Bitcoin-Besteuerung: Linke fordert Steuer auf Altbestände

Bitcoin-Besteuerung: Linke fordert Steuer auf Altbestände

Die Linke fordert eine Bitcoin-Besteuerung auch für Altbestände: Finanzpolitikerin Isabelle Vandre verlangt neben dem Ende der Haltefrist auch die Abschaffung des geplanten Bestandsschutzes für bereits gekaufte Kryptowerte. Betroffen wären Anleger, die ihre Coins schon vor einer Gesetzesänderung erworben haben.

Isabelle Vandre fordert Besteuerung von Altbeständen

Die Linksfraktion hat ihre Forderung nach einer schärferen Bitcoin-Besteuerung in dieser Woche verschärft: Finanzpolitikerin Isabelle Vandre verlangt, dass auch bereits gehaltene Kryptowerte rückwirkend besteuert werden, nicht nur künftige Käufe. Bislang sieht der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums für Altbestände einen Bestandsschutz vor, der nach Vandres Vorstellung ersatzlos entfallen soll.

Aktuell bleiben Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin nach einem Jahr Haltefrist gemäß Paragraf 23 Einkommensteuergesetz steuerfrei, ebenso wie bei Gold oder Devisen. Das Bundesfinanzministerium plant im Rahmen der für 2027 angekündigten Reform, diese Frist für Neuerwerbe abzuschaffen. Für Bestände, die vor dem Stichtag gekauft wurden, sollte die bisherige Regelung nach dem bisherigen Entwurf weiterlaufen.

Haltefrist genügt nicht: Neue Forderung nach retroaktiver Krypto-Steuer

Die Linke geht mit ihrer Forderung deutlich über den Regierungsentwurf hinaus. Kryptowerte sollen nach ihrem Modell künftig in den Katalog des Paragrafen 20 Einkommensteuergesetz aufgenommen werden, rückwirkend zum Tag der Gesetzesverkündung. Die schärfere Bitcoin-Besteuerung soll laut Vandre unabhängig vom Erwerbszeitpunkt für alle Bestände gelten. Damit entfiele nicht nur die Haltefrist, sondern auch der persönliche Steuersatz zugunsten einer pauschalen Kapitalertragsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag.

In einer Stellungnahme der Linksfraktion wirft Vandre der Regierung vor, mit dem Bestandsschutz der Krypto-Lobby entgegenzukommen. Zusätzlich fordert die Linke eine Wegzugsbesteuerung nach Paragraf 6 Außensteuergesetz, wie sie bereits für Aktienbestände gilt. Wer Deutschland verlässt, müsste demnach auch unrealisierte Bitcoin-Gewinne versteuern, bevor er sein Vermögen mitnehmen darf.

Rückwirkung ohne Übergangsfrist: Das fordert die Linke von Bitcoin-Haltern

Für Anleger, die ihre Coins über Jahre in Selbstverwahrung gehalten haben, würde der Vorstoß bedeuten, dass Planungssicherheit nachträglich entzogen wird. Die Bitcoin-Besteuerung von Altbeständen ohne Übergangsfrist träfe damit gerade jene, die sich bewusst gegen kurzfristigen Konsum und für langfristiges Sparen entschieden haben. Wie stark der Staat auf bereits abgeschlossene Kaufentscheidungen zugreifen darf, bleibt eine offene Frage zwischen Dezentralität und Staatskontrolle über privates Eigentum.

Eine rückwirkende Steuerpflicht ohne Vertrauensschutz verschiebt das Risiko einseitig auf den Sparer, der auf geltendes Recht vertraut hatte. Wer Vermögen langfristig plant, muss künftig auch mit nachträglichen Eingriffen in bereits getroffene Entscheidungen rechnen.

Ob sich die Forderung der Linken im weiteren Gesetzgebungsverfahren durchsetzt, ist offen. Die Koalition hat sich bislang nicht dazu positioniert.

Wir berichteten über die geplante Abschaffung der Krypto-Haltefrist im Finanzbericht 2027.

Telegram-Marktplatz-Sperre: Secret Service friert 52,8 Millionen Dollar ein

Telegram-Marktplatz-Sperre: Secret Service friert 52,8 Millionen Dollar ein

Die Telegram-Marktplatz-Sperre des US Secret Service erfasst 52,8 Mio. US-Dollar in Stablecoins aus 52 Wallets des Handelsplatzes Xinbi. Das US-Finanzministerium stufte Xinbi am selben Tag als kriminelle Organisation ein.

Xinbi-Telegram: Wie der Scam-Marktplatz lief

Die Telegram-Marktplatz-Sperre des US Secret Service, der in den USA auch Finanzdelikte verfolgt, traf am Dienstag, 8. September 2026, 52,8 Mio. US-Dollar in Tether, einem an den US-Dollar gekoppelten Stablecoin. Betroffen sind 52 Wallets des chinesischsprachigen Handelsplatzes Xinbi Guarantee. Die Ermittler stützten sich auf Daten der Blockchain-Analysefirma Elliptic, die Xinbis Wallet-Infrastruktur seit mehreren Jahren beobachtet. Am selben Tag stufte das US-Finanzministerium Xinbi als transnationale kriminelle Organisation ein.

Xinbi arbeitete als Treuhand-Marktplatz: Ein Garantiedienst hielt Zahlungen zwischen Anbieter und Käufer bis zur Lieferung. Über die Plattform wurden nach Angaben von Elliptic Erlöse aus Anlagebetrug, Geldwäschedienste, gestohlene Daten und Ausrüstung für Betrugszentren in Südostasien gehandelt. Seit 2022 setzten Xinbi und seine Händler mindestens 24 Mrd. US-Dollar um.

Damit ist Xinbi der zweitgrößte bekannte illegale Online-Marktplatz. Nur Huione Guarantee lag mit 31 Mrd. US-Dollar davor, bevor Telegram den Kanal im Mai 2025 sperrte.

Telegram-Kanal als zentraler Marktplatz-Knotenpunkt

Der Marktplatz lief nicht über eine eigene Webseite, sondern über Telegram-Gruppen und -Kanäle. Dort liefen Angebot, Bewertungssystem und Streitschlichtung zusammen. Diese Bündelung macht den Betreiber angreifbar: Fällt der Kanal weg oder werden die Wallets identifiziert, bricht das Geschäft zusammen.

Genau hier setzte die Telegram-Marktplatz-Sperre an. Weil die Gelder in nur 52 Adressen lagen, konnte der Emittent von Tether die Bestände nach dem Hinweis der Ermittler einfrieren. Die zugrunde liegende Datenbank der Stablecoin wird zentral geführt, Guthaben lassen sich auf Anweisung sperren. Die Sanktionsbekanntmachung veröffentlichte das US-Finanzministerium auf seiner Liste der jüngsten Maßnahmen.

Die zuständige US-Justizeinheit Scam Center Strike Force beziffert die seit November 2025 sichergestellten Werte nun auf 938 Mio. US-Dollar. Xinbi nannte das Einfrieren unrechtmäßig.

Zentralisierte Verwahrung in dezentralem Gewand

Der Fall zeigt, wie weit die behördliche Kontrolle über Krypto-Bestände reicht, sobald diese bei einem Emittenten liegen. Ein Stablecoin wie Tether wird über öffentliche Netzwerke übertragen, seine Deckung und seine Sperrfunktion liegen aber bei einem Unternehmen. Wer solche Einheiten hält, trägt ein Gegenparteirisiko wie bei einem Bankguthaben.

Die Telegram-Marktplatz-Sperre erreichte kriminelle Erlöse, weil dieselbe zentrale Technik jedes Guthaben auf Anweisung einfrieren kann. Bitcoin kennt keine solche zentrale Sperrstelle, dafür fehlt die feste Bindung an einen US-Dollar-Wert, und die Menge bleibt auf 21 Mio. Einheiten begrenzt.

Ob die Sperre dauerhaft Bestand hat, hängt von den laufenden Verfahren ab; die bislang 938 Mio. US-Dollar sind Sicherstellungen, keine rechtskräftigen Einziehungen.

Wir berichteten über die Sperrung von Huione Guarantee im Mai 2025.

Bitcoin Steuerbefreiheit: Gesetzentwurf plant Befreiung von Altbeständen

Bitcoin Steuerbefreiheit: Gesetzentwurf plant Befreiung von Altbeständen

Ein Gesetzentwurf sieht eine Bitcoin Steuerbefreiheit für alle bis 31. Dezember 2026 erworbenen Altbestände vor. Ab 2027 gekaufte Kryptowerte sollen die einjährige Haltefrist verlieren.

Bitcoin Steuerbefreiheit für Altbestände

Ein im September 2026 bekannt gewordener Gesetzentwurf zur höheren Besteuerung von Kryptowerten sieht eine Bitcoin Steuerbefreiheit für alle bis zum 31. Dezember 2026 erworbenen Altbestände vor. Wer Bitcoin bis zu diesem Stichtag kauft, bleibt nach dem Entwurf unter der bisherigen Regel: Nach einer Haltefrist von zwölf Monaten sind Veräußerungsgewinne im Privatvermögen steuerfrei. Beschlossen ist der Entwurf noch nicht.

Für Kryptowerte, die ab dem 1. Januar 2027 angeschafft werden, soll die einjährige Haltefrist entfallen. Gewinne aus diesen Beständen wären dann bei jedem Verkauf steuerpflichtig, unabhängig von der Haltedauer. Die Neuregelung soll nach dem Entwurf ab 2028 greifen.

Die Bundesregierung begründet den Schritt mit der Angleichung an andere Kapitaleinkünfte und einer erwarteten Mehreinnahme für den Fiskus. Den Verzicht auf eine rückwirkende Erfassung bestehender Bestände stützt der Entwurf auf den Vertrauensschutz der Anleger.

Haltefrist bestimmt die Steuerbefreiung

Bitcoin und andere Kryptowerte gelten im deutschen Steuerrecht bislang als andere Wirtschaftsgüter nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz. Ein Verkaufsgewinn bleibt steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt. Unterhalb der jährlichen Freigrenze von 1.000 Euro bleiben Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften ohnehin steuerfrei.

Diese einjährige Haltefrist will der Gesetzentwurf für neu erworbene Kryptowerte streichen. Der Entwurf trennt damit zwei Gruppen. Wer Altbestände hält und die Haltefrist erfüllt hat, behält die Bitcoin Steuerbefreiheit dauerhaft. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, der dem Bundestag vorliegt. Wer ab 2027 kauft, fällt unter die reguläre Besteuerung der Gewinne.

Altbestände bekommen eigene Regeln

Der Entwurf verzichtet darauf, vorhandene Bestände rückwirkend zu erfassen. Für die Zuordnung von Alt- und Neubeständen bei späteren Teilverkäufen sieht er eine Reihenfolge nach dem Prinzip zuerst angeschafft, zuerst veräußert vor. Damit hängt die Steuerlast künftig vom genauen Anschaffungsdatum jeder einzelnen Position ab. Wer vor und nach dem Stichtag kauft, muss beide Tranchen getrennt dokumentieren.

Für bestehende Bitcoin-Bestände bleibt die Bitcoin Steuerbefreiheit erhalten, sofern sie bis Jahresende 2026 angeschafft und mindestens ein Jahr gehalten wurden. Ab 2027 entfällt der steuerliche Vorteil der langen Haltedauer, was den Anreiz zum mehrjährigen Halten mindert.

Offen ist, ob der Stichtag 31. Dezember 2026 das parlamentarische Verfahren unverändert übersteht. Bis zu einem Beschluss bleibt die zwölfmonatige Haltefrist die geltende Regel für alle Bestände.

Wir berichteten über die geplante Abschaffung der Krypto-Haltefrist.

DATUM: 10.09.26

Block Banklizenz: Dorseys Zahlungskonzern beantragt Trust-Bank bei der OCC

Block Banklizenz: Dorseys Zahlungskonzern beantragt Trust-Bank bei der OCC

Die Block Banklizenz ist beantragt: Der Zahlungskonzern von Jack Dorsey reichte am 8. September 2026 bei der US-Bankenaufsicht OCC einen Antrag für eine unversicherte nationale Trust-Bank ein. Builders Bank & Trust soll Bitcoin und Stablecoins verwahren.

Nationale Banklizenz: Blocks Wendung zur Finanzregulation

Der von Jack Dorsey gegründete Zahlungskonzern Block hat am Dienstag, 8. September 2026, bei der US-Bankenaufsicht OCC einen Antrag auf eine Block Banklizenz eingereicht. Geplant ist eine unversicherte nationale Trust-Bank mit dem Namen Builders Bank & Trust, N.A. Das Institut soll keine Einlagen entgegennehmen, sondern Verwahr- und Treuhanddienste anbieten, darunter für Bitcoin und Stablecoins.

Mit dem Schritt will Block Teile seines bestehenden Geschäfts unter eine bundesstaatliche Aufsicht stellen. Als Präsident und Vorstandschef der geplanten Bank ist Lee Woolley vorgesehen, derzeit bei Block für die Digital-Asset-Strategie zuständig. Einen Zeitplan für eine mögliche Genehmigung nannte das Unternehmen nicht.

OCC-Lizenz: Warum Fintech-Unternehmen zur Bank werden

Block reiht sich in eine Serie von Anträgen ein. Seit 2025 gingen bei der OCC nach Behördenangaben 40 neue Charter-Anträge ein, 21 wurden genehmigt und zwei abgelehnt. Mehrere Krypto- und Zahlungsunternehmen streben eine bundesweite Lizenz an, um Verwahrung, Stablecoin-Geschäft und Zahlungsabwicklung ohne ein Geflecht einzelstaatlicher Genehmigungen zu betreiben.

Eine nationale Trust-Bank untersteht direkt der OCC und darf Vermögenswerte treuhänderisch für Kunden halten. Sie nimmt keine klassischen Spareinlagen an und ist deshalb nicht über die Einlagensicherung FDIC abgesichert. Für Block würde die Block Banklizenz bedeuten, dass die Verwahrung von Bitcoin und Stablecoins künftig nach bundeseinheitlichen Regeln erfolgt. Die Rahmenbedingungen des Verfahrens veröffentlicht die Lizenzierungsstelle der OCC.

Regulatorische Hürden auf Blocks Weg zur Bankenlizenz

Der Antrag ist ein erster Schritt, keine Genehmigung. Die OCC prüft Eigenkapital, Geschäftsmodell, Führungspersonal und Geldwäschekontrollen, bevor sie einen Charter erteilt; solche Verfahren dauern in der Regel viele Monate. Ob Builders Bank & Trust die Block Banklizenz erhält und wann ein Betrieb starten könnte, ist offen. Auch welcher Teil des heutigen Verwahrgeschäfts in die Bank wandert, ist noch nicht beziffert.

Der Kern des Schritts ist die Kontrolle über die Verwahrung. Wer Bitcoin über einen regulierten Treuhänder hält, verlagert die Verfügung über die privaten Schlüssel auf ein Institut und dessen Aufsicht, statt sie selbst zu halten. Eine bundeseinheitliche Lizenz senkt für Block die Kosten der Regelbefolgung und rückt das Geschäft zugleich näher an die staatliche Aufsicht.

Für Kunden verschiebt eine regulierte Verwahrbank die Vertrauensfrage von der Technik hin zur Institution und ihrer Aufsicht. Das auf 21 Mio. Einheiten begrenzte Angebot von Bitcoin bleibt davon unberührt, gleich wer die Coins hält.

Kurzfristig entscheidet die noch ausstehende Prüfung der OCC über den weiteren Weg. Bis zu einer Genehmigung ändert sich am bestehenden Verwahrangebot von Block nichts.

Wir berichteten über die Welle von Charter-Anträgen bei der OCC.

Bitcoin Haltefrist Steuer: SPD hält an Abschaffung der Spekulationsfrist fest

Bitcoin Haltefrist Steuer: SPD hält an Abschaffung der Spekulationsfrist fest

Die Bitcoin Haltefrist Steuer bleibt für die SPD gesetzt: Annika Klose bekräftigte am 31. August 2026 auf Abgeordnetenwatch, dass private Bitcoin-Gewinne künftig unabhängig von der Haltedauer der Kapitalertragsteuer unterliegen sollen. Ein Gesetzentwurf mit Zeitplan liegt bislang nicht vor.

SPD will Bitcoin-Gewinne neu klassifizieren

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Annika Klose hat am 31. August 2026 in einer Stellungnahme auf der Plattform Abgeordnetenwatch bekräftigt, dass ihre Partei an der geplanten Bitcoin Haltefrist Steuer festhält. Auf die Frage eines Nutzers, ob die einjährige Haltefrist nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz fallen solle, antwortete Klose, die SPD betrachte Bitcoin nicht als Sonderfall unter den Kryptowährungen, sondern als digitales Wirtschaftsgut wie jedes andere. Private Veräußerungsgewinne sollen damit künftig unabhängig von der Haltedauer besteuert werden.

Aktuell bleiben Bitcoin-Gewinne nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr liegt, darunter gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. Die SPD hat sich parteiintern bereits auf ein Aktienmodell festgelegt: eine pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen ohne Haltefrist, wie sie heute schon für Aktien gilt.

Kapitalertragsteuer statt Spekulationsfrist

Für die Bitcoin Haltefrist Steuer bedeutet das Aktienmodell eine pauschale Kapitalertragsteuer von 25 Prozent, unabhängig von der Haltedauer. Bislang gilt für Kryptowährungen die Regel privater Veräußerungsgeschäfte, die Aktien- und Fondsgewinne seit jeher ausklammert. Klose begründete den Vorstoß mit einer Gleichbehandlung aller Kapitalanlagen.

Ihre vollständige Antwort ist auf ihrem Abgeordnetenwatch-Profil einsehbar. Eine Übergangsregelung für bereits gehaltene Bestände ließ sie dabei offen.

Warum die Steuerfreiheit für Bitcoin endet

Innerhalb der Koalition ist der Kurs umstritten: Die SPD drängt auf das Aktienmodell, die Union sprach sich bislang für den Erhalt der Haltefrist aus. Einen Gesetzentwurf mit Zeitplan gibt es trotz wiederholter Ankündigungen aus dem Finanzministerium bislang nicht.

Für Sparer bedeutet der mögliche Wegfall der Frist, dass der Staat über die Steuerlast künftig stärker mitbestimmt, wie lange sich das Halten von Bitcoin überhaupt lohnt, unabhängig vom eigenen Zeithorizont der Anleger.

Solange kein Gesetzentwurf mit Datum vorliegt, bleibt die Bitcoin Haltefrist Steuer eine politische Ankündigung der SPD, keine beschlossene Regel. Wer heute Bitcoin hält, verkauft nach geltendem Recht weiterhin nach einem Jahr steuerfrei.

Offen bleibt, ob eine Übergangsregelung bestehende Bestände schützt oder die neue Regel rückwirkend greifen würde. Für Bitcoin selbst ändert die Debatte nichts an der auf 21 Millionen Einheiten fixierten Obergrenze, wohl aber an den Anreizen, wie lange Anleger ihre Bestände überhaupt halten wollen.

Wir berichteten über die Wiederaufnahme der Haltefrist-Debatte im Finanzbericht 2027.

Krypto-Steuerplan: Haltefrist-Abschaffung im Finanzbericht 2027

Krypto-Steuerplan: Haltefrist-Abschaffung im Finanzbericht 2027

Die Krypto-Haltefrist-Steuer bleibt laut dem am 14. August 2026 veröffentlichten Finanzbericht 2027 auf der politischen Agenda des Bundesfinanzministeriums. Der früher für die FDP im Bundestag sitzende Frank Schäffler sieht darin einen Vorgriff von Finanzminister Klingbeil auf Einnahmen aus einer noch nicht beschlossenen Reform.

Haltefrist-Abschaffung: Das steckt im Finanzbericht 2027

Die Krypto-Haltefrist-Steuer ist seit dem 14. August 2026 erneut Thema: An diesem Tag veröffentlichte das Bundesfinanzministerium den Finanzbericht 2027, in dem die geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowährungen wieder auftaucht. Nach geltendem Recht bleiben Gewinne aus privat gehaltenem Bitcoin nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei, ebenso wie bei Gold und Fremdwährungen. Bereits im Sommer hatte die Ankündigung für Diskussionen unter deutschen Bitcoin-Haltern gesorgt.

Ab 2027 sollen Kryptogewinne unabhängig von der Haltedauer als Kapitalvermögen eingestuft und mit 26,375 Prozent besteuert werden, Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag. Ein Gesetzentwurf fehlt bislang: Die für den 12. August 2026 vorgesehene Kabinettsfrist verstrich ohne Entwurf, weder im Jahressteuergesetz noch im Haushaltsbegleitgesetz steht dazu ein Paragraf.

Schäffler warnt vor Klingbeils Steueroffensive

Frank Schäffler, früher finanzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, wertet die erneute Erwähnung im Finanzbericht als Beleg dafür, dass das Ministerium bereits mit den Mehreinnahmen kalkuliert, obwohl die gesetzliche Grundlage fehlt. Nach seiner Einschätzung nimmt Finanzminister Lars Klingbeil ein Ergebnis vorweg, das der Bundestag formal noch nicht beschlossen hat. Aus seiner Sicht bestätigt der Zeitpunkt der Veröffentlichung, dass die Reform politisch bereits gesetzt ist, unabhängig vom fehlenden Gesetzestext.

Für eine tatsächliche Abschaffung der Krypto-Haltefrist-Steuer braucht Klingbeil einen Regierungsentwurf, mehrere Lesungen im Bundestag und die Zustimmung des Koalitionspartners. Den vollständigen Finanzbericht 2027 hat das Bundesfinanzministerium als PDF veröffentlicht. Die Unionsfraktion hatte zuletzt im Finanzausschuss klargestellt, dass eine Abschaffung der einjährigen Frist nicht im Koalitionsvertrag vereinbart sei, und entsprechende Vorstöße blockiert.

Von Verwahrung bis Besteuerung: Staatliche Kontrolle verschärft sich

Der Vorgang zeigt ein wiederkehrendes Muster: Der Staat plant Zugriff auf Vermögenswerte ein, bevor die gesetzliche Grundlage feststeht. Diese Reihenfolge, zuerst die Kalkulation, dann das Gesetz, wiederholt sich in der deutschen Kryptoregulierung der vergangenen Jahre. Wer Bitcoin selbst verwahrt, bleibt von Verwahrer-Risiken unabhängig, dem Zugriff des Fiskus auf Gewinne entzieht ihn das jedoch nicht.

Die Krypto-Haltefrist-Steuer bleibt damit ein Beispiel dafür, wie schnell eine zugesagte Frist zur Verhandlungsmasse wird, sobald der Staat zusätzliche Einnahmen braucht. Für Sparer zählt am Ende der tatsächliche Gesetzestext, nicht die Ankündigung.

Solange Bundestag und Bundesrat nicht entschieden haben, bleibt offen, ob die einjährige Frist fällt oder bestehen bleibt. Die Obergrenze von 21 Mio. Bitcoin-Einheiten ändert sich dadurch nicht.

Wir berichteten über Klingbeils offizielle Ankündigung der Steuerreform für 2027.