BIS: Digitales Geld kann Bargeld-ähnliche Privatsphäre bieten
Die BIS hält Bargeld-ähnliche Privatsphäre bei digitalem Geld für erreichbar, die Technik ist aber noch nicht produktionsreif. Als Risiko nennt sie Datenlecks bei Banken.
Datenlecks bei Banken gefährden digitales Zentralbankgeld
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS) hält Bargeld-ähnliche Privatsphäre bei digitalem Geld für technisch erreichbar. Nach Angaben der BIS, über die Cointelegraph heute berichtet, ist die Technik aber noch nicht reif für den Praxiseinsatz. Als Hauptrisiko nennt sie Datenlecks bei Banken.
Die BIS ist die Dachorganisation der Zentralbanken. Ihre Einschätzung ist eine Analyse, kein Beschluss und keine Vorgabe für einzelne Notenbanken.
Bei einem Datenleck gelangen Zahlungsdaten an Unbefugte. Bei Bargeld ist das kaum möglich, denn wer bar zahlt, hinterlässt keine zentrale Spur. Bei digitalem Geld liegen dagegen Konten, Beträge und Zahlungspartner bei Banken und Betreibern. Dort sammeln sich Daten, die für Angreifer interessant sind.
Kontrolle über Zahlungsdaten liegt weiter bei Banken
Die Privatsphäre hängt damit nicht allein von der Technik des digitalen Geldes ab, sondern auch von den Stellen, die es ausgeben und verwalten. Nach der BIS-Darstellung bleiben Banken die Verwalter der Zahlungsdaten. Selbst wenn die Technik Bargeld-ähnliche Privatsphäre erlaubt, schützt das nicht vor Fehlern in der Umsetzung bei den Instituten.
Die BIS hat zu Datenschutztechnologien im Zahlungsverkehr bereits ein Arbeitspapier veröffentlicht. Solche Verfahren sollen Zahlungen prüfbar machen, ohne alle Details offenzulegen. Ob sie im großen Maßstab funktionieren, bleibt offen, die BIS bezeichnet die Technik derzeit als nicht produktionsreif.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Forschung und Einführung. Ein fertiges System mit Bargeld-ähnlicher Privatsphäre existiert bislang nicht.
Zugriff auf Zahlungsdaten: Banken als Schwachstelle
Wer Zugriff auf Zahlungsdaten hat, kann Zahlungen auswerten, einschränken oder weitergeben. Jede zentrale Datensammlung zieht deshalb Angreifer und Begehrlichkeiten an. Die Privatsphäre bei Zentralbankgeld hängt so von der Sorgfalt der Verwahrer ab und nicht von der Entscheidung des Nutzers.
Die BIS räumt damit ein, dass Datenschutz bei digitalem Zentralbankgeld bisher eine Zusage bleibt und kein überprüfbarer Zustand. Offen ist, ob und wann die Technik diese Zusage einlösen kann, ein Zeitplan liegt nicht vor.
Bitcoin in Selbstverwahrung hinterlegt keine Zahlungsdaten bei Banken, und das Angebot bleibt auf 21 Mio. Einheiten begrenzt. Für digitales Zentralbankgeld bleibt die Frage, wer die Daten speichert und wer sie einsehen darf.
Wir berichteten über die Debatte zum digitalen Zentralbankgeld.