Bankenaufsicht erklärt Bitcoin zu einer Anlageklasse!

von Jonas Keller | 11 Jun 2021

Die in Basel ansässige Bankenaufsicht erkennt Bitcoin und weitere Kryptowährungen als Anlageklassen an. In einem am Donnerstag veröffentlichten Dokument erklärt die Regulierungsbehörde, dass Kryptowährungen in zwei Klassen zu teilen sind.

In Kürze

  • Bitcoin als Anlageklasse
  • Erste Klasse – Die sichere Variante
  • Zweite Klasse – Das Risiko

Bitcoin als Anlageklasse

In der Vergangenheit wurde Bitcoin von einigen Banken und zudem auch von der Regulierungsbehörde für internationale Bankenstandards totgesagt und als Blase belächelt. Aufgrund der Rallye, die Bitcoin und weitere Kryptowährungen Anfang diesen Jahres hingelegt haben, ändert sich diese Meinung der Banken und Behörden.

Der Bitcoin konnte in diesem Bullrun sein letztes Allzeithoch von 2018 bei 20.000 Dollar mehr als verdreifachen und markiert nun ein ATH von rund 65.000 Dollar. Diese Bewegung riss den ganzen Krypto-Markt mit sich und einige Coins konnten mehrere 1000% Plus verzeichnen.

Diese Tatsache stellt die Banken und Regulierungsbehörden vor die Aufgabe, Bitcoin als Anlageklasse zu akzeptieren und zu regulieren. Genau hier setzt das offizielle Dokument der Bankenaufsicht an, erklärt Bitcoin zu einer Anlageklasse und bietet Vorschläge zur Regulierung, indem Kryptowährungen in zwei Klassen geteilt werden sollen.

Bitcoin als Anlageklasse

Erste Klasse – Die sichere Variante

Die erste Klasse beschreibt eine Anlageklasse für Kryptowährungen mit einem geringen Verlustrisiko. Hierzu zählen Digitalanlagen, die zwar auf der Blockchain-Technologie basieren, jedoch an bestehende Werte gebunden sind. Dazu zählen zum Beispiel Stablecoins. Diese Coins sind immer an einen bestehenden Vermögenswert wie Gold oder eine Fiat-Währung gebunden.

Die Marktkapitalisierung, die ein Stablecoin aufweist, sollte zu 100% mit dem entsprechenden Gegengut gedeckt sein. Somit spiegelt sich der Preis auch 1:1 mit dem des gegenüberstehenden Vermögenswertes.

Eine weitere Art von Kryptowähungen, die zu der ersten Klasse zählen könnte, sind die sogenannten CBDC`s. CBDC`s sind digitale Zentralbankencoins, also digitales Geld, das von der Zentralbank eines Staatsverbandes, Landes bzw. Kontinents, herausgegeben wird. Diese Art der Geldform wird in dem Dokument jedoch nicht beschrieben.

Zweite Klasse – Das Risiko

Alle nicht in der ersten Klasse genannten Kryptowährungen stuft die Bankenaufsicht als sehr risikoreich ein. Mit einer Risikogewichtung von 1250% werden Bitcoin und die weiteren Kryptowährungen auf der höchsten Risikokategorie eingestuft.

Dies hat zur Folge, dass Banken einen höheren Prozentsatz des vom Kunden investierten Kapitals als Rücklage behalten müssen. Dadurch soll das Interesse für Banken, Kryptowährungen mit in ihre Investmentstrategie einzubauen, sinken. Immer mehr Banken geben ihren Kunden derzeit immer mehr Möglichkeiten, in Bitcoin zu investieren.

Die Einstufung der Bankenaufsicht, dass Bitcoin eine sehr risikoreiche Anlageklasse ist, scheint den Kryptomarkt kaum zu beeindrucken. Gestern, also zur Veröffentlichung des Schreibens konnte der Bitcoin Kurs seit Anfang der Woche einen Zuwachs von 20% auf 38.000 Dollar verzeichnen. Derzeit schwankt der Kurs um die 37.000 Dollar Marke. Erfahre hierzu mehr in unserer aktuellen Chartanalyse zum Bitcoin!

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Jonas ist Gründer des Krypto-Guru Blogs und macht gerade seinen Master of Business Administration. Er gibt sein angeeignetes Wissen über Kryptowährungen und die dazugehörige Blockchain-Technologie leicht verständlich weiter.

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