Ein US-Gericht hat im Zuge der Bybit Hack Gerichtsverfügung gestohlene Krypto-Vermögen eingefroren, nachdem Bybit Nordkorea und die Lazarus Group verklagt hat. Die Zivilklage vor dem Bundesgericht in Washington beziffert den Schaden auf rund 1,5 Mrd. US-Dollar.
Gerichtsverfügung sperrt Bybit-Hack-Vermögen
Die Bybit Hack Gerichtsverfügung liegt seit Freitag, 7. August 2026, vor: Ein US-Bundesgericht hat per einstweiliger Verfügung Krypto-Vermögen aus dem Bybit-Hack eingefroren. Die Kryptobörse hatte zuvor beim Bundesgericht für den District of Columbia in Washington Zivilklage gegen Nordkorea, dessen Aufklärungsbehörde RGB, und die Lazarus Group eingereicht, eingegangen bereits am 18. Juni 2026 unter Verschluss.
Grundlage ist der Diebstahl von rund 401.000 Ether aus einer Bybit-Cold-Wallet am 21. Februar 2025, damals der größte Krypto-Diebstahl der Geschichte und laut Ermittlern der Lazarus Group zugeordnet. Bybit bewertet den Schaden inzwischen mit rund 1,5 Mrd. US-Dollar und verklagt neben Nordkorea auch unbekannte Personen, die als sogenannte John-Doe-Beklagte gestohlene Mittel halten oder weiterbewegt haben sollen. Kurz nach dem Hack hatte die Börse zudem ein Recovery-Bounty-Programm mit einer Belohnung von 10 Prozent der wiederbeschafften Summe aufgesetzt.
US-Gericht friert gestohlene Krypto ein
Die Klage stützt sich laut Bybit auf den Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act, den Computer Fraud and Abuse Act sowie den Alien Tort Statute. Juristisch markiert die Bybit Hack Gerichtsverfügung einen der ersten Fälle, in denen ein US-Gericht Vermögen im Zusammenhang mit einem mutmaßlich staatlich gelenkten Krypto-Diebstahl vorläufig sperrt. Details zur Klage hat Bybit in einer Pressemitteilung veröffentlicht.
Die einstweilige Verfügung erlaubt es Bybit, identifizierte Wallets mit gestohlenen Mitteln vorläufig zu sperren, noch bevor die tatsächlichen Inhaber feststehen. Betroffen sind Adressen, über die gestohlene Ether laut Bybit inzwischen über mehrere Börsen und Mixing-Dienste weitergereicht wurden. Neben der Rückgabe der gestohlenen Summe fordert Bybit rund 1,5 Mrd. US-Dollar Schadenersatz und zusätzlich Strafschadenersatz.
Vermögensblock per Gerichtsbeschluss
Der Fall zeigt, wie schwer sich gestohlene Krypto-Werte nachträglich sichern lassen, sobald sie über Mixer und dezentrale Protokolle verteilt sind. Bybit hatte die Ether nach eigenen Angaben aus einer Cold-Wallet verloren, also aus einer eigentlich nicht mit dem Internet verbundenen Verwahrlösung, die genau vor solchem Zugriff schützen sollte.
Wer Krypto-Werte einer Börse überlässt statt sie selbst zu verwahren, trägt damit stets ein Gegenparteirisiko. Dieses Risiko lässt sich juristisch erst Jahre später und nur teilweise auflösen, wie der aktuelle Fall zeigt.
Daran ändert die Bybit Hack Gerichtsverfügung wenig: Ein Gerichtsbeschluss friert Vermögen ein, ersetzt aber keine Selbstverwahrung. Offen bleibt, wie viel der ursprünglich 1,5 Mrd. US-Dollar sich tatsächlich zurückholen lässt.
Wir berichteten über den Bybit-Hack selbst.





