Ergänzung zum Krypto-Steuerrecht in DE – Steuertool notwendig!?

von Jonas Keller | 20 Juli 2022

Im Mai diesen Jahres wurde vom Bundesfinanzministerium ein Schreiben zur Regelung von Kryptowährungen veröffentlicht. Dieses Schreiben hat sich vor allem auf Staking, Lending & Co. bezogen. In einer kürzlich veröffentlichen Ergänzung werden neue Regulationen preisgegeben.

In Kürze

  • Änderung der Versteuerung von Staking & Co.
  • Mitwirkungspflicht bei DEX
  • Aufbewahrungspflicht der Daten

Blockpit

Änderung der Versteuerung von Staking & Co.

Das BMF Schreiben zur „Ertragsbesteuerung von virtuellen Währungen und sonstigen Token“ wurde am 11.05.2022 auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht. Direkt im Nachgang haben wir ein Interview mit dem Steuerexperten für Kryptowährungen und Gründer der Pekuna GmbH, Werner Hoffmann über diese Neuerungen gesprochen.

Aus dem Gespräch folgerten wir, dass die Regulierung für viele Krypto-Investoren positive Auswirkungen hat. Der wohl wichtigste Punkt des Schreibens ist die neue Regulierung von Staking und Lending.

Investoren, die im Krypto Bereich mit Staking und Lending Renditen erwirtschaften wollten, waren in der Vergangenheit an eine Regulierung gebunden, die wohl einige erst einmal abschreckte. Während bei dem „normalen“ Invest in Kryptowährungen eine Haltefrist von einem Jahr besteht, um Gewinne steuerfrei auszahlen zu können, war diese Haltefrist beim Staking und Lending auf 10 Jahre festgesetzt.

Das BMF Schreiben hat an diesem Punkt angesetzt und die Haltefrist zur steuerfreien Auszahlung der Gewinne von Staking und Lending auch auf 1 Jahr herabgesetzt. Allerdings gibt es hier noch einige Punkte zu beachten – so unterscheidet Regulierung beispielsweise zwischen aktivem und passivem Staking. Erfahre hier, was genau dahintersteckt und welche weiteren Punkte das Schreiben beinhaltete.

Achtung: Das BMF Schreiben ist zwar ein offizielles Dokument, das auch gesetzlich greift. Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um eine Verwaltungsanordnung, die jederzeit von einem neu erlassenen Gesetz übertrumpft werden kann.

Krypto Steuerrecht

Ergänzung zum Krypto Steuerrecht

Vor einigen Tagen wurde ein Entwurf zur Ergänzung zu dem bereits existierendem BMF Schreiben zur „Ertragsbesteuerung von virtuellen Währungen und sonstigen Token“ veröffentlicht. Hierbei geht es hauptsächlich um zwei Themen.

Mitwirkungspflicht bei DEX

Die bisherige Regulierung von Kryptowährungen in Bezug auf die Mitwirkungspflicht ist in zwei Teile gespalten. Bei Börsen und Brokern, die innerhalb Deutschlands ihren Sitz haben, gilt die allgemeine Mitwirkungspflicht.

Allgemeine Mitwirkungspflicht:

Die Beteiligten sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. Sie kommen der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen legen.

Investiert ein Nutzer lediglich in Deutschland – wir empfehlen hier Bison – so muss er die Steuererklärung lediglich nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen. Sollte vom Finanzamt doch eine Aufforderung für einen Nachweis nachgereicht werden, so ist dieser Aufforderung folge zu leisten.

Hier kommt nun ein spannender Punkt. Leistet man dem nicht Folge bzw. verweigert einige Daten, so hat das Finanzamt das Recht, zur Schätzung. Die Schätzung basiert unter anderem auf allen Wallets des Nutzers, den Kauf- und Verkaufskosten, wie auch Transaktionsgebühren und einigen mehr. Somit hätte das Finanzamt dann die komplette Einsicht über die Krypto-Anlagen des Nutzers. Im Allgemeinen muss man dem Finanzamt jedoch keinen Einblick in die persönliche Vermögenssituation geben, weshalb das BMF sich hier schon sehr viel herausnimmt.

Hat die Exchange jedoch den Sitz im Ausland, so hat der Nutzer eine erweiterte Mitwirkungspflicht. Diese erweiterte Mitwirkungspflicht wird nun auf dezentrale Börsen (DEX) übertragen.

Erweiterte Mitwirkungspflicht:

Ist ein Sach­ver­halt zu ermit­teln und steu­er­recht­lich zu beur­teilen, der sich auf Vor­gänge außer­halb des Gel­tungs­be­reichs dieses Gesetzes bezieht, so haben die Betei­ligten diesen Sach­ver­halt auf­zu­klären und die erfor­der­li­chen Beweis­mittel zu beschaffen. Sie haben dabei alle für sie bestehenden recht­li­chen und tat­säch­li­chen Mög­lich­keiten aus­zu­schöpfen.

Blockpit

Aufbewahrungspflicht der Daten

Bislang waren Krypto-Investoren lediglich dazu verpflichtet, die Gewinne/Verluste anzugeben, die sie in dem entsprechenden Steuerjahr realisiert haben. Laut der Erweiterung des BMF Schreibens soll dies nun für Investoren, die mehr als 500k Euro im Jahr Gewinn haben, geändert werden. (Tatsächlich bestand diese Rechtsgrundlage schon die ganze Zeit, wurde vom Finanzamt jedoch nicht eingefordert.)

Ab diesem Betrag sind Anleger dazu verpflichtet, sich ein elektronisches Steuertool wie z.B. Blockpit anzueignen und zu benutzen. Das Finanzamt hält sich das Recht vor, auf dieses Steuertool zuzugreifen. Des Weiteren wird die Aufbewahrungspflicht der Daten von einem Jahr auf sechs Jahre erhöht.

Krypto Steuerexperte Werner Hoffmann erklärt mögliche Beweggründe:

Das BMF scheint hier also davon auszugehen, dass dies in der Gruppe der Kryptoinvestoren häufig vorkommt oder hatten sie andernfalls nicht genug Inhalt. Oder wurde auf dieser Vorschrift hier nur deshalb hingewiesen, weil ab 500k auch ein elektronischer Datenzugriff verlangt werden kann?

Die Motive der verlängerten Aufbewahrungspflicht sind nicht genau definiert und so kann auch der Steuerexperte lediglich Vermutungen äußern. Diese Erweiterung ist noch nicht in Stein gemeißelt. Bislang ist diese Erweiterung lediglich geplant und rechtlich noch nicht aktiv. Vor allem in dem Bereich mit der Offenlegung aller Börsen und Wallets kann ich mir noch finale Änderungen vorstellen.

Blockpit

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Jonas ist Gründer des Krypto-Guru Blogs und macht gerade seinen Master of Business Administration. Er gibt sein angeeignetes Wissen über Kryptowährungen und die dazugehörige Blockchain-Technologie leicht verständlich weiter.

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