Drei Unternehmen kündigen Handel mit tokenisierten Aktien bei der SEC an

Drei Unternehmen kündigen Handel mit tokenisierten Aktien bei der SEC an

Drei Plattformen wollen tokenisierte Aktien in den USA handeln, darunter OKXICE von OKX und NYSE-Mutter ICE. Die SEC veröffentlichte die Anmeldungen am 21. Oktober 2026.

Drei Unternehmen melden Handel mit tokenisierten Aktien bei der SEC an

Die US-Börsenaufsicht SEC hat am Mittwoch, 21. Oktober 2026, drei Anmeldungen von Handelsplätzen für tokenisierte Aktien veröffentlicht. Tokenisierte Aktien sind digitale Abbilder börsennotierter Anteile, die auf einer Blockchain gehandelt werden.

Gemeldet haben sich das Unternehmen Tokenized Stock Venue, die Plattform Perpetuals.com und OKX mit dem Gemeinschaftsunternehmen OKXICE. Hinter OKXICE stehen die Kryptobörse OKX und die Intercontinental Exchange, Mutterkonzern der New Yorker Börse NYSE.

Die SEC stellt klar, dass ein Eintrag auf der Liste nicht bedeutet, dass ein Unternehmen alle Anforderungen erfüllt. Einen Starttermin hat OKXICE bislang nicht genannt.

SEC nimmt Anträge für tokenisierte Aktien entgegen

Grundlage ist eine Ausnahmeregelung, die die SEC am 17. September 2026 erlassen hat. Die sogenannte Innovationsausnahme gilt fünf Jahre und befreit Handelsplätze für tokenisierte Aktien von der Pflicht, sich als Börse zu registrieren. Erfasst sind nur Token auf Aktien, die bereits an einer US-Börse notiert sind.

Die Bedingungen sind eng gefasst. Die Plattformen müssen prüfen, dass der Token dieselben Rechte verbrieft wie die Originalaktie. Smart Contracts, also automatisch ausgeführte Programme auf der Blockchain, müssen öffentlich prüfbar sein. Ruht der Handel an der Heimatbörse, ruht er auch auf der Plattform.

Emittenten erhalten mindestens 30 Tage vor Handelsstart eine Mitteilung und können binnen 30 Tagen widersprechen. Schweigen gilt als Zustimmung. OKXICE hatte am 4. Oktober 63 Aktien benannt, am 15. Oktober wurde der Widerspruch von neun Konzernen bekannt.

Börsenzulassung für tokenisierte Aktien in den USA

SEC-Chef Paul Atkins will die Kapitalmärkte nach eigenen Worten ins digitale Zeitalter bringen. Für die Krypto-Regulierung der SEC ist das ein Kurswechsel: Unter der Vorgängerführung verklagte die Behörde noch Coinbase und Kraken. Ein Gesetz ist die Ausnahme dennoch nicht, im September scheiterte der CLARITY Act im Kongress.

Dezentral ist das Modell nur auf dem Papier. Die Liquiditätspools sind zugangsbeschränkt, die Aufsicht legt die Bedingungen fest, und Emittenten behalten ein Vetorecht gegenüber fremden Anbietern. Der Token ändert die Abwicklung, nicht die Kontrolle über das Wertpapier.

Offen bleibt, ob die drei Plattformen die Bedingungen tatsächlich erfüllen und wie viele Emittenten widersprechen. Die Erlaubnis ist befristet und hängt am Kurs der jeweiligen Behördenführung.

Ein tokenisiertes Wertpapier bleibt damit ein Anspruch, dessen Bestand von Emittent, Verwahrer und Aufsicht abhängt. Bitcoin dagegen kennt keinen Emittenten, der widersprechen könnte.

Wir berichteten über den Widerstand von neun Konzernen gegen OKXICE.

Moskauer Börse startet Bitcoin-Handel für russische Anleger

Moskauer Börse startet Bitcoin-Handel für russische Anleger

Die Moskauer Börse Bitcoin-Handel bereitet sich auf den Start vor und läuft nach Angaben von Bitcoin Magazine im Testbetrieb. Einen Starttermin gibt es bislang nicht.

Moskauer Börse bereitet Bitcoin-Handel vor

Die Moskauer Börse bereitet nach Angaben von Bitcoin Magazine den Start des Bitcoin-Handels vor und befindet sich im Testbetrieb. Mit der Moskauer Börse Bitcoin erstmals handelbar zu machen, würde Russland einen regulierten Handelsplatz für die Währung eröffnen. Einen konkreten Starttermin nennt die Meldung nicht.

Russland hat in den vergangenen Monaten die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit Bürger Bitcoin handeln dürfen. Bereits im Juni 2025 startete die Börse Futures für qualifizierte Anleger. Diese Kontrakte werden in Rubel abgerechnet und beziehen sich auf den US-Fonds IBIT von BlackRock. Anleger halten dabei kein Bitcoin, sondern nur ein Derivat.

Die Zentralbank hatte solche Produkte im Mai 2025 für diese Anlegergruppe zugelassen.

Russische Anleger erhalten Zugang zum Bitcoin-Handel

Neu wäre bei einem Handel mit Bitcoin selbst, dass die Moskauer Börse nicht mehr nur Derivate listet. Ob der Zugang auf qualifizierte Anleger beschränkt bleibt oder auch Privatanleger umfasst, geht aus der Meldung nicht hervor. Das ist offen und bislang unbestätigt.

Die Notenbank rät Finanzinstituten und deren Kunden bislang von Direktanlagen in Kryptowerte ab. Der Handel an der Börse würde den Zugang in einen Rahmen lenken, den die Aufsicht vorgibt. Russland Krypto Regulierung bleibt damit ein Mittel, Kapitalströme zu steuern, nicht sie freizugeben.

Welche Handelspaare, Gebühren und Verwahrer vorgesehen sind, ist öffentlich nicht bekannt.

Testbetrieb läuft: Moskauer Börse prüft Bitcoin-Handel

Ein Testbetrieb ist keine Zulassung und kein Marktstart. Ankündigung und Implementierung sind zu trennen: Solange keine Handelsaufnahme bestätigt ist, bleibt der Schritt ein Vorhaben. Auch die Regeln für Steuer, Meldepflichten und Verwahrung müssten für den Spothandel erst vorliegen.

Für die Beteiligten sind die Anreize unterschiedlich. Die Börse gewinnt Handelsumsätze, der Staat behält die Aufsicht über Zugang und Teilnehmer. Anleger bekommen einen legalen Weg zu Bitcoin, müssen aber ein Konto bei einem zugelassenen Intermediär führen, der Gelder sperren oder melden kann.

Die Moskauer Börse Bitcoin zu öffnen, bedeutet damit Zugang unter Aufsicht, nicht Selbstverwahrung. Offen ist, wann der Handel startet und wer ihn nutzen darf.

Wir berichteten über die Russland-Gesetze zu Kryptowerten.

Britisches Gericht stärkt Staatsanspruch auf beschlagnahmte Bitcoin

Britisches Gericht stärkt Staatsanspruch auf beschlagnahmte Bitcoin

Beschlagnahmte Bitcoin im Wert von rund 5 Mrd. US-Dollar: Ein britisches Gericht verbessert am 13. Oktober 2026 die Aussichten des Staates, die Coins zu behalten.

Beschlagnahmte Bitcoin bleiben im Staatsbesitz

Ein britisches Gericht hat am 13. Oktober 2026 eine Entscheidung getroffen, die dem Staat bessere Aussichten auf rund 61.000 beschlagnahmte Bitcoin verschafft. Der Bestand ist nach Angaben von CoinDesk rund 5 Mrd. US-Dollar (3,8 Mrd. Pfund) wert. Endgültig geklärt ist die Verwendung der Coins damit nicht.

Die Bitcoin stammen aus einem Betrugsverfahren gegen die Chinesin Zhimin Qian. Sie wurde im November 2025 zu mehr als elf Jahren Haft verurteilt. Die Behörden hatten die Coins bereits zuvor bei den Ermittlungen sichergestellt.

Gericht entscheidet über Eigentum an Milliardenwert

Um die beschlagnahmten Bitcoin streiten der britische Staat und mutmaßlich Geschädigte aus China. Die Staatsanwaltschaft Crown Prosecution Service hat dafür ein ziviles Einziehungsverfahren vor dem High Court eingeleitet. Grundlage ist der Proceeds of Crime Act, das britische Gesetz zur Einziehung von Verbrechenserlösen.

Berichten zufolge haben sich mehr als 1.300 mutmaßlich Geschädigte gemeldet. Nur etwa 5 bis 6 Prozent der Betroffenen sind demnach anwaltlich vertreten. Sie wenden sich gegen einen Entschädigungsplan über ein chinesisches Verfahren, der nach ihrer Darstellung dem britischen Staat einen Großteil des Wertzuwachses der Coins überlassen könnte.

Die Zahlen schwanken je nach Bitcoin-Kurs und Quelle. Andere Medien nannten zuletzt rund 3,2 Mrd. Pfund.

Eigentumsrechte gegenüber dem Staat unter Druck

Der Fall zeigt, wie weit die Verfügungsgewalt eines Staates über beschlagnahmte Bitcoin reichen kann. Ob die Coins verkauft, in eine Reserve überführt oder an Geschädigte ausgezahlt werden, ist nicht entschieden. Ob das Urteil rechtskräftig ist und welche Rechtsmittel offen sind, geht aus der Meldung nicht hervor.

Für die Beteiligten gehen die Anreize auseinander. Der Staat gewinnt, wenn er Coins behält, deren Wert seit der Sicherstellung stark gestiegen ist. Die Geschädigten verlieren nach eigener Darstellung, wenn ihre Entschädigung nur nach dem früheren Wert bemessen wird.

Beschlagnahmte Bitcoin gehören den Geschädigten nur dann, wenn ein Gericht das anordnet. Bis dahin liegt die Verfügung beim Staat, und dessen Interessen müssen nicht mit denen der Opfer übereinstimmen.

Offen ist, ob das Urteil Bestand hat und nach welchem Wert entschädigt wird. Davon hängt ab, ob der Staat einen Teil der Coins dauerhaft behält.

Wir berichteten über staatliche Bitcoin-Bestände.

Krypto Informationsaustausch: Bundestag beschließt Datenaustausch über die EU hinaus

Krypto Informationsaustausch: Bundestag beschließt Datenaustausch über die EU hinaus

Der Bundestag hat den Krypto Informationsaustausch mit Partnerstaaten außerhalb der EU beschlossen. Grundlage ist der OECD-Meldestandard CARF, die Datenschutz-Kritik bleibt.

Bundestag beschließt Krypto-Datenaustausch über die EU hinaus

Der Bundestag hat diese Woche den Krypto Informationsaustausch mit Staaten außerhalb der EU beschlossen. Grundlage ist das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF), ein Meldestandard der OECD für Kryptowerte.

Nach Angaben von stock3 unterzeichnete Deutschland die zugrunde liegende Vereinbarung bereits im November 2024 gemeinsam mit 26 weiteren Staaten. Zuvor hatte der Finanzausschuss den Datenaustausch gebilligt. Der Beschluss erweitert damit den Kreis der Länder, an die deutsche Steuerbehörden Daten zu Kryptowerten weitergeben.

Krypto-Informationsaustausch: Wer künftig Daten liefern muss

Meldepflichtig sind nicht die Nutzer selbst, sondern Anbieter von Kryptodienstleistungen wie Börsen und Verwahrplattformen. Sie erheben die Daten ihrer Kunden und übermitteln sie an die Steuerbehörden, die sie automatisch mit den Partnerstaaten austauschen.

Laut BTC-Echo gehören Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Steueridentifikationsnummern und Ansässigkeitsstaaten dazu. Hinzu kommen die gehandelten Kryptowerte und die Gesamtbeträge der Transaktionen.

Die nationale Grundlage steht bereits: Das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz verpflichtet Anbieter ab dem Meldezeitraum 2026 zur Datenerhebung. Die erste elektronische Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern ist für 2027 vorgesehen. Der Finanzausschuss des Bundestags hat den Vorgang parlamentarisch begleitet.

Wer Bitcoin selbst verwahrt, ohne einen Anbieter zu nutzen, löst keine Meldung durch einen Dienstleister aus. Der Krypto Informationsaustausch greift dort, wo Plattformen Kundenkonten führen.

CARF-Gesetz: Beschluss mit Datenschutz-Kritik

Zum Beschluss gab es laut Blocktrainer Kritik am Datenschutz. Sie richtet sich dagegen, dass Kundendaten in großem Umfang erhoben und über die EU hinaus an andere Staaten weitergegeben werden. Welche Einwände im Einzelnen vorgebracht wurden, geht aus der vorliegenden Zusammenfassung nicht hervor.

Ebenfalls zur Sprache kam die Bitcoin-Haltefrist. Eine Änderung der Haltefrist ist nach den vorliegenden Angaben nicht Teil dieses Beschlusses, hier ist zwischen Äußerungen und einem Gesetz zu unterscheiden.

Der Krypto Informationsaustausch sammelt persönliche Daten bei Plattformen und führt sie über Staatsgrenzen zusammen. Je mehr Kundendaten bei Anbietern liegen, desto größer bleibt das Risiko von Datenlecks, das sich durch Selbstverwahrung vermeiden lässt.

Offen bleibt, wie die Anbieter die Erhebung bis zur ersten Übermittlung 2027 umsetzen und ob die Datenschutz-Kritik zu Änderungen führt.

Wir berichteten über die Krypto-Meldepflichten für Anbieter in Deutschland.

Krypto-Börsen Südkorea: 27 Webseiten gesperrt, darunter KuCoin und MEXC

Krypto-Börsen Südkorea: 27 Webseiten gesperrt, darunter KuCoin und MEXC

Die Krypto-Börsen Südkorea betreffend: Die Behörden gehen gegen 27 Webseiten nicht registrierter Anbieter vor, darunter KuCoin und MEXC. Auszahlungen könnten für Kunden schwierig werden.

Südkorea sperrt 27 Krypto-Webseiten

Südkorea geht gegen 27 Webseiten von Krypto-Börsen vor, darunter KuCoin und MEXC. Nach einem Bericht von Cointelegraph vom 13. Oktober 2026 richten sich die Maßnahmen gegen Plattformen ohne Registrierung. Für nicht zugelassene Krypto-Börsen in Südkorea wird der Zugang aus dem Land damit deutlich schwerer.

Die Behörden räumten laut dem Bericht selbst ein, dass Kunden Schwierigkeiten haben könnten, ihre Guthaben abzuziehen. Wie viele Nutzer betroffen sind, nennt die Meldung nicht. Die Quelle ist als gelb eingestuft, die Angaben zu den 27 Adressen liegen uns nicht als Behördenmitteilung vor.

KuCoin und MEXC in Südkorea nicht erreichbar

Gesperrt werden sollen die inländischen Zugänge, also die Webseiten, über die Nutzer in Südkorea die Börsen aufrufen. Die Guthaben selbst liegen weiter bei den Betreibern im Ausland. Die Sperre ändert daran nichts, sie erschwert aber den Weg zur Auszahlung über die gewohnte Oberfläche.

Wer dort Coins hält, ist auf den Betreiber angewiesen. Bei Krypto-Börsen in Südkorea ohne Zulassung gibt es keine inländische Stelle, an die sich Kunden wenden könnten. Ob Auszahlungen über Umwege möglich bleiben, ist offen.

Die rechtliche Grundlage: Anbieter virtueller Vermögenswerte müssen sich bei der Financial Intelligence Unit registrieren, die zur Finanzdienstleistungskommission gehört. Verstöße können mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafen von bis zu 50 Mio. Won geahndet werden.

Behörden zielen auf nicht registrierte Börsen

Das Vorgehen ist nicht neu. 2022 verlangten die Behörden die Sperrung von 16 nicht registrierten ausländischen Börsen, darunter KuCoin und MEXC. 2025 folgte die Entfernung mehrerer Börsen-Apps aus dem Apple App Store und aus Google Play. Neu ist laut Meldung der Umfang von 27 Webseiten.

Zu trennen ist Ankündigung und Umsetzung: Eine geplante Sperre ist noch keine technisch durchgesetzte. Sie richtet sich zudem gegen Anbieter ohne Registrierung, nicht gegen Bitcoin als Netzwerk.

Wer Coins bei einer Plattform hält, trägt deren Rechts- und Ausfallrisiko, und eine behördliche Sperre macht dieses Risiko sichtbar. Selbstverwahrte Bitcoin lassen sich unabhängig von einer Webseite bewegen.

Offen bleibt, wann die Sperren bei den Krypto-Börsen in Südkorea greifen und ob die Betreiber Auszahlungen für koreanische Kunden weiter ermöglichen.

Wir berichteten über die Regulierung von Krypto-Plattformen.

Krypto-Besteuerung Lettland: Parlament überarbeitet die Regeln

Krypto-Besteuerung Lettland: Parlament überarbeitet die Regeln

Die Krypto-Besteuerung Lettland wird umgebaut: Das Parlament beschloss am 15. Oktober 2026 eine Reform mit einmaliger 10-%-Erklärung für Altbestände. Ab 2027 sollen Steuern zudem in Krypto zahlbar sein.

Lettland plant Krypto-Steuerzahlungen ab 2027

Das lettische Parlament hat am 15. Oktober 2026 die Krypto-Besteuerung Lettland in letzter Lesung neu geregelt, parallel plant die Regierung Steuerzahlungen in Kryptowährung ab 2027. Kern der Reform ist eine einmalige Erklärung, bei der Bürger Altbestände mit 10 % ihres Marktwerts zum 31. Dezember 2026 versteuern können.

Die Zahlung in Krypto ist bisher nur ein Vorhaben. Nach Angaben von CoinDesk hat das Finanzministerium grundsätzlich zugestimmt, die technische Anbindung an Zahlungsdienstleister fehlt aber noch. Regierungsberater Didzis Dejus nannte weder Anbieter noch zulässige Coins.

Ob der Zeitplan hält, hängt laut Bericht auch von der nächsten Regierung ab.

Parlament in Riga überarbeitet die Krypto-Besteuerung

Die Änderungen am Einkommensteuergesetz verabschiedete die Saeima als dringlich. Laut Mitteilung des Parlaments gilt für Krypto künftig das Prinzip des Investitionskontos, wie bei Aktien und Anleihen. Steuer fällt erst an, wenn die Auszahlungen die Einzahlungen übersteigen, nicht bei jedem einzelnen Tausch. Anbieter mit EU-Lizenz können dieses Konto künftig führen.

Die einmalige Erklärung umfasst Bestände bei in der EU lizenzierten Anbietern und in selbst verwahrten Wallets. Die Frist läuft vom 1. April bis 31. Mai 2027, gezahlt werden muss bis 23. Juli 2027. Wer erklärt, ist von Verzugszinsen, Bußgeldern und strafrechtlicher Verfolgung wegen früher nicht erklärter Gewinne befreit.

Für die Krypto-Besteuerung Lettland gilt der erklärte Wert zugleich als neuer Anschaffungswert. Ausgeschlossen sind Personen, gegen die bereits ein Steuerverfahren wegen Krypto-Einkünften läuft.

Lettlands Steuerreform im Vergleich zur EU-Linie

Auslöser ist der automatische Datenaustausch nach der EU-Richtlinie DAC8, der seit 2026 läuft. Börsen und Verwahrer melden Konten und Transaktionen an die Finanzbehörden, alte Bestände werden damit sichtbar. Deutschland setzt DAC8 über das Krypto-Steuertransparenzgesetz um, die Meldungen gehen an das Bundeszentralamt für Steuern. Die EU-weite Linie, oft als Krypto-Steuerreform EU diskutiert, setzt damit auf Transparenz, nicht auf einheitliche Steuersätze.

Lettland nutzt das Fenster, um Altfälle gegen eine pauschale Zahlung zu schließen. Der Staat erhält kurzfristig Einnahmen, Halter gewinnen Rechtssicherheit. Den Preis zahlt, wer seine Coins selbst verwahrt und nun freiwillig offenlegt.

Die Krypto-Besteuerung Lettland nähert sich damit dem Wertpapierrecht an, beschlossen ist aber nur die Steuerreform, nicht die Zahlung in Krypto. Offen bleibt, ob die Meldepflichten der EU auch in anderen Staaten zu solchen Einmal-Angeboten führen.

Wir berichteten über die Debatte zur Krypto-Haltefrist in Deutschland.