftigte am 31. August 2026 auf Abgeordnetenwatch, dass private Bitcoin-Gewinne künftig unabhängig von der Haltedauer der Kapitalertragsteuer unterliegen sollen. Ein Gesetzentwurf mit Zeitplan liegt bislang nicht vor.

SPD will Bitcoin-Gewinne neu klassifizieren

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Annika Klose hat am 31. August 2026 in einer Stellungnahme auf der Plattform Abgeordnetenwatch bekräftigt, dass ihre Partei an der geplanten Bitcoin Haltefrist Steuer festhält. Auf die Frage eines Nutzers, ob die einjährige Haltefrist nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz fallen solle, antwortete Klose, die SPD betrachte Bitcoin nicht als Sonderfall unter den Kryptowährungen, sondern als digitales Wirtschaftsgut wie jedes andere. Private Veräußerungsgewinne sollen damit künftig unabhängig von der Haltedauer besteuert werden.

Aktuell bleiben Bitcoin-Gewinne nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr liegt, darunter gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. Die SPD hat sich parteiintern bereits auf ein Aktienmodell festgelegt: eine pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen ohne Haltefrist, wie sie heute schon für Aktien gilt.

Kapitalertragsteuer statt Spekulationsfrist

Für die Bitcoin Haltefrist Steuer bedeutet das Aktienmodell eine pauschale Kapitalertragsteuer von 25 Prozent, unabhängig von der Haltedauer. Bislang gilt für Kryptowährungen die Regel privater Veräußerungsgeschäfte, die Aktien- und Fondsgewinne seit jeher ausklammert. Klose begründete den Vorstoß mit einer Gleichbehandlung aller Kapitalanlagen.

Ihre vollständige Antwort ist auf ihrem Abgeordnetenwatch-Profil einsehbar. Eine Übergangsregelung für bereits gehaltene Bestände ließ sie dabei offen.

Warum die Steuerfreiheit für Bitcoin endet

Innerhalb der Koalition ist der Kurs umstritten: Die SPD drängt auf das Aktienmodell, die Union sprach sich bislang für den Erhalt der Haltefrist aus. Einen Gesetzentwurf mit Zeitplan gibt es trotz wiederholter Ankündigungen aus dem Finanzministerium bislang nicht.

Für Sparer bedeutet der mögliche Wegfall der Frist, dass der Staat über die Steuerlast künftig stärker mitbestimmt, wie lange sich das Halten von Bitcoin überhaupt lohnt, unabhängig vom eigenen Zeithorizont der Anleger.

Solange kein Gesetzentwurf mit Datum vorliegt, bleibt die Bitcoin Haltefrist Steuer eine politische Ankündigung der SPD, keine beschlossene Regel. Wer heute Bitcoin hält, verkauft nach geltendem Recht weiterhin nach einem Jahr steuerfrei.

Offen bleibt, ob eine Übergangsregelung bestehende Bestände schützt oder die neue Regel rückwirkend greifen würde. Für Bitcoin selbst ändert die Debatte nichts an der auf 21 Millionen Einheiten fixierten Obergrenze, wohl aber an den Anreizen, wie lange Anleger ihre Bestände überhaupt halten wollen.

Wir berichteten über die Wiederaufnahme der Haltefrist-Debatte im Finanzbericht 2027.

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