Die Regulation von Kryptowährungen ist in Deutschland noch nicht so weit vorangeschritten. Nun hat das Bundesfinanzministerium einen Entwurf verfasst, der über die Versteuerung von Kryptowährungen aufklären soll.
In Kürze
- Die aktuelle Sachlage
- Versteuerung von Staking/Lending
- Aktives und passives Staking
Die aktuelle Sachlage
Kryptowährungen sind noch ein sehr junges Asset, das auch erst seit wenigen Jahren an einer immer stärker werdenden Beliebtheit erfreut. Aus diesem Grund ist die Regulierung von Kryptowährungen in Deutschland, jedoch auch in vielen anderen Ländern der Welt, noch nicht sehr weit fortgeschritten.
Die virtuellen Währungen wurden von dem Bundesfinanzministerium bislang als „sonstige Wirtschaftsgüter“ eingestuft und sind somit aus steuerlichem Recht grundsätzlich von Fiatwährungen, Aktien, ETF`s & Co. zu unterscheiden.
Bei Aktien gilt eine generelle Steuerlast von ca. 27% vor. Dies ist abhängig vom Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Der Freibetrag, den eine einzelne Person in einem Jahr erwirtschaften darf, ohne Steuern zahlen zu müssen, liegt derzeit bei 801 Euro. Es ist geplant, diesen Freibetrag im Jahr 2023 auf 1000 Euro zu erhöhen. Jeder Euro Gewinn, der über diesen Freibetrag hinausgeht, wird dann mit den ca. 27% versteuert.
Bei Kryptowährungen ist die Steuerlast etwas anders aufgestellt. Grundsätzlich wird der Gewinn durch Kryptwährungen mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Dieser ist von Person zu Person individuell. Bei „sonstigen Wirtschaftsgütern“ wie Kryptowährungen, hat man jedoch eine Freigrenze, auf die keine Steuern gezahlt werden müssen. Diese liegt bei Kryptowährungen derzeit bei 600€. Wird diese Grenze überschritten, so müssen auf den gesamten Gewinn Steuern gezahlt werden
Jetzt kommen hierzu jedoch einige Abweichungen. Hältst du eine Kryptowährung ein Jahr oder länger, so ist der Gewinn, den du damit erzielst, nicht mehr steuerplichtig – egal in welcher Höhe dieser auftreten mag.
Hierfür ist es sinnvoll, immer festzuhalten, wann ein Kauf einer bestimmten Kryptowährung getätigt wurde. Du bist nämlich in der Nachweispflicht, dass die entsprechende Währung bereits über 1 Jahr gehalten wurde. Die meisten Börsen und Broker speichern deine Transaktionshistorie für dich ab.
Solltest du jedoch nicht nur ein Mal in den selben Coin investiert haben, sondern gleich mehrmals, stellt sich die Frage, welche Coins denn nun für die Versteuerung in Frage kommen. Bei der Versteuerung gilt immer die First-in-first-out-Methode. Das bedeutet, dass beim Verkauf der Kryptowährung davon ausgegangen wird, dass du die Coins verkaufst, die du als erstes gekauft hast.
Versteuerung von Staking/Lending
Mit der Einführung von DeFi wurden Investoren noch mehr Möglichkeiten geboten, mit Kryptos Geld zu verdienen, außer dem alleinigen Investieren. Nutzer haben die Möglichkeit, durch Staking und/oder Lending Gewinne abzuschöpfen.
Beim Staking investiert du einfach gesagt eine gewisse Anzahl von Coins, die dann für die Sicherheit auf der Blockchain sorgen. Beim Lending verleihst du, wie der Name schon sagt, Geld mittels eines Smart Contracts an andere Nutzer. In beiden Fällen profitierst du von Renditen. Normale Renditen liegen im Bereich von 2-15% pro Jahr. Bei höheren Renditen solltest du dir das Projekt noch einmal genauer anschauen: Scamgefahr!
Die Versteuerung bei diesen Arten der Gewinnausschüttung wurde bislang anders gehandhabt. Die Frist, die ablaufen musste, um die Gewinne steuerfrei abschöpfen zu können, lag anstatt bei einem Jahr bei 10 Jahren. Dies hat einige Investoren noch davor abgeschreckt, in Staking, Lending & Co. zu investieren.
Zum gestrigen Donnerstag, dem 28.04.2022, wurde der erste Blockchain Roundtable im Bundestag gehalten. Insgesamt waren rund 50 Teilnehmer anwesend. Laut Werner Hoffmann, Ceo von Pekuna, einer Firma, die sich auf Blockchainanalyse spezialisiert und Gutachten erstellt, soll diese Haltefrist nun fallen gelassen werden. Das bedeutet, dass die Coins, die zum Staking/Lending genutzt werden, dennoch nur eine Haltefrist von einem Jahr haben, damit eine steuerfreie Auszahlung möglich ist.
Aktives und passives Staking
Zudem soll eine Unterscheidung zwischen aktivem und passivem Staking vorgenommen werden. Nimmt man selbst an der Blockerstellung teil, so wird dies als aktives Staking betrachtet. Beim aktiven Staking wird ein gewerblicher Nutzen angenommen, weshalb hier dann, wie auch beim Mining, immer Steuern anfallen, egal ob die Haltefrist eingehalten wird oder nicht.
Ein entsprechendes Schreiben, das von dem Bundesfinanzministerum verfasst wird, soll mutmaßlich im Mai diesen Jahres veröffentlicht werden. Kein Bestandteil dieses Schreibens soll jedoch der Bereich NFT und DeFi sein. Da die Arbeitsgruppe jedoch bestehen bleibt, ist davon auszugehen, dass diese Themen in den kommenden Monaten noch in den Vordergrund rücken werden.
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Jonas ist Gründer des Krypto-Guru Blogs und macht gerade seinen Master of Business Administration. Er gibt sein angeeignetes Wissen über Kryptowährungen und die dazugehörige Blockchain-Technologie leicht verständlich weiter.