SEC erlaubt Sachabwicklung bei Krypto-ETFs – ein wichtiger Schritt für effizientere Strukturen bei der Erstellung und Rückgabe von ETF-Anteilen.

In Kürze

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  • Was die Entscheidung bedeutet

  • SEC erlaubt Sachabwicklung bei Krypto-ETFs: Effizienzvorteile bei Rücknahmen

  • Weitere Produkte zugelassen

Was die Entscheidung bedeutet

Am Dienstag genehmigte die US-Börsenaufsicht (SEC) Anordnungen, die autorisierten Teilnehmern die Ausgabe und Rücknahme von Krypto-ETFs in Form von Sachwerten erlauben. Das bedeutet, ETF-Anteile können künftig nicht nur gegen Bargeld, sondern auch direkt gegen Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum getauscht werden. Dieses Verfahren ist unter dem Begriff „In-Kind-Abwicklung“ bekannt. Dabei erfolgt die Erstellung („Creation“) oder Rückgabe („Redemption“) von ETF-Anteilen nicht in Geld, sondern über den physischen Vermögenswert selbst – also etwa durch direkte Lieferung von BTC oder ETH.

Ein autorisierter Teilnehmer kann somit Bitcoin direkt an den ETF übertragen und im Gegenzug ETF-Anteile erhalten – oder umgekehrt: ETF-Anteile zurückgeben und dafür BTC ausgezahlt bekommen, ohne dass der Fonds selbst an der Börse aktiv werden muss.

Die neue Struktur macht den gesamten Prozess effizienter und kostengünstiger. Handelsgebühren entfallen, da keine Krypto-Transaktionen über Börsen nötig sind. Zudem bleibt der ETF-Preis näher am tatsächlichen Marktpreis, da die gelieferten oder empfangenen Kryptowährungen exakt dem inneren Wert entsprechen.

SEC erlaubt Sachabwicklung bei Krypto-ETFs: Effizienzvorteile bei Rücknahmen

Die Möglichkeit zur Rückgabe von ETF-Anteilen über Sachleistungen – also direkt mit BTC oder ETH – bringt handfeste Vorteile. Keine Börsentransaktionen mehr, keine Handelsgebühren, geringere Spreads. Das erhöht nicht nur die Effizienz, sondern verbessert auch die Preisnähe zum zugrunde liegenden Vermögenswert.

SEC-Kommissar Paul Atkins begrüßte die Entscheidung. Anleger würden von günstigeren und präziseren Strukturen profitieren. Auch Jamie Selway betonte, dass die Sachabwicklung für Emittenten und Investoren mehr Flexibilität und niedrigere Kosten bedeute.

ETF-Analyst Eric Balchunas ordnete die Änderung nüchtern ein:

Das betrifft weniger den Einzelhandel – es ist eher eine technische Verbesserung im Hintergrund.

SEC erlaubt Sachabwicklung bei Krypto-ETFs

Weitere Produkte zugelassen

Neben der Sachabwicklung bei Krypto-ETFs genehmigte die SEC auch eine Reihe weiterer kryptobezogener Produkte. Dazu zählen ETFs mit kombinierten Bitcoin- und Ether-Beständen, Optionen auf Spot-Bitcoin-ETFs sowie FLEX-Optionen auf Anteile von Bitcoin-ETPs.

Die Zulassungen unterstreichen den regulatorischen Fortschritt im Bereich digitaler Vermögenswerte. Gleichzeitig verzeichneten Spot-Ether-ETFs laut ETF-Experte Nate Geraci am Mittwoch den 18. Tag in Folge Kapitalzuflüsse – mit einem Gesamtvolumen von 5,4 Milliarden US-Dollar.

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