Der Bitcoin Bundesverband geht mit einer Bundestagspetition gegen die geplante Streichung der einjährigen Haltefrist vor. Die Eingabe wurde am 30. Mai eingereicht und liegt nun zur Prüfung beim Petitionsausschuss. Erst nach der Freischaltung Mitte Juni beginnt die entscheidende Phase der Mitzeichnung.

Der Bitcoin Bundesverband hat eine Bundestagspetition zum Erhalt der einjährigen Haltefrist eingereicht. Die Vorlage ging am 30. Mai 2026 offiziell beim Deutschen Bundestag ein.

Sie liegt nun zur Prüfung bei der Petitionskommission. Mit dem Schritt reagiert der Verband auf die Reformpläne der Bundesregierung, Krypto-Gewinne unabhängig von der Haltedauer zu besteuern.

Bitcoin Bundesverband fordert den unveränderten Paragraf 23 EStG

Die Petition trägt den Titel „Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten“. Sie fordert den Bundestag auf, die Regelung nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz unverändert zu lassen.

Konkret soll die einjährige Haltefrist erhalten bleiben. Die Steuerfreiheit nach Ablauf der Frist soll nicht entfallen, die Einordnung als andere Wirtschaftsgüter bestehen bleiben. Diese Einordnung stellt Bitcoin steuerlich mit Edelmetallen oder Fremdwährungen gleich.

Damit richtet sich der Vorstoß gegen die Absicht, Veräußerungsgewinne dauerhaft zu besteuern. Den Wortlaut dokumentiert der Bitcoin Bundesverband in einer Mitteilung vom 1. Juni. Formal betrifft die Eingabe alle Kryptowerte, der Schwerpunkt liegt jedoch klar auf Bitcoin.

Hinter der Petition steht die Taskforce des Bitcoin Bundesverbands

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Erarbeitet wurde die Petition in der Taskforce Haltefrist, die der Bitcoin Bundesverband im Mai gegründet hat. Mit der Einreichung beginnt die formale Prüfung durch die Petitionskommission des Bundestages.

Diese Prüfung dauert nach Angaben des Verbands rund zwei bis drei Wochen. Eine Entscheidung über die Freischaltung wird für Mitte Juni erwartet.

Erst danach startet die sechswöchige Mitzeichnungsfrist. Als wichtige Schwelle gilt eine Marke von 30.000 Mitzeichnungen, ab der ein Anliegen parlamentarisch sichtbarer wird.

Parallel wurde die Informationsplattform prohaltefrist.de aufgebaut. Sie soll mit der Freischaltung der Petition online gehen.

Bitcoin Bundesverband stellt sich gegen die dauerhafte Steuerpflicht

Eine eingereichte Petition ist kein verabschiedetes Gesetz und keine bereits freigeschaltete öffentliche Eingabe. Über die künftige Besteuerung entscheidet weiterhin der Gesetzgeber im Rahmen des Haushalts 2027.

Die einjährige Frist ist kein zufälliges Schlupfloch, sondern ein Anreiz, Vermögen langfristig zu halten statt kurzfristig zu handeln. Eine dauerhafte Steuerpflicht verschiebt dieses Anreizsystem zugunsten des schnellen Verkaufs.

Dahinter liegt ein strukturelles Muster. Ein Geldsystem mit beliebig vermehrbarer Geldmenge und steigenden Schulden greift mit der Zeit auf jene Werte zu, die sich der Entwertung entziehen.

An der festen Obergrenze von 21 Mio. Bitcoin ändert kein nationaler Steuerrahmen etwas, wohl aber an der Frage, wo geduldiges Sparen noch belohnt wird.

Wir berichteten über die Ablehnung des Grünen-Antrags zur Haltefrist im Finanzausschuss des Bundestages.

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