Für den 6. Juli 2026 wird ein neuer Regierungsentwurf zur Krypto-Besteuerung erwartet. Ob die Krypto Haltefrist Abschaffung kommt, ist trotz Ankündigungen weiter offen.

Warum der 6. Juli zum Stichtag für die Krypto Haltefrist Abschaffung wird

Für den 6. Juli 2026 wird im Rahmen der Etatreife des Bundeshaushalts 2027 ein neuer Regierungsentwurf zur Krypto-Besteuerung erwartet. Bislang liegt kein konkreter Gesetzestext vor, nur ein Eckwertebeschluss des Kabinetts vom April. Die Krypto Haltefrist Abschaffung bleibt damit eine Ankündigung, kein beschlossenes Gesetz.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte auf der Bundespressekonferenz am 29. April bestätigt, dass die Regierung die Besteuerung von Kryptowerten ändern will. Konkrete Details zur Ausgestaltung blieben offen und sollen erst mit dem Regierungsentwurf folgen.

Ein separater Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Haltefrist wurde bereits am 20. Mai im Finanzausschuss abgelehnt. Laut der Kurzmeldung des Bundestags stimmten CDU/CSU und AfD dagegen, nur die Linksfraktion unterstützte die Grünen.

Zwischen Kabinettsbeschluss und Bundestag: Der lange Weg zum Gesetz

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Ein Kabinettsbeschluss zu Haushaltseckwerten ist rechtlich kein Gesetz. Bis zur tatsächlichen Krypto Haltefrist Abschaffung braucht es einen Regierungsentwurf, mehrere Lesungen im Bundestag und die Zustimmung des Bundesrats. Jede Stufe kann den Inhalt noch verändern oder das Vorhaben verzögern.

Die SPD-Fraktion teilt zwar das Ziel einer stärkeren Besteuerung von Kryptowerten, will eigene Schritte aber erst nach Klingbeils Vorschlägen einleiten. Diese Zurückhaltung zeigt, dass selbst innerhalb der Koalition noch keine abgestimmte Linie zur konkreten Ausgestaltung besteht.

Warum CDU/CSU offiziell an der Haltefrist festhält, aber unter Druck steht

Die CDU/CSU-Fraktion lehnte den Grünen-Entwurf mit der Begründung ab, er hätte Kryptowerte steuerlich anders behandelt als Edelmetalle oder Fremdwährungen. Diese Position stützt indirekt den Erhalt der bestehenden Haltefrist, auch wenn die Union das Vorhaben ihres Koalitionspartners nicht offen blockiert.

Gleichzeitig kursierte Ende Juni eine nicht verifizierte E-Mail eines CDU-Abgeordneten, die die Abschaffung als bereits beschlossen darstellte. Das Bundesfinanzministerium erklärte dazu lediglich, weiterhin an einem Referentenentwurf zu arbeiten. Zwischen offizieller Fraktionslinie und einzelnen politischen Signalen besteht ein sichtbarer Widerspruch.

Diese Uneinigkeit legt ein Muster offen: Trifft staatlicher Finanzbedarf auf eine etablierte Steuerregel, verschiebt sich der Druck auf jene Gruppe, die ihre Ersparnisse langfristig statt kurzfristig hält. Die einjährige Haltefrist war ursprünglich ein Anreiz für genau dieses Verhalten, keine zufällige Lücke im Steuerrecht.

Für die Zeitpräferenz einzelner Sparer ändert sich die Kalkulation. Wer heute langfristig hält, kann nicht mehr sicher sein, welche Steuerregeln morgen gelten. Bitcoins Angebot bleibt davon unberührt: fixiert auf 21 Mio. Einheiten, unabhängig von nationalen Steuergesetzen.

Wir berichteten bereits über die Ablehnung des Grünen-Antrags im Finanzausschuss.

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