Direktkauf oder Krypto-ETP? Wo liegen die Unterschiede?

von Jonas Keller | 14 Jun 2023

Die einen sehen Bitcoin & Co als moderne Alternative zu Gold, andere können der digitalen Asset-Klasse nichts abgewinnen. Wie so oft gilt auch für die Kryptowährungen: Die richtige Dosis kann den entscheidenden Unterschied machen. Und als Depotbeimischung werden die digitalen Währungen nicht nur bei eingefleischten „Krypto-Jüngern“, sondern auch bei ausgewogenen Investoren und Profi-Anlegern immer beliebter.

Wer in Kryptowährungen investieren will, braucht aber erst einmal den richtigen Zugang. Das kann ein Direktinvestment per eigenem Wallet oder über eine Börse sein. Als Alternative bieten sich auch Finanzprodukte wie Exchange Traded Products (ETP) an. Wir erklären, wo die Vor- und Nachteile liegen und mit welchen Hürden, Risiken und Kosten Kryptoanleger rechnen müssen.

In Kürze

  • Drei Wege zur Kryptoanlage – Wallet, Börse und ETP

  • Was ist verfügbar als Krypto-ETP?

  • Rund um die Uhr handeln oder zu Börsenzeiten?

  • Große Unterschiede in Sachen Sicherheit

  • Mindestinvestments bilden keine Hürden

  • Handelskosten – Vorteil für das Direktinvestment

  • Krypto-Sparpläne – regelmäßig in Krypto sparen

  • Besteuerung – Unterschiede liegen im Detail

Drei Wege zur Kryptoanlage – Wallet, Börse und ETP

Wer in Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum investieren möchte, kann dies auf dem klassischen Weg mit einem Direktinvestment machen. Dazu braucht man ein eigenes Wallet, also eine digitale Geldbörse.

Über eine solche Wallet können Käufe und Verkäufe getätigt werden. Die Währungen werden darin nicht direkt aufbewahrt, sondern lediglich die Schlüssel, mit denen Anleger ihre Bestände auf der Blockchain verwalten können.

Auf eine Wallet kann jeder zugreifen, der den Speicherort (Public Address) und das dazugehörige Passwort (Private Key) kennt. Der Wallet kann eine Software auf einem Rechner oder Smartphone sein oder ein eigenes Gerät (Token oder Hardware Wallet).

Alternativ können sich Anleger bei einer Kryptobörse registrieren und erhalten dort automatisch ein Wallet. Zu den bekanntesten Anbietern gehören aktuell Binance, Coinbase, Crypto.com oder Kraken, aber auch etwa Bison im deutschen Markt. Hier liegen die Schlüssel beim Anbieter und nicht mehr beim Anleger.

Zudem bieten Krypto-Broker, meist per App auf dem Handy, die Möglichkeit zum Handel von Kryptowährungen. Oft können die Tokens leicht von der Börse wieder in eine eigene Hard Wallet zurücktransferiert werden.

Eine Alternative für alle, die Kryptos als Investment zur Beimischung in ihr Portfolio sehen, ist der Kauf von Finanzprodukten, die die Wertentwicklung von einzelnen Kryptowährungen oder eines ganzen Korbs von Kryptos („Basket“) abbilden: Anleger können dafür eine ganze Reihe von sogenannten Exchange Traded Products (kurz „ETP“) nutzen.

Ein Market Maker sorgt dort dafür, dass der ETP eng am aktuellen Preis der hinterlegten Kryptowährung gehandelt wird. Für ETP benötigen Anleger lediglich ein Wertpapierdepot samt Verrechnungskonto bei einer Bank oder einem Direktbroker. Zu den größten Anbietern solcher Kryptoanlagen in Wertpapierform zählen die ETC Group, 21Shares, Coinshares, VanEck und WisdomTree.

Was ist verfügbar als Krypto-ETP?

Rund 90 Krypto-ETPs sind an Börsen in Europa gelistet, die 25 Kryptowährungen abbilden. Das ist im Vergleich nicht viel zu den über 10.000 an Kryptobörsen verfügbaren Währungen und Token. Dennoch decken die ETPs damit den allergrößten Teil des Marktes ab, der stark in den größten 20 Währungen konzentriert ist.

Zudem bieten ETPs die Möglichkeit, einen Index auf mehrere Kryptowährungen abzubilden. Über 10 Produkte dieser Art sind bereits an Börsen in Europa handelbar, darunter der ETC Group MSCI Digital Assets Select 20 ETPauf einen Index des großen Indexanbieters MSCI.

Rund um die Uhr handeln oder zu Börsenzeiten?

Der Handel mit Kryptowährungen erfolgt immer über einen Broker. Anleger, die ihre Kryptos gegen andere Währungen tauschen möchten, können das nur über eine der zahllosen Kryptobörsen tun. Wer also seine Bitcoins wieder in Euro oder in eine andere Währung tauschen möchte, muss diese von einem „Cold Wallet“ in ein „Hot Wallet“ übertragen.

In Sachen Handelbarkeit haben solche Krypto-Plattformen im Internet gegenüber ETP die Nase vorn. Hier wird rund um die Uhr gehandelt – und auch am Wochenende. Bei den in den Medien genannten Preisen für Bitcoin handelt es sich meist um den Kurs auf einer Plattform oder den Durchschnittspreis auf verschiedenen Plattformen (meist nach Handelsvolumen gewichtet).

ETP funktionieren ähnlich wie ETF: Sie haben eine ISIN und können von Anlegern an regulierten Börsen wie Xetra geordert werden. Dementsprechend finden die meisten Umsätze in den Kernhandelszeiten statt. Auf Xetra beispielsweise werden werktäglich zwischen 9 und 17:30 Uhr Kurse gestellt. Einige Plattformen wie gettex bieten den Handel auch danach bis in die Abendstunden an. Nachts und an Wochenende ist hier jedoch kein Handel möglich.

Große Unterschiede in Sachen Sicherheit

Der sicherste Weg, um eigene Kryptobestände zu verwalten, sind Wallets, die nicht mit dem Internet verbunden sind – das sogenannte Cold Storage in Offline-Wallets. Bei „Papier-Wallets“ werden die Adressen auf der Blockchain und die privaten Zugangsschlüssel einfach auf Papier notiert – und können somit nicht gehackt – also online gestohlen werden.

Alternativ ist natürlich auch eine Offline-Verwahrung auf einem Datenträger (z. B. USB-Stick oder Hardware Token) möglich. Auf alle Fälle müssen sich Anleger den Aufbewahrungsort gut merken. Ist der Schlüssel weg, ist das Geld nämlich auch unwiederbringlich verloren.

Die bequeme Handhabe von Beständen in den Walltes auf Kryptobörsen sind da deutlich bequemer, kommen wiederum zum Preis des höchsten Risikos. Die spektakulärsten Diebstähle von Kryptowährungen erfolgten bislang auf unzureichend geschützten Plattformen, bei denen die Wallets der Kunden leergeräumt werden.

Auch wenn der Plattformanbieter bankrott geht, können die Kryptos des Anlegers verloren gehen. Das gilt vor allem dann, wenn man mit dem Eröffnen eines Wallets lediglich den Zugang zu den Währungen erwirbt, aber nicht die Währung selbst.

Anders als Finanzdienstleister in der Nicht-Krypto-Sphäre unterwerfen sich die meisten Kryptobörsen bislang keiner Regulierung und es gibt keine verbindlichen Standards für den Schutz der Anlegergelder.

Übrigens: Egal ob aus der eigenen Wallet oder über eine Plattform, immer gilt: Bei jeder Überweisung von Coins sollte die Zieladresse doppelt und dreifach geprüft werden. Wird an einen falschen Empfänger überwiesen, ist das Geld verloren. Es gibt keine Wiederherstellungs- oder Rückholmöglichkeit.

In Fragen der Sicherheit fahren Anleger mit Exchange Traded Products am besten. Die in Deutschland an der Börse gelisteten ETP unterliegen der staatlichen Aufsicht und müssen von einer europäischen Wertpapieraufsicht zum Handel zugelassen sein. Dennoch lohnt es sich auch hier, genauer hinzuschauen.

Rechtlich gesehen handelt es sich bei ETP um Schuldverschreibungen, da diese Wertpapiere von eigens dazu gegründeten Zweckgesellschaften ausgegeben werden. Ein Teil der ETP-Anbieter investiert 100 Prozent des Vermögens in Kryptowährungen, die Wertpapiere sind somit durch Assets hinterlegt. Sollte es zum Ausfall des Anbieters kommen, gehören die hinterlegten Kryptos dem Anleger.

Einige Anbieter bilden die Entwicklung des Basiswerts hingegen synthetisch ab, dort fehlt der „Ausfallschutz“ der hinterlegten Assets. Einige setzen zusätzlich Hebel ein oder verleihen die digitalen Assets, um die eigene Gewinnspanne zu erhöhen – bei entsprechendem Risiko. Geht der Emittent Pleite, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die Gelder der Anleger weg.

Mindestinvestments bilden keine Hürden

Ein Bitcoin kostet aktuell rund 25.000 US-Dollar. Doch das sollte Anleger nicht abschrecken, denn niemand muss gleich einen ganzen Bitcoin kaufen. Die Anteile lassen sich nahezu unendlich teilen, so dass bereits mit kleinen Beträgen investiert werden kann. Dies gilt sowohl für Direktinvestments per digitaler Geldbörse als auch beim Kauf von ETP. Die Mindest-Anlagesummen sind gering.

Handelskosten – Vorteil für das Direktinvestment

Beim Handel mit Kryptowährungen fallen für Anleger immer Gebühren an, schließlich müssen die Anbieter ihre eigenen Kosten decken und wollen noch etwas verdienen. Die Handelskosten bei den unregulierten Handelsplätzen im Internet betragen fürs Trading meist unter 0,01 Prozent des Wertes und sinken oft mit zunehmendem Volumen. Zudem gibt es bei manchen Anbieter Auf- und Abschläge, den sogenannten Spread. Auch diese Kosten trägt der Anleger beim Kauf.

Bei den ETP-Anbietern werden laufende Kosten berechnet, die meist zwischen 0 und 2,5 Prozent liegen. Hinzu kommt beim Börsenkauf üblicherweise ein Spread in Höhe von 0,2 bis 2,4 Prozent sowie die Gebühr für den Broker.

Krypto-Sparpläne – regelmäßig in Krypto sparen

Manche Handelsplätze bieten auch Sparpläne an (z.B. Bison), dennoch bleibt das Counterparty-Risiko für die angesparten Coins.

Auch Krypto-ETPs können bespart werden, dies ist jedoch nicht bei allen Brokern möglich. Aktuell sind Angebote bekannt von comdirekt, Scalable, finanzen.net zero, Oskar, DKB und Raisin.

Besteuerung – Unterschiede liegen im Detail

Wer direkt in Kryptos investiert und Gewinne erzielt, muss diese besteuern. Fallen die Gewinne innerhalb eines Jahres an, handelt es sich um Spekulationsgewinne. Diese unterliegen dem persönlichen Steuersatz. Ob dieser Veräußerungsgewinn durch Umtausch in eine reguläre Währung, beim Einkaufen oder durch den Tausch in eine andere Kryptowährung an der Börse entsteht, macht aus Sicht des Finanzamts keinen Unterschied. Werden die Gewinne aber erst nach einer Haltedauer von zwölf Monaten realisiert, bleiben diese steuerfrei.

Steuerlich werden einige physisch hinterlegte Krypto-ETPs bzw. ETCs genauso wie Direktinvestments behandelt. Voraussetzung dafür ist, dass eine Auslieferungsoption besteht – was nicht bei allen Krypto-ETC der Fall ist! Eine solche Auslieferoption bieten derzeit nur die Emittenten ETC Group, Deutsche Digital Assets und Coinshares an, die genau eine Kryptowährung abbilden. Erträge mit den anderen Krypto-ETPS (ohne Auslieferoption) werden pauschal mit der Abgeltungsteuer belegt (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) – also genauso wie ETFs.

Jonas ist Gründer des Krypto-Guru Blogs und macht gerade seinen Master of Business Administration. Er gibt sein angeeignetes Wissen über Kryptowährungen und die dazugehörige Blockchain-Technologie leicht verständlich weiter.

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