EU verbietet jetzt anonyme Krypto-Transaktionen über selbstverwaltete Wallets

von Erik Herzog | 23 Mrz 2024

Die jüngsten Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verbieten bestimmte Limits für Bargeldtransaktionen und anonyme Krypto-Transaktionen.

In Kürze

  • EU verbietet anonyme Krypto-Transaktionen

  • Eingriffe der EU in die Grundrechte der Bürger

  • Überwachungsstaat EU

EU verbietet anonyme Krypto-Transaktionen

Die Europäische Union (EU) hat in einer aktuellen Regulierungsänderung anonyme Krypto-Transaktionen jeglichen Wertes verboten, die über nicht identifizierte, selbstverwahrende Krypto-Wallets abgewickelt werden. Diese Aktualisierung ist Teil der neuen Anti-Geldwäsche-Vorschriften (AML) der Region.

Laut einem Beitrag von Patrick Breyer, Mitglied des Europäischen Parlaments für die deutsche Piratenpartei, hat die Mehrheit des federführenden Ausschusses des Europäischen Parlaments das Verbot am 19. März gebilligt.

Bemerkenswert ist, dass Dr. Breyer einer der beiden Abgeordneten ist, die gegen diese Zustimmung gestimmt haben. Der andere Abgeordnete, der dagegen stimmte, war Gunnar Beck von der Partei Alternative für Deutschland (AfD). Das Verbot von Zahlungen mit Kryptowährungen gilt speziell für nicht registrierte Wallets, die von Dienstleistern angeboten werden (gehostete Wallets), und deckt selbstverwaltete Wallets ab, die über mobile, Desktop- oder Browser-Anwendungen bereitgestellt werden.

anonyme Krypto-Transaktionen

Eingriffe der EU in die Grundrechte der Bürger

Die jüngsten Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verbieten ausdrücklich bestimmte Obergrenzen für Bargeldtransaktionen und anonyme Krypto-Transaktionen. Demnach gelten Bargeldtransaktionen über 10.000 Euro und anonyme Bargeldzahlungen über 3.000 Euro als illegal.

Grundsätzlich arbeiten viele Kryptowährungsnetzwerke in genehmigungsfreien Umgebungen, die es jedermann ermöglichen, einen privaten kryptographischen Schlüssel zu erzeugen und uneingeschränkten Zugang zum System zu gewähren. Diese Eigenschaft steht im Mittelpunkt der Grundprinzipien von Kryptowährungen, die ein umfassenderes, freieres und gerechteres Finanzsystem bieten, das seine Nutzer in keiner Weise diskriminiert.

Experten und Verfechter der Freiheit sehen in der jüngsten Genehmigung einen Schlag gegen die finanzielle Freiheit und grundlegende Menschenrechte. Der deutsche Europaabgeordnete Patrick Breyer lehnt den Gesetzesentwurf ab, da er die wirtschaftliche Unabhängigkeit und die finanzielle Privatsphäre gefährde. Für ihn ist die Möglichkeit, anonym zu handeln, ein Grundrecht.

Überwachungsstaat EU

Die EU wird immer mehr zum Überwachungsorgan und schränkt die Anonymität ihrer Bürger weiter ein. Meines Erachtens ist es offensichtlich, dass der Weg zu einer CBDC geebnet wird. Eine CBDC würde jeden Bürger so durchsichtig wie Glas machen. Der Vorwand, die Geldwäsche weiter einschränken zu wollen, wird genutzt, um die Bürger immer weiter einzuschränken und zu überwachen.

Stattdessen müssen wir Wege finden, die besten Eigenschaften des Bargelds in unsere digitale Zukunft mitzunehmen. Auch im Netz haben wir ein Recht darauf, mit Kryptowährungen bezahlen und spenden zu können, ohne dass unser Zahlungsverhalten anlasslos und personenbezogen gespeichert wird. Wenn die EU glaubt, virtuelle Währungen im Alleingang regulieren zu können, hat sie Kryptowährungen noch nicht verstanden.

Ein Verbot von anonymen Krypto-Transaktionen hätte bestenfalls minimale kriminalitätsreduzierende Effekte, würde aber unbescholtene Bürger ihrer finanziellen Freiheit berauben.

Erik widmet sich seit vier Jahren mit Hingabe dem faszinierenden Feld der Kryptowährungen. Sein besonderes Interesse gilt den Altcoins, deren Potential für außergewöhnliche Gewinne ihn immer wieder aufs Neue begeistern. Trotz seiner Faszination für die Vielfalt des Krypto-Marktes betrachtet Erik den Bitcoin als unverzichtbare Säule in jedem wohlüberlegten Portfolio.

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