Die Krypto-Haltefrist-Steuer bleibt laut dem am 14. August 2026 veröffentlichten Finanzbericht 2027 auf der politischen Agenda des Bundesfinanzministeriums. Der früher für die FDP im Bundestag sitzende Frank Schäffler sieht darin einen Vorgriff von Finanzminister Klingbeil auf Einnahmen aus einer noch nicht beschlossenen Reform.
Haltefrist-Abschaffung: Das steckt im Finanzbericht 2027
Die Krypto-Haltefrist-Steuer ist seit dem 14. August 2026 erneut Thema: An diesem Tag veröffentlichte das Bundesfinanzministerium den Finanzbericht 2027, in dem die geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowährungen wieder auftaucht. Nach geltendem Recht bleiben Gewinne aus privat gehaltenem Bitcoin nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei, ebenso wie bei Gold und Fremdwährungen. Bereits im Sommer hatte die Ankündigung für Diskussionen unter deutschen Bitcoin-Haltern gesorgt.
Ab 2027 sollen Kryptogewinne unabhängig von der Haltedauer als Kapitalvermögen eingestuft und mit 26,375 Prozent besteuert werden, Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag. Ein Gesetzentwurf fehlt bislang: Die für den 12. August 2026 vorgesehene Kabinettsfrist verstrich ohne Entwurf, weder im Jahressteuergesetz noch im Haushaltsbegleitgesetz steht dazu ein Paragraf.
Schäffler warnt vor Klingbeils Steueroffensive
Frank Schäffler, früher finanzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, wertet die erneute Erwähnung im Finanzbericht als Beleg dafür, dass das Ministerium bereits mit den Mehreinnahmen kalkuliert, obwohl die gesetzliche Grundlage fehlt. Nach seiner Einschätzung nimmt Finanzminister Lars Klingbeil ein Ergebnis vorweg, das der Bundestag formal noch nicht beschlossen hat. Aus seiner Sicht bestätigt der Zeitpunkt der Veröffentlichung, dass die Reform politisch bereits gesetzt ist, unabhängig vom fehlenden Gesetzestext.
Für eine tatsächliche Abschaffung der Krypto-Haltefrist-Steuer braucht Klingbeil einen Regierungsentwurf, mehrere Lesungen im Bundestag und die Zustimmung des Koalitionspartners. Den vollständigen Finanzbericht 2027 hat das Bundesfinanzministerium als PDF veröffentlicht. Die Unionsfraktion hatte zuletzt im Finanzausschuss klargestellt, dass eine Abschaffung der einjährigen Frist nicht im Koalitionsvertrag vereinbart sei, und entsprechende Vorstöße blockiert.
Von Verwahrung bis Besteuerung: Staatliche Kontrolle verschärft sich
Der Vorgang zeigt ein wiederkehrendes Muster: Der Staat plant Zugriff auf Vermögenswerte ein, bevor die gesetzliche Grundlage feststeht. Diese Reihenfolge, zuerst die Kalkulation, dann das Gesetz, wiederholt sich in der deutschen Kryptoregulierung der vergangenen Jahre. Wer Bitcoin selbst verwahrt, bleibt von Verwahrer-Risiken unabhängig, dem Zugriff des Fiskus auf Gewinne entzieht ihn das jedoch nicht.
Die Krypto-Haltefrist-Steuer bleibt damit ein Beispiel dafür, wie schnell eine zugesagte Frist zur Verhandlungsmasse wird, sobald der Staat zusätzliche Einnahmen braucht. Für Sparer zählt am Ende der tatsächliche Gesetzestext, nicht die Ankündigung.
Solange Bundestag und Bundesrat nicht entschieden haben, bleibt offen, ob die einjährige Frist fällt oder bestehen bleibt. Die Obergrenze von 21 Mio. Bitcoin-Einheiten ändert sich dadurch nicht.
Wir berichteten über Klingbeils offizielle Ankündigung der Steuerreform für 2027.




