Das Bundeskabinett bringt das Vertragsgesetz zum OECD-Melderahmen auf den Weg. Ab 2027 fließen Krypto-Steuerdaten auch über die EU hinaus.
Internationaler Krypto Datenaustausch wird für deutsche Anleger konkret. Das Bundeskabinett hat das Vertragsgesetz zum OECD-Melderahmen für Kryptowerte auf den Weg gebracht, mit dem Deutschland dem weltweiten Datenaustausch beitritt und die Krypto Meldepflicht Drittstaaten greifbar wird. Es ist ein Regierungsentwurf, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Der internationale Krypto Datenaustausch beruht auf dem CARF-Abkommen
In Kürze
- Das Bundeskabinett bringt das Vertragsgesetz zum OECD-Melderahmen CARF auf den Weg.
- Ab 2027 werden Krypto-Steuerdaten auch mit Staaten außerhalb der EU ausgetauscht.
- Der Meldepunkt ist der Anbieter, nicht das offene Netzwerk.
Internationaler Krypto Datenaustausch beruht auf dem CARF-Abkommen, das Deutschland am 26. November 2024 unterzeichnet hat. Grundlage im nationalen Recht ist das seit Anfang 2026 geltende Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, das die EU-Vorgabe DAC8 und den OECD-Standard CARF umsetzt. Anbieter erheben die Daten ab dem Meldejahr 2026 und übermitteln sie erstmals 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern, jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres.
Gemeldet werden unter anderem Name, steuerliche Ansässigkeit, Steuernummer und die aggregierten Kauf- und Verkaufsvolumina. Erfasst sind Bitcoin, Ether und weitere Kryptowerte, der Datenpunkt ist immer der Anbieter.
Internationaler Krypto Datenaustausch reicht über die EU hinaus
Internationaler Krypto Datenaustausch reicht über die EU hinaus, weil das CARF-Abkommen den Austausch auf teilnehmende OECD-Staaten erweitert. So erreichen die Finanzbehörden auch Plattformen außerhalb der EU. Nach der Verfahrensdarstellung des Bundeszentralamts für Steuern werden die Daten an das EU-Zentralverzeichnis und die Partnerstaaten weitergeleitet, im Gegenzug erhält die Behörde Angaben zu ausländischen Wallets von in Deutschland steuerlich ansässigen Personen.
Der erste grenzüberschreitende Austausch ist ab 2027 vorgesehen. Betroffen sind damit auch deutsche Anleger, die Konten bei Börsen im Ausland nutzen. An der Besteuerung selbst ändert das nichts, die einjährige Haltefrist bleibt bestehen.
Internationaler Krypto Datenaustausch macht die zentrale Börse zum Meldepunkt
Internationaler Krypto Datenaustausch macht die zentrale Börse zum Meldepunkt, denn die Pflicht setzt am regulierten Anbieter an, bei dem Identität und Transaktionen zusammenliegen. Daran zeigt sich ein strukturelles Muster, Kontrolle entsteht an zentralen Datenpunkten und wird nun über Staatsgrenzen hinweg vernetzt, nicht im offenen Protokoll.
Bitcoin ist ein Inhaberwert ohne Emittenten und ohne meldende Stelle, weshalb sich die Verantwortung vom Anbieter zum Halter verschiebt. Das hebt die Steuerpflicht nicht auf, denn Gewinne aus dem Verkauf innerhalb der Jahresfrist sind anzugeben, unabhängig vom Ort der Verwahrung. Wer die eigenen Schlüssel hält, ist auf keinen berichtenden Vermittler angewiesen, trägt die korrekte Erklärung aber selbst. Dass ein Schuldenstaat den Zugriff bis in Drittstaaten ausbaut, folgt der Logik wachsender Lasten, während ein fest begrenztes Geld dieser Beliebigkeit gerade entzogen ist.





