CDU-Politikerin Wasem: Krypto-Haltefrist ist kein Steuerprivileg

CDU-Politikerin Wasem: Krypto-Haltefrist ist kein Steuerprivileg

Die CDU-Landtagsabgeordnete Marie Wasem lehnt eine Abschaffung der Krypto Haltefrist Steuer ab und nennt die einjährige Frist kein Sonderprivileg für Kryptowerte. Die Position reiht sich in wachsende Unions-Kritik an Klingbeils Steuerplänen für 2027 ein.

Haltefrist unter Beschuss

Die rheinland-pfälzische CDU-Landtagsabgeordnete Marie Wasem hat sich am Montag, 21. September 2026, gegen eine Abschaffung der Krypto Haltefrist Steuer ausgesprochen. Auf der Plattform Abgeordnetenwatch reagierte die seit 2025 im Landtag sitzende Politikerin auf eine Bürgerfrage zu den Steuerplänen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil.

Nach geltendem Recht bleiben private Veräußerungsgewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowerten nach § 23 Einkommensteuergesetz nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei, ebenso wie bei Gold oder Fremdwährungen. Klingbeils Finanzbericht 2027, veröffentlicht am 14. August 2026, sieht stattdessen eine pauschale Kapitalertragsteuer von 25 Prozent auf Krypto-Gewinne vor, unabhängig von der Haltedauer.

CDU gegen Sonderbehandlung

Wasem stellte klar, dass die einjährige Frist bei der Krypto Haltefrist Steuer kein Sonderprivileg für Kryptowerte sei, sondern Teil des allgemeinen Steuerrechts. Die Regel gelte seit Jahrzehnten gleichermaßen für Edelmetalle und Devisen, eine steuerliche Gleichstellung, die aus ihrer Sicht erhalten bleiben müsse.

Mit dieser Position reiht sich Wasem in eine wachsende Gruppe von CDU-Stimmen ein. Bereits im Sommer hatte der Bundestagsabgeordnete Olav Gutting Klingbeils Pläne kritisiert. Die Unionsfraktion stellte im Finanzausschuss zudem klar, dass eine Abschaffung der Frist nicht im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei.

Der genaue Gesetzestext findet sich in § 23 Einkommensteuergesetz. Ob Klingbeils Entwurf in dieser Form in den Bundestag eingebracht wird, ist offen, solange der Koalitionspartner nicht zustimmt.

Sparanreize in der Kritik

Die Debatte um die Krypto Haltefrist Steuer berührt eine grundsätzliche Frage: Wie behandelt der Staat langfristiges Sparen gegenüber kurzfristigem Handel? Klingbeils Plan würde kurzfristige Trader begünstigen, deren Steuersatz von bis zu 45 Prozent auf pauschal 25 Prozent sinkt, während Langfristanleger den bisherigen Vorteil verlieren. Kritiker wie Wasem sehen darin eine Umkehr der bisherigen Anreize.

Wer Bitcoin über Jahre hält statt zu handeln, verliert damit einen Anreiz, der bislang das Halten gegenüber häufigem Handel belohnte. Eine Angleichung beider Fälle verschiebt diesen Anreiz zugunsten kurzfristiger Transaktionen.

Ob Klingbeils Entwurf den Bundestag in dieser Form erreicht, entscheidet die Unionsfraktion, die sich bislang nicht bewegt hat. Bleibt die Frist bestehen, bleibt auch der Anreiz erhalten, Bitcoin als Ersparnis statt als Handelsware zu behandeln.

Wir berichteten über die Kritik von CDU-Abgeordnetem Olav Gutting an Klingbeils Steuerplänen.

EZB investiert eigene Mittel erstmals in tokenisierte Wertpapiere

EZB investiert eigene Mittel erstmals in tokenisierte Wertpapiere

Die EZB investiert ab sofort einen Teil ihrer eigenen Mittel in tokenisierte Wertpapiere und wickelt die Transaktionen über die neue Infrastruktur Pontes ab. Der Schritt soll dem Eurosystem praktische Erfahrung mit Blockchain-basierter Wertpapierabwicklung verschaffen.

EZB investiert erstmals in tokenisierte Wertpapiere

Die Europäische Zentralbank kündigte am Montag, 21. September 2026, an, künftig einen Teil ihrer eigenen Mittel in tokenisierte Wertpapiere zu investieren. Tokenisierte Wertpapiere sind Anleihen, deren Eigentum und Übertragung über eine Distributed-Ledger-Technologie statt über klassische Depotbuchungen abgebildet werden. Damit sammelt die EZB erstmals selbst praktische Erfahrung mit dieser Anlageform, statt sie nur zu beobachten.

Die ersten Investitionen konzentrieren sich auf Euro-Anleihen aus vier Emittentengruppen: Zentralregierungen und Regionalregierungen des Euroraums, europäische Agenturen sowie supranationale Institutionen. Konkrete Beträge nannte die EZB nicht. Betroffen ist das eigene Anlageportfolio der Notenbank, nicht das separate Projekt zum digitalen Euro.

Die Umsetzung erfolgt erst, sobald laufende Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen sind und das EZB-Direktorium grünes Licht gibt. Ziel der EZB Tokenisierte Wertpapiere-Initiative ist der Aufbau institutioneller Expertise im Umgang mit digitalen Finanzmarktinfrastrukturen.

Settlement-Infrastruktur Pontes verbessert Abwicklungsgeschwindigkeit

Abgewickelt werden die tokenisierten Wertpapiere über Pontes, das neue Settlement-System des Eurosystems für digitale Vermögenswerte in Zentralbankgeld. Pontes ging am selben Tag offiziell in Betrieb und folgt auf mehrjährige Testreihen, in denen das Eurosystem verschiedene DLT-Ansätze für die Großhandelsabwicklung erprobt hatte.

Nach Angaben der Europäischen Zentralbank rechnet die EZB Blockchain Settlement-Infrastruktur Transaktionen direkt in Zentralbankgeld ab und soll Abwicklungsrisiken gegenüber klassischen Verfahren verringern.

Parallel arbeitet das Eurosystem an der Initiative Appia, die ein Konzept für ein umfassenderes tokenisiertes Finanzökosystem in Europa entwickeln soll. Beide Projekte gehören zur erklärten Strategie, Zentralbankgeld für das digitale Zeitalter fit zu machen.

Tokenisierung ermöglicht dezentrale Verwaltung von EZB-Vermögen

Trotz des Begriffs Tokenisierung bleibt die Kontrolle über Pontes vollständig beim Eurosystem. Betrieb der Infrastruktur, Auswahl der Wertpapiere und die endgültige Freigabe der Investitionen liegen beim EZB-Direktorium, verteilt wird lediglich die Buchführung über die Ledger-Struktur, nicht die Entscheidungsmacht darüber.

Zentralbankgeld bleibt damit trotz neuer Technologie ein System, in dem eine einzelne Institution über Zugang und Regeln entscheidet. Bislang hat die EZB nur ihre Investitionsabsicht erklärt, konkrete Käufe stehen noch aus.

Offen bleibt, wann die ersten tatsächlichen Käufe erfolgen und welches Volumen die EZB dafür einplant. Damit steht fest, dass die Ankündigung zunächst ein Vorbereitungsschritt ist, keine abgeschlossene Umsetzung.

Wir berichteten über den Start des Pontes-Projekts der EZB.

CFTC startet eigenes Regelwerk für Krypto-Derivate

CFTC startet eigenes Regelwerk für Krypto-Derivate

Die CFTC Krypto Derivate betreffende Vorlage ging am 17. September 2026 als Vorregelwerk ans Weiße Haus, nur zwei Tage nachdem der CLARITY Act im Senat an der 60-Stimmen-Huerde gescheitert war. Die Behoerde baut damit einen eigenen Rahmen fuer Krypto-Derivate auf eigene Faust auf.

CFTC beschließt eigenständiges Regelwerk für Krypto-Derivate

Die US-Terminmarktaufsicht CFTC hat am Donnerstag, 17. September 2026, ein Vorregelwerk für den Handel mit Krypto-Derivaten beim Weißen Haus zur Prüfung eingereicht. Das Dokument trägt den Titel Regulation Crypto Asset Transactions and Regulation Crypto Asset Markets und liegt unter der Kennung RIN 3038-AF80 vor. Der eigentliche Text bleibt während der Prüfung durch das Office of Information and Regulatory Affairs unter Verschluss.

Die CFTC Krypto Derivate betreffende Vorlage soll erstmals einen eigenständigen Rahmen für Transaktionen und Märkte mit digitalen Vermögenswerten schaffen, den die Behörde aus eigener Aufsichtsbefugnis ableitet. Ein Vorregelwerk dieser Art durchläuft in der Regel zwei öffentliche Kommentierungsrunden und zwei weitere Prüfungen, bevor eine bindende Regel entsteht. Finanzminister Scott Bessent hatte ein solches Vorgehen der Aufsichtsbehörden bereits im Sommer als Rückfalloption genannt, falls der Kongress keine Einigung erzielt.

CFTC setzt Autorität ohne Kongress durch

Der Vorstoß fällt in eine angespannte Woche für die Kryptoregulierung im US-Kongress. Am Dienstag, 15. September 2026, scheiterte der CLARITY Act im Senat an der für das Ende der Debatte nötigen 60-Stimmen-Hürde. Die republikanische Senatorin Cynthia Lummis, eine der Verhandlungsführerinnen des Gesetzes, bezeichnete dessen Chancen für dieses Jahr laut Berichten als so gut wie erledigt.

Mit dem Eintrag in der Unified Agenda übernimmt die CFTC nun jene Zuständigkeitsklärung, die eigentlich ein Gesetz hätte liefern sollen. Parallel hatte die Behörde bereits zuvor eine Nichtanwendungserklärung veröffentlicht, die Krypto-Apps den Zugang zu regulierten Derivaten erleichtert. Auch die Börsenaufsicht SEC bewegte sich zuletzt eigenständig und erteilte eine Ausnahmegenehmigung für tokenisierte Aktien.

Dezentralität unter Druck der Regulierungsmacht

Für den Kryptomarkt bedeutet der Weg über eine Verwaltungsbehörde vor allem Tempo statt eines demokratischen Verfahrens. Anders als ein Gesetz durchläuft ein Regelwerk der CFTC keine Abstimmung im Repräsentantenhaus oder Senat, sondern nur interne Prüfungen und öffentliche Kommentarfristen. Bei der Dezentralität Machtverteilung zeigt sich hier die Kehrseite: Ein dezentral gedachter Markt bekäme seinen verbindlichen Rahmen von einer einzelnen Bundesbehörde vorgegeben statt von gewählten Vertretern.

Bis eine verbindliche Regel vorliegt, bleibt der rechtliche Rahmen für Krypto-Derivate in den USA vorläufig. Anleger und Anbieter müssen sich in der Zwischenzeit an Nichtanwendungserklärungen und Verwaltungsverfahren statt an ein Gesetz halten.

Wer Entscheidungen über Geld und Märkte einzelnen Behörden statt einem offenen Gesetzgebungsverfahren überlässt, verlagert Macht dorthin, wo Rechenschaft am schwersten einzufordern ist. Ob der Kongress das Regelwerk der CFTC nachträglich noch einhegt, bleibt offen.

Wir berichteten über die zähe Blockade des CLARITY Act im Senat.

EZB Binance Blockade: Lagarde stoppte Lizenzantrag in Griechenland

EZB Binance Blockade: Lagarde stoppte Lizenzantrag in Griechenland

Die EZB Binance Blockade wurde laut Wall Street Journal am 18. September 2026 bekannt: EZB-Präsidentin Christine Lagarde soll persönlich verhindert haben, dass Binance eine MiCA-Lizenz in Griechenland erhält.

Lagarde blockiert Binance-Eintritt in die EU

Die EZB Binance Blockade wurde am 18. September 2026 durch einen Bericht des Wall Street Journal bekannt: EZB-Präsidentin Christine Lagarde soll im Frühjahr persönlich dafür gesorgt haben, dass die weltgrößte Krypto-Börse Binance keine Zulassung nach der EU-Verordnung MiCA in Griechenland erhält.

Bis Ende Mai war der Lizenzantrag laut Bericht nahezu abgeschlossen. Binance-Chef Richard Teng plante bereits einen Termin mit dem griechischen Ministerpräsidenten in Athen, samt gemeinsamem Fototermin zum Abschluss des Verfahrens.

Wenige Tage später teilte ein hochrangiger Vertreter der griechischen Kapitalmarktaufsicht Binance mit, Lagarde habe sich persönlich eingeschaltet, um den Antrag zu stoppen. Binance zog den Antrag daraufhin im Juni zurück, kündigte aber an, weiterhin eine Zulassung nach der EU-Verordnung Markets in Crypto-Assets anzustreben.

EZB-Veto gegen Binance-Lizenzierung

Die EZB Binance Blockade geht laut WSJ auf zwei Gründe zurück. Erstens die Vorgeschichte der Börse: Binance hatte sich in den USA 2023 in einem Verfahren wegen Verstößen gegen Geldwäsche- und Sanktionsvorschriften schuldig bekannt und zahlte damals eine Milliardenstrafe an US-Behörden.

Zweitens die Sorge, das Handelsvolumen der weltgrößten Börse könnte die Nutzung dollarbasierter Stablecoins im Euroraum weiter verankern und damit Fortschritte beim digitalen Euro erschweren. Diese Sorge betrifft unmittelbar die eigene Zentralbankwährung, an der die EZB derzeit arbeitet.

Bemerkenswert: Die EZB besitzt unter MiCA offiziell keine Zulassungsbefugnis, diese liegt formal bei nationalen Aufsichtsbehörden wie der griechischen Kapitalmarktaufsicht. Dem Bericht zufolge folgte die griechische Behörde dennoch der Einschätzung aus Frankfurt und stoppte das Verfahren.

Zentralbankcontrolle über Kryptomärkte

Die EZB Binance Blockade zeigt, wie weit eine Zentralbank auf den Marktzugang von Wettbewerbern einwirken kann, auch ohne formale Zuständigkeit. Der Fall passt zu einer insgesamt strafferen Kryptoregulierung, die die EZB zunehmend über informellen Einfluss statt über klare Gesetzestexte mitgestaltet.

Das betrifft nicht nur Binance, sondern die grundsätzliche Frage, wer über Zugang zu Geld und Zahlungswegen entscheidet. Eine Notenbank, die parallel ein eigenes digitales Zahlungsmittel aufbaut, hat ein erkennbares Eigeninteresse an genau der Marktordnung, über die sie informell mitentscheidet.

Offen bleibt, ob Binance über einen anderen EU-Mitgliedstaat eine Lizenz erhält oder der Marktzugang in der gesamten Union blockiert bleibt. Für Nutzer in Deutschland ändert der Bericht an der aktuellen Rechtslage zunächst nichts.

Wir berichteten über die Sperre zentraler Binance-Dienste für EU-Nutzer nach dem gescheiterten MiCA-Antrag.

SEC erteilt Ausnahmeregelung für Handelsplattformen tokenisierter Aktien

SEC erteilt Ausnahmeregelung für Handelsplattformen tokenisierter Aktien

Die SEC hat am 17. September 2026 eine befristete Ausnahmeregelung für den Handel mit tokenisierten Aktien über Blockchain-Handelsplätze erteilt. Die sogenannten Tokenized Securities Venues dürfen ohne Börsenzulassung handeln, die Freistellung läuft 2031 aus.

SEC erteilt Ausnahmeregelung für Blockchain-Handelsplätze

Die US-Börsenaufsicht SEC hat am 17. September 2026 eine sogenannte Innovation Exemption erteilt, die den Handel mit tokenisierten Aktien über Blockchain-basierte Plattformen erlaubt. Betroffen sind sogenannte Tokenized Securities Venues, kurz TSV, die tokenisierte NMS-Aktien des US-Aktienmarktes über automatisierte Market-Maker-Liquiditätspools handeln lassen, ohne selbst als Börse registriert zu sein. Die Freistellung ist befristet und konditional, sie läuft nach fünf Jahren im Jahr 2031 aus.

SEC-Vorsitzender Paul Atkins erklärte, die Behörde mache damit einen bedeutenden Schritt, um den Handel tokenisierter Aktien onchain zu ermöglichen. Jamie Selway, Direktor der Division of Trading and Markets, nannte die Entscheidung einen wichtigen Meilenstein für die Öffnung der US-Kapitalmärkte gegenüber tokenisierten Wertpapieren. Parallel zur Exemption startete die SEC eine öffentliche Konsultation, mit der sie Marktteilnehmer zur weiteren Ausgestaltung der Regeln befragt.

Tokenisierte Aktien unter reguliertem Testbetrieb

Für den Handel mit tokenisierten Aktien gelten klare Auflagen. Gehandelte Symbole und Volumen unterliegen Obergrenzen, die die SEC im laufenden Testbetrieb anpassen kann. Tokenisierte Aktien müssen dieselben Rechte gewähren wie die zugrunde liegenden traditionellen Aktien, etwa Stimmrechte und Dividendenansprüche.

Emittenten erhalten vorab ein Mitteilungs- und Einspruchsrecht, bevor ihre Aktie auf einem TSV gehandelt werden darf. Die zugrunde liegenden Smart Contracts müssen öffentlich prüfbar sein, Handelsstopps sind synchron zur jeweiligen Primärbörse durchzusetzen. Die Venues müssen zudem laufend Transparenzmitteilungen an Marktteilnehmer veröffentlichen.

Dezentralität unter Kontrolle: Wie die Regulierung Innovation begrenzt

Die Exemption zeigt ein Muster, das sich bei US-Behörden wiederholt: Neue Blockchain-Infrastruktur wird nicht dereguliert, sondern in ein engmaschiges Genehmigungsverfahren mit Fristen, Obergrenzen und Einspruchsrechten eingebettet. Automatisierte Liquiditätspools laufen zwar dezentral, die Kontrolle über Zugang und Umfang bleibt jedoch bei der Behörde.

Tokenisierte Aktien bleiben damit Wertpapiere mit Blockchain-Hülle, keine Alternative zu selbstverwahrtem Geld. Wer handeln darf und in welchem Umfang, entscheidet weiterhin eine zentrale Instanz, nicht ein festes, unveränderliches Protokoll.

Die Ausnahmeregelung bleibt ein befristeter Testlauf mit Ablaufdatum 2031, keine dauerhafte Marktöffnung. Ob die SEC sie danach verlängert oder in Dauerrecht überführt, ist offen.

Wir berichteten über die SEC-Klassifizierung von 16 Kryptowährungen als digitale Rohstoffe.

Bitcoin Steuerpolitik USA: Kongressausschuss legt Reformbill vor

Bitcoin Steuerpolitik USA: Kongressausschuss legt Reformbill vor

Der Finanzausschuss des US-Repräsentantenhauses hat am 14. September 2026 einen Entwurf zur Bitcoin Steuerpolitik USA veröffentlicht, das Ways and Means Committee stimmt am 16. September über den 114-seitigen Digital Asset Tax Certainty Act ab.

Steuerreform signalisiert Kurswechsel bei Bitcoin-Regulierung

Der Finanzausschuss des US-Repräsentantenhauses hat am 14. September 2026 einen 114-seitigen Entwurf zur Bitcoin Steuerpolitik USA veröffentlicht. Am 16. September stimmt das Ways and Means Committee über den Digital Asset Tax Certainty Act ab, eingebracht von Ausschussvorsitzendem Jason Smith.

Der Entwurf bündelt mehrere Vorschläge aus einer Anhörung im Juni 2026 mit Vertretern von Coinbase, Fidelity und dem Coin Center. Er regelt zwei umstrittene Fragen: wann Miner und Staker auf neu erzeugte Token Steuern zahlen müssen, und ob die Wash-Sale-Regel aus dem Aktienhandel künftig auch für Kryptowerte gilt.

Zusätzlich enthält der Text eine Freigrenze von 10 US-Dollar für kleine, in Kryptowährung bezahlte Transaktionsgebühren, begrenzt auf 5.000 Transaktionen pro Jahr und Person.

Anreize für dezentrale Vermögensbildung

Der Ausschuss prüft am 16. September zwei separate Steuerentwürfe. Die geplante Stundung der Steuerpflicht für Mining und Staking gilt dabei laut Berichten als der umstrittenste Punkt der Vorlage.

Bislang müssen Miner und Staker in den USA neu erzeugte Coins bereits im Moment des Erhalts als Einkommen versteuern, unabhängig davon, ob sie verkauft wurden. Der Entwurf zur Bitcoin Steuerpolitik USA soll die Steuerpflicht stattdessen erst an den späteren Verkauf knüpfen.

Der Ausschussvorsitzende begründet die Reform mit dem Ziel, klare Regeln für digitale Vermögenswerte zu schaffen, wie aus seiner Erklärung zur Anhörung hervorgeht.

Für Sparer, die Bitcoin selbst erzeugen statt zu kaufen, würde eine spätere Steuerpflicht einen Anreiz schaffen, Bestände zu halten statt sie zur Begleichung sofortiger Steuerschulden zu verkaufen.

Was die Steuerreform für Vermögensaufbau ändert

Auch die geplante Ausweitung der Wash-Sale-Regel greift in die Sparentscheidung ein. Wer Bitcoin heute mit Verlust verkauft und sofort zurückkauft, um den Verlust steuerlich geltend zu machen, könnte das nach der Reform nicht mehr tun.

Beschlossen ist noch nichts: Die Abstimmung im Ausschuss am 16. September ist erst der erste von mehreren Schritten bis zu einem möglichen Gesetz.

Das wirkt sich auf die Bitcoin Steuerpolitik USA aus: Die Besteuerung eines Vermögenswerts mit fixer Obergrenze entscheidet mit darüber, ob langfristiges Halten oder ständiges Umschichten belohnt wird.

Ob die Stundung für Mining und Staking den Ausschuss unverändert übersteht, bleibt nach der Abstimmung am 16. September offen.

Wir berichteten über frühere Vorstöße zur US-Krypto-Regulierung.