Das EU-Parlament hat formell über die umstrittene AML-Verordnung abgestimmt, die Auswirkungen auf Kryptotransaktionen haben wird.

In Kürze

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  • EU-Parlament gründet Agentur zur Überwachung der AML-Verordnung

  • Neue KYC-Regeln und Maßnahmen für Krypto-Transaktionen

  • Krypto-Börsen müssen der FIU Bericht erstatten

EU-Parlament gründet Agentur zur Überwachung der AML-Verordnung

Eine neue Agentur, die Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus (GwG), soll die Umsetzung der neuen AML-Verordnung überwachen und kontrollieren. Die GwG wird ihren Sitz in Frankfurt haben. Das Gesetz muss noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, da es vom Rat noch nicht formell verabschiedet wurde.

Laut EU-Parlament sollen die Behörden Personen und Organisationen, die ein berechtigtes Interesse haben, unverzüglich, ungefiltert, direkt und kostenlos Informationen über die in den nationalen Registern gespeicherten und auf EU-Ebene vernetzten wirtschaftlichen Eigentümer zur Verfügung stellen. Zu dieser Kategorie gehören Journalisten, Medienschaffende, Organisationen der Zivilgesellschaft, zuständige Behörden und Aufsichtsorgane.

In der Zwischenzeit planen diese Register, ihre Datenbanken zu aktualisieren, um Informationen über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren aufzunehmen. Einige Medien hatten zuvor berichtet, dass die EU vor etwa einem Monat ein wirksames Verbot von Krypto-Transaktionen über nicht verifizierte Wallets erlassen hat. Die Nachricht löste einen Aufschrei unter Krypto-Enthusiasten aus, die die Auswirkungen des Verbots auf den Markt fürchteten.

Viele Medien urteilten jedoch vorschnell.

AML-Verordnung

Neue KYC-Regeln und Maßnahmen für Krypto-Transaktionen

Stattdessen sollen alle Verwahrstellen, z.B. Krypto-Börsen, ihre Kunden identifizieren müssen, per KYC (Know Your Customer). Dies ist bereits gängige Praxis. Bei Überweisungen zwischen selbstverwahrenden Wallets und Zentralverwahrern müssen “risikomindernde Maßnahmen” ergriffen werden, etwa Blockchain-Analysen oder die Feststellung der Herkunft der Vermögenswerte. Der Kauf von Gütern mit einem selbstverwahrenden Wallet bleibt unberührt, ebenso wie der Transfer zwischen zwei selbstverwahrenden Wallets.

Krypto-Börsen müssen der FIU Bericht erstatten

Das neue AML-Gesetz ermächtigt die Financial Intelligence Units (FIUs) zur Analyse und Aufdeckung von Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsaktivitäten. Das Gesetz gibt ihnen auch die Befugnis, verdächtige Transaktionen zu unterbinden.

Im Rahmen der AML-Verordnung sind gründliche Due-Diligence-Prüfungen und strenge Kontrollen durchzuführen, um die Identität des Kunden zu überprüfen. Während dieses Prozesses müssen verdächtige Aktivitäten, die von „Verpflichteten“ wie Banken, Krypto-Vermögensverwaltern und anderen aufgedeckt werden, an FIUs oder andere autorisierte Stellen gemeldet werden. Der Anwendungsbereich der neuen Regelung ist nach wie vor auf bestimmte Kundengruppen beschränkt.

So werden beispielsweise hochklassige Fußballvereine, die in der Regel hochwertige Finanztransaktionen mit Investoren oder Sponsoren tätigen, voraussichtlich bis 2029 nicht von der neuen AML-Verordnung betroffen sein. Allerdings müssen sie auch bei Transaktionen mit Werbetreibenden und bei Spielertransfers ihre Kunden überprüfen, deren Transaktionen überwachen und verdächtige Transaktionen den FIUs melden.

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