US-SEC veröffentlicht neue Leitlinien zu ausstehenden Krypto-ETFs nach dem Government Shutdown – automatische Wirksamkeit nach 20 Tagen sorgt für Klarheit.

In Kürze

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  • SEC klärt Vorgehen für anstehende ETF-Zulassungen

  • Auto-Wirksamkeit einiger ETFs und Verzögerungen während des Shutdowns

  • Weitere Hinweise: Beschleunigtes Verfahren möglich

SEC klärt Vorgehen für anstehende ETF-Zulassungen

Die US-Börsenaufsicht SEC hat neue Leitlinien zu ausstehenden Krypto-ETFs und anderen Registrierungsanträgen veröffentlicht. Der Zeitpunkt ist kein Zufall: Präsident Trump hat soeben ein Gesetz unterzeichnet, das den längsten Government Shutdown der US-Geschichte offiziell beendet. Während der Behördenstilllegung hatten sich über 900 Registrierungsanträge bei der SEC angesammelt – darunter zahlreiche ETF-Anträge aus dem Kryptosektor.

Um Emittenten mehr Transparenz zu bieten, veröffentlichte die SEC am 13. November neue Hinweise. Besonders wichtig: Anbieter müssen keinen „delaying amendment“ mehr einreichen. Wenn ein Antrag die vorgeschriebene Sprache gemäß Rule 473(b) enthält oder vollständig ohne Verzögerungsklausel eingereicht wurde, tritt die Zulassung automatisch 20 Tage nach Einreichung in Kraft – gemäß Section 8(a) des Securities Act und Rule 459.

Auto-Wirksamkeit einiger ETFs und Verzögerungen während des Shutdowns

Bereits vor Beginn des Shutdowns hatte die SEC Leitlinien veröffentlicht, die dazu führten, dass mehrere Krypto-ETFs – darunter Solana, Litecoin, HBAR und XRP – durch ein 8-A-Filing und eine entsprechende Börsenzertifizierung automatisch wirksam wurden.

Während der Stilllegung wurden jedoch einige ETF-Anträge durch die SEC verzögert, darunter der BlackRock Bitcoin Premium Income ETF, da diese eine intensivere Prüfung erforderten. Die Behörde betont zudem, dass Emittenten sicherstellen müssen, dass ihre Unterlagen keine wesentlichen Falschangaben enthalten oder Informationen verschweigen, die für Anleger relevant sind.

Inzwischen arbeitet die Behörde daran, den entstandenen Rückstau abzuarbeiten. Viele der offenen ETF-Anträge sollen in der Reihenfolge geprüft werden, in der sie eingegangen sind.

US-Börsenaufsicht

Beschleunigtes Verfahren möglich

Neben der automatischen 20-Tage-Regel räumt die SEC den Emittenten auch die Möglichkeit ein, eine beschleunigte Zulassung zu beantragen. Dafür muss ein entsprechender Antrag gemäß Rule 461 eingereicht werden. Eine Beschleunigung kann insbesondere dann genehmigt werden, wenn die SEC zuvor signalisiert hat, dass ein spezifischer Antrag nicht aktiv geprüft wird.

Falls ein ETF-Antrag vor dem Shutdown bereits in Prüfung war, wird die Behörde diese Prüfung nun fortsetzen. Marktbeobachter erwarten daher, dass eine größere Anzahl an Krypto-ETFs in den kommenden Wochen freigegeben wird – möglicherweise in schneller Folge, sobald die SEC die aufgestauten Dokumente abgearbeitet hat.

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