Nicht zugelassene Stablecoins: EU-Aufsicht setzt Plattformen drei Monate Frist
Nicht zugelassene Stablecoins sollen EU-Krypto-Plattformen binnen drei Monaten aus dem Angebot nehmen. Das meldete CoinDesk am 8. Oktober 2026 unter Berufung auf die Wertpapieraufsicht.
EU-Aufsicht setzt Krypto-Plattformen drei Monate Frist
Nicht zugelassene Stablecoins müssen Krypto-Plattformen in der EU innerhalb von drei Monaten aus dem Angebot nehmen. Das meldete CoinDesk am 8. Oktober 2026 unter Berufung auf die europäische Wertpapieraufsicht ESMA. Die Frist richtet sich an Plattformen, die Kunden in der Union Stablecoins anbieten, deren Herausgeber keine Zulassung besitzt.
Ein Stablecoin ist ein Token, der an eine Währung wie den US-Dollar oder den Euro gekoppelt ist. Die Rechtsgrundlage liefert die MiCA-Verordnung der EU für Krypto-Werte.
Welche Token konkret betroffen sind und ab welchem Tag die drei Monate laufen, geht aus der Meldung nicht hervor. Beides ist unbestätigt, solange die Aufsicht den vollständigen Wortlaut nicht veröffentlicht hat.
Nicht zugelassene Stablecoins: Plattformen unter Handlungsdruck
Nach der MiCA-Verordnung dürfen Stablecoins öffentlich nur angeboten werden, wenn der Herausgeber als Kreditinstitut oder als E-Geld-Institut im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Durchsetzung liegt bei den nationalen Aufsichtsbehörden. ESMA koordiniert sie und gibt Leitlinien vor.
Neu ist das Thema nicht. Im Januar 2025 hatte ESMA Plattformen aufgefordert, den Handel mit nicht konformen Stablecoins zu beschränken, später folgte eine Frist bis Ende des ersten Quartals 2025. Binance kündigte damals nach Medienberichten an, neun Stablecoins im Wirtschaftsraum von den Handelspaaren zu nehmen. Nutzer konnten die Token weiter halten und abheben.
Seit dem 1. Juli 2026 sind zudem die längsten Übergangsfristen für Anbieter nach MiCA abgelaufen. Die neue Dreimonatsfrist fällt damit in eine Phase, in der das Regelwerk ohne Ausnahmen gilt.
Wertpapieraufsicht greift bei Stablecoins durch
Die Mitteilung ist kein neues Gesetz. Sie legt fest, wie bestehendes Recht durchgesetzt werden soll. Ob alle nationalen Behörden die Frist gleich auslegen, ist offen, ebenso, welche Sanktionen bei Verstößen drohen.
Für Halter betrifft die Maßnahme den Zugang, nicht zwingend den Besitz. Wer einen Token auf einer Plattform hält, ist vom Angebot dieser Plattform abhängig. Zugelassen bedeutet dabei Aufsicht und Reservepflichten für den Herausgeber, nicht die Abwesenheit von Gegenparteirisiko.
Der Zugang zu Stablecoins in der EU hängt damit an der Genehmigung durch Behörden und an der Bereitschaft der Plattformen, sie umzusetzen. Ein Token, dessen Herausgeber eine Erlaubnis braucht, kann per Verwaltungsentscheidung aus dem Handel verschwinden, Bitcoin mit seiner Obergrenze von 21 Mio. Einheiten kennt keinen solchen Schalter.
Offen bleibt, welche Token in den drei Monaten tatsächlich delistet werden und ob Plattformen Bestandskunden einen Ausstieg ermöglichen. Das zeigt sich erst mit den ersten Ankündigungen der Anbieter.
Wir berichteten über die Regulierung von Stablecoins in der EU.