BMF-Schreiben: Staking & Co. klar geregelt? Im Interview mit Steuerexperten

von David Seubert | 15 Mai 2022

Endlich ist es offiziell: Das BMF-Schreiben das die Besteuerung von Staking, Lending & Co. regelt wurde herausgegeben. Wir haben ein Interview mit Steuerexperten Werner Hoffmann von der Pekuna GmbH geführt und das Wichtigste für euch zusammengetragen.

In Kürze

  • Krypto-Steuer Änderung bei Staking, Lending & Co. 
  • Ab wann findet die Anordnung Anwendung?
  • Aktives und passives Staking
  • Steuerliche Regelung von Airdrops
  • Versteuerung von Bitcoin Mining
  • Besteuerung von Forks
  • Krypto-Steuer Änderungen in Zukunft

Krypto-Steuer Änderung bei Staking, Lending & Co.

 Bereits am 29. April haben wir bei Krypto Guru über den Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur Änderung der Besteuerung von Staking, Lending & Co. berichtet. In dieser Woche ist das offizielle BMF-Schreiben nun veröffentlicht worden und wir haben im Interview mit Pekuna GmbH Gründer und Steuerexperten Werner Hoffmann die wichtigsten Punkte aus diesem Schreiben besprochen.​

Krypto-Steuer

Krypto-Steuer: Ab wann findet die Anordnung Anwendung?

Im Prinzip handelt es sich beim BMF-Schreiben nicht um ein neues Gesetz, sondern um eine Verwaltungsanordnung. Das bedeutet, dass es für die Finanzämter ab sofort und auch rückwirkend gültig ist. Es ist aber auch darauf hinzuweisen, dass der Bundestag jederzeit ein Gesetz verabschieden könnte, welches die aktuelle Verwaltungsanordnung überstimmt und die Regelung ändert.

Dazu äußerte sich das Presseministerium im letzten Absatz auf der Webseite:

Selbstverständlich ist die bevorstehende amtliche Veröffentlichung des BMF-Schreibens nicht der Schlusspunkt unserer Auseinandersetzung mit dem Thema, sondern ein Zwischenergebnis. Die rasche Entwicklung der Kryptowelt sorgt dafür, dass uns die Themen nicht ausgehen. Ein ergänzendes Schreiben zu den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten ist bereits in Arbeit.

Auch der Steuerexperte Werner Hoffmann, mit dem wir ein Interview führen konnten, sieht eine Anpassung des Bundes über ein Steuergesetz als sehr wahrscheinlich an.

Wichtig: Die neue Anordnung zählt nur für Steuererklärungen, die noch nicht abgegeben wurden.

Wichtige Erkenntnisse auf dem BMF-Schreiben 

David von Krypto Guru: Welche positiven und negativen Seiten kommen aus dem neuen BMF-Schreiben hervor?

Werner von Pekuna: Noch beim Entwurf wurde die Haltefrist von Staking und Lending mit 10 Jahren beziffert, die Anpassung auf 1 Jahr ist positiv zu werten. Zudem wurde die Kritik von einigen Steuerexperten, wie mir, angenommen und einige Passagen angepasst. Ein Beispiel hierfür ist die Vereinfachung der Dokumentationspflicht: Coinmarketcap wurde als solide Quelle für die Finanzämter akzeptiert.

Leider hat das neue Schreiben auch negative Seiten, so wurden Masternodes als gewerblich eingestuft. Hierzu kommen wir aber gleich nochmal.

Der Unterschied zwischen aktivem und passiven Staking

David von Krypto Guru: Das bringt mich gleich auf die nächste Frage: Im Schreiben wird die Unterscheidung von aktivem und passivem Staking geregelt. Wo liegt die Abgrenzung?

Werner von Pekuna: Sobald man beim Staking aktiv an der Blockbildung beteiligt ist, gilt es als aktives Staking. Das ist etwas kryptisch, aber ich gebe gerne ein Beispiel. Ein Host eines Staking Nodes oder ein Betreiber eines Servers (z. B. Raspberry Pi) gilt als aktiver Staker. Darunter fällt nach Definition auch das Helium Mining. Das würde bedeuten, dass alle die Helium Miner nutzen und daraus Erträge erwirtschaften, ein Unternehmen anmelden müssen. (Im Schreiben wird oft von Forging gesprochen, dies ist der Begriff des BMF für Staking)

Auf der anderen Seite ist passives Staking etwas einfacher zur definieren. Passives Staking findet dann statt, wenn über einen Dritten, beispielsweise Binance oder KuCoin, Staking betrieben wird.

Blockpit

Airdrops: Wie ist die Steuer durch das neue Schreiben geregelt?

David von Krypto Guru: Auch Airdrops werden im neuen Schreiben geregelt. Was gilt es hier zu beachten?

Werner von Pekuna: Bei Airdrops ist ebenfalls eine Unterscheidung in zwei Bereiche nötig.

Airdrops ohne Leistung (Marketing-Aktion): Bei dieser Art der Airdrops muss keine Gegenleistung erbracht werden und die zählen wie Werbegeschenke und sind somit nach einem Jahr steuerfrei. Wird in der Haltefrist von einem Jahr verkauft wird der Anschaffungswert mit 0 Euro deklariert und darauf die Steuern berechnet.

Tipp: Aus steuerlicher Sicht macht es keinen Sinn Airdrops ohne Leistung im ersten Jahr zu verkaufen.

Airdrops mit Gegenleistung: Bei Airdrops mit Gegenleistung muss etwas dafür getan werden, um am Airdrop teilzunehmen. Beispiele hierfür sind das joinen in einen Discord Server, das retweeten auf Twitter oder die Angabe von persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail). Diese Art von Airdrops müssen direkt besteuert werden. Bei Verkauf gilt dann die Veränderung des Kurses, ob Gewinn oder Verlust gemacht wurde, als maßgeblich und kann steuermildernd, aber auch als Erhöhung der Steuer angesehen werden.

Wie ist die Mitwirkungspflicht oder Dokumentationspflicht bei Krypto-Steuer geregelt?

David von Krypto Guru: Unsere Leser haben sich über die Mitwirkungspflicht und Dokumentationspflicht interessiert. Regelt hier das Schreiben etwas?

Werner von Pekuna: Das Bundesministerium hat vermeldet, dass es hierfür ein separates Schreiben geben wird. Wir rechnen im Herbst 2022 mit einem erneuten BMF-Schreiben hierzu.

Versteuerung von Bitcoin Mining

David von Krypto Guru: Ändert sich etwas an der Besteuerung von Bitcoin bzw. Krypto Mining?

Werner von Pekuna: Das Mining von Kryptowährungen bleibt weiterhin gewerblich und es muss hierfür ein Unternehmen angemeldet werden.

Die Besteuerung von Forks

David von Krypto Guru: Wie wurde die Besteuerung von Forks im neuen Schreiben geregelt?

Werner von Pekuna: Hier ist das Ministerium nicht der Empfehlung gefolgt. Ich erkläre es direkt an einem konkreten Beispiel, damit es verständlicher wird. Wir kaufen mit 1000 Euro Bitcoin. Bitcoin führt einen Fork durch  bsp. Bitcoin Cash. Hier wird der Gegenwert von Bitcoin Cash direkt nach dem Fork von den Anschaffungskosten von Bitcoin abgezogen. Gehen wir davon aus, dass Bitcoin Cash 1/10 von Bitcoin Wert war (fiktive Zahlen zur Vereinfachung). Somit werden 100 Euro von den 1000 Euro Anschaffungskosten abgezogen. In der Steuerklärung dürfen als Anschaffungskosten also lediglich 900 Euro angegeben werden und somit erhöht sich die Steuerlast bei Verkauf binnen eines Jahres.

Änderungen bei Krypto-Steuer in Zukunft

David von Krypto Guru: Neben dem BMF-Schreiben interessiert unsere Leser natürlich auch die weitere Entwicklung der Steuern bei Kryptowährungen. Welche Änderungen sind in Zukunft zu erwarten?

Werner von Pekuna: Wie gesagt erwarten wir im Herbst 2022 ein BMF-Schreiben zur Mitwirkungs- und Dokumentationspflicht. Auf der anderen Seite ist ein weiteres brennendes Thema die Einordnung von Kryptowährungen im Finanzsystem. Unsere Nachbarn Frankreich und Österreich sind hier Vorreiter und haben hier bereits eine Änderung vollzogen. Kryptowährungen werden aktuell noch mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Es deutet alles darauf hin, dass sich dies in Richtung Kapitalertragssteuer verschieben wird. Aber das muss erst einmal auf EU-Ebene entschieden werden und wird ca. 2-3 Jahre in Anspruch nehmen. Damit rechnen wir zumindest. Mit dieser Änderung würden Kryptowährungen wie Aktien eingestuft werden.

Zudem wurde im BMF-Schreiben weder DeFi, Smart Contracts und NFT’s steuerlich geregelt und eingeordnet. Hierzu erwarten wir weitere BMF-Schreiben.

David von Krypto Guru: Vielen Dank für das informative Interview, Werner!

Werner von Pekuna: Sehr gerne. Deine Community kann unter pekuna.de oder Instagram bei Fragen gerne auf uns zukommen.

David ist Gründer des Krypto-Guru Blogs und Certified Senior Business Specialist (CCI). Er hält dich über die Geschehnisse in der Krypto-Welt auf dem Laufenden und hilft Krypto-Interessierten, sich in der Welt der Blockchain und digitalen Währungen besser zurechtzufinden.

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