Krypto Anti-Korruptionsagenda: EU-Abgeordnete fordern Aufnahme

Krypto Anti-Korruptionsagenda: EU-Abgeordnete fordern Aufnahme

Die Krypto Anti-Korruptionsagenda beschäftigt das EU-Parlament: Abgeordnete fordern, digitale Werte in die Korruptionsbekämpfung einzubeziehen. Die Kommission will ihre erste Strategie bis Jahresende beschließen.

EU-Parlament will Krypto auf die Anti-Korruptionsagenda setzen

EU-Abgeordnete fordern in dieser Woche, Krypto auf die Anti-Korruptionsagenda der Union zu setzen. Nach Angaben von Cointelegraph soll die Krypto Anti-Korruptionsagenda digitale Werte erfassen, über die Bestechungsgelder verschoben werden können.

Anlass ist die geplante EU-Strategie gegen Korruption. Der zuständige Ausschuss für bürgerliche Freiheiten hatte dazu einen Entschließungsentwurf mit 48 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen angenommen. Der Entwurf setzt auf Prävention, Strafverfolgung, Integrität der Institutionen und internationale Zusammenarbeit.

Er soll die neue EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung ergänzen, die einheitliche Strafen für Korruptionsdelikte vorsieht.

Kommission plant erste Anti-Korruptionsstrategie bis Jahresende

Die EU-Kommission will bis Ende 2026 ihre erste Anti-Korruptionsstrategie beschließen. Am 11. Mai 2026 hatte sie dafür eine öffentliche Konsultation gestartet. Ziel ist, die Koordination der Maßnahmen in den Mitgliedstaaten zu verbessern.

Ob die Strategie Kryptowerte ausdrücklich nennt, ist offen. Die Abgeordneten fordern es, die Kommission hat dazu nichts Verbindliches vorgelegt.

Eine Entschließung des Parlaments ist kein Gesetz und bindet die Kommission nicht. Die Krypto Anti-Korruptionsagenda bleibt damit vorerst eine Forderung.

Vermögensabschöpfung soll Krypto-Werte stärker erfassen

Die Abgeordneten verlangen zudem eine stärkere EU Vermögensabschöpfung. Schon die Richtlinie (EU) 2024/1260 erfasst Vermögen aus Straftaten, ausdrücklich auch digitale Werte und Kryptowerte. Jeder Mitgliedstaat muss mindestens eine Vermögensabschöpfungsstelle benennen.

Seit dem 2. März 2026 besteht ein Kooperationsnetzwerk der Kommission, das die Umsetzung begleitet. Der Parlamentsentwurf fordert mehr Datenaustausch zwischen Europol, Eurojust, der Staatsanwaltschaft EPPO, OLAF und der Geldwäschebehörde AMLA.

Für Bitcoin-Halter folgt daraus vorerst nichts Neues, denn die Abschöpfung greift bei Straftaten und nicht bei legalem Besitz. Offen ist, ob die Strategie Verwahrer und Selbstverwahrung unterschiedlich behandelt.

Je mehr Zugriffsrechte Behörden auf Verwahrer erhalten, desto wichtiger sind klare Regeln gegen Willkür. Die Krypto Anti-Korruptionsagenda entscheidet sich erst, wenn die Kommission ihren Text vorlegt.

Wir berichteten über die Krypto-Regulierung in der EU.

Krypto-Haltefrist-Steuerreform: Kabinett entscheidet am 14. Oktober

Krypto-Haltefrist-Steuerreform: Kabinett entscheidet am 14. Oktober

Die Krypto Haltefrist Steuerreform nimmt am 14. Oktober 2026 die nächste Hürde: Das Bundeskabinett berät über den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Krypto-Besteuerung. Stellungnahmen der Verbände waren nur bis zum 6. Oktober möglich.

Haltefrist-Abschaffung: Kabinett entscheidet am 14. Oktober

Die Krypto Haltefrist Steuerreform nimmt am 14. Oktober 2026 die nächste Hürde: An diesem Tag berät das Bundeskabinett über den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Neuordnung der Krypto-Besteuerung. Das Ministerium hatte den Entwurf zuvor an Verbände und Interessenvertretungen verschickt; Stellungnahmen waren nur bis zum 6. Oktober möglich, also innerhalb von sechs Tagen.

Kern der Reform ist das Ende der einjährigen Haltefrist für private Veräußerungsgewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowerten. Bislang bleiben Gewinne nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz steuerfrei, wenn Anleger die Coins mindestens zwölf Monate halten. Die kurze Frist für Stellungnahmen zeigt, wie zügig die Regierung die Krypto Haltefrist Steuerreform noch in diesem Jahr durchs Kabinett bringen will.

Referentenentwurf zur Krypto-Besteuerung: Was die Regierung plant

Der Entwurf regelt die Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowerten künftig einheitlich: Gewinne aus Beständen, die ab dem 1. Januar 2027 angeschafft werden, unterliegen unabhängig von der Haltedauer pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer. Wer Coins bis zum 31. Dezember 2026 kauft und zwölf Monate hält, behält die bisherige Steuerfreiheit, ein Bestandsschutz für Altbestände.

Auch Erträge aus Staking und Lending sollen künftig als Kapitalerträge gelten statt wie bisher gesondert behandelt zu werden. Ab 2028 sollen Börsen die Steuer direkt an der Quelle einbehalten und dafür nötigenfalls Coins ohne gesonderte Zustimmung der Kunden veräußern. Kann ein Anleger den ursprünglichen Kaufpreis nicht belegen, greift laut Entwurf eine Ersatzbemessung: Dann werden pauschal 50 Prozent des Verkaufserlöses besteuert. Den Ablauf von Gesetzesvorhaben veröffentlicht das Bundesfinanzministerium. Es rechnet durch die Reform langfristig mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 350 Mio. Euro, allerdings erst ab 2029.

Versteuerung ohne Haltefrist: Entwurf zur Neuregelung

Für deutsche Anleger bedeutet die Krypto Haltefrist Steuerreform vor allem einen früheren und automatischeren Zugriff des Staates auf Gewinne: Der Quellenabzug ab 2028 verlagert die Verantwortung von der Steuererklärung auf die Börse. Wer Bitcoin in Eigenverwahrung hält, bleibt davon zunächst unberührt, muss Gewinne aber weiterhin selbst angeben.

Mit der Reform greift der Staat früher auf Kryptogewinne zu, während der Anreiz zum längeren Halten von Bitcoin durch den Wegfall der Jahresfrist sinkt. Das ändert nichts an der festen Obergrenze von 21 Mio. Bitcoin, nur daran, wann und wie der Staat am Gewinn beteiligt wird.

Ob der Entwurf das Kabinett am 14. Oktober unverändert passiert, bleibt offen. Die kurze Stellungnahmefrist ließ den Verbänden wenig Raum für Einwände, Änderungen vor der Kabinettssitzung sind dennoch nicht ausgeschlossen.

Wir berichteten über die offizielle Ankündigung der Steuerreform durch Bundesfinanzminister Klingbeil.

Bitcoin Vermögenssteuer Niederlande: Parlament billigt 36 Prozent

Bitcoin Vermögenssteuer Niederlande: Parlament billigt 36 Prozent

Die Bitcoin Vermögenssteuer Niederlande nimmt mit der Zustimmung der Tweede Kamer vom 12. Februar 2026 feste Form an. Ab 2028 sollen auch nicht verkaufte Kursgewinne mit 36 Prozent besteuert werden.

Wie die Niederlande Bitcoin als besteuertes Vermögen definiert

Die niederländische Tweede Kamer hat am 12. Februar 2026 ein Gesetz gebilligt. Ab 2028 gilt damit eine Bitcoin Vermögenssteuer Niederlande von 36 Prozent auf tatsächliche Wertzuwächse, auch wenn Anleger nicht verkaufen. Betroffen sind unter anderem Bitcoin-Bestände, deren Kursgewinn bislang erst beim Verkauf steuerpflichtig war.

Das Modell „Wet werkelijk rendement box 3″ ersetzt die bisherige Pauschalbesteuerung fiktiver Renditen, indem es den tatsächlichen jährlichen Wertzuwachs erfasst. Steigt Bitcoin 2028 etwa von 60.000 auf 80.000 Euro, besteuert die niederländische Steuerbehörde die Differenz von 20.000 Euro, selbst wenn der Halter die Coins nicht anfasst.

Für das Übergangsjahr 2027 sinkt zudem der Steuerfreibetrag auf 30.846 Euro, das Niveau von 2020.

36 Prozent Steuer auf Bitcoin-Bestände: Europas Vorstoß

Mit der Bitcoin Vermögenssteuer Niederlande würden die Niederlande zum ersten EU-Land werden, das eine Abgabe auf nicht realisierte Kursgewinne gesetzlich verankert. Nachdem die Tweede Kamer zugestimmt hat, liegt der Gesetzentwurf nun bei der Eerste Kamer, der zweiten Parlamentskammer. Details listet das Finanzministerium auf seiner Themenseite Plannen werkelijk rendement box 3 auf.

Kritiker bemängeln vor allem die Liquiditätsfrage: Ein Wertzuwachs erzeugt keinen Cashflow, aus dem sich die Steuer zahlen ließe, weshalb Halter im Zweifel Bitcoin verkaufen müssen, um die Abgabe zu begleichen.

Warum Vermögenssteuer Halter anders trifft als Spekulanten

Die Bitcoin Vermögenssteuer Niederlande trifft strukturell vor allem langfristige Halter. Wer seine Coins über Jahre unverändert hält, zahlt in diesem Modell jedes Jahr auf dem Papier, während häufigerer Handel die Bemessungsgrundlage glätten kann. Das kehrt den Anreiz um, den Sparen gegenüber Konsum eigentlich braucht: Wer Wertzuwachs ohne Verkauf versteuern muss, wird zum Verkauf gedrängt, statt zum Halten belohnt zu werden.

Parallel dazu wird die Geldmenge in Euro Jahr für Jahr ausgeweitet, sodass Sparer auch ohne Bitcoin-Position über die schleichende Entwertung ihres Bargelds an einer stillen Fiat-Sparervernichtung teilhaben. Eine Steuer auf nicht realisierte Bitcoin-Gewinne addiert sich zu diesem Verlust, statt ihn auszugleichen.

Eine Steuer auf nicht realisierte Gewinne behandelt Bitcoin wie laufendes Einkommen, obwohl kein Euro geflossen ist. Das zwingt Halter mitunter zu Verkäufen, die ohne die Abgabe nicht nötig wären.

Anders als der Euro, dessen Menge die Zentralbank laufend ausweiten kann, bleibt die Bitcoin-Obergrenze von 21 Mio. Einheiten von solchen Eingriffen unberührt. Ob die Eerste Kamer das Gesetz 2028 in dieser Form in Kraft setzt, bleibt offen.

Wir berichteten über die ersten Pläne der Niederlande zur Besteuerung unrealisierter Bitcoin-Gewinne.

Krypto-Steuerreform: Haltefrist-Ersatzregel trifft Altbestände mit 50 Prozent

Krypto-Steuerreform: Haltefrist-Ersatzregel trifft Altbestände mit 50 Prozent

Die geplante Haltefrist-Steuerreform für Kryptowerte sieht ab 2027 eine Ersatzregel vor, die bei fehlendem Kaufnachweis 50 Prozent des Verkaufserlöses der Kapitalertragsteuer unterwirft. Der frühere FDP-Abgeordnete Frank Schäffler warnt, dass das vor allem Altbestände aus Eigenverwahrung trifft.

Haltefrist-Steuerreform: 50-Prozent-Belastung geplant

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf zur Haltefrist-Steuerreform für Kryptowerte am Montag, 29. September 2026, an die Verbände verschickt. Das Kabinett soll den Entwurf bereits am 14. Oktober beschließen, Stellungnahmen der Verbände sind nur bis zum 6. Oktober möglich, also gerade einmal sechs Tage. Kernstück ist der Wegfall der bisherigen einjährigen Spekulationsfrist nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz: Für Kryptowerte, die ab dem 1. Januar 2027 angeschafft werden, greift künftig unabhängig von der Haltedauer die 25-prozentige Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Für Bestände bis zum 31. Dezember 2026 bleibt die bisherige einjährige Frist bestehen. Brisant ist jedoch eine Ersatzregel im selben Entwurf: Lassen sich Anschaffungsdatum und Kaufpreis beim Verkauf nicht nachweisen, unterstellt die Haltefrist-Steuerreform eine Anschaffung nach dem 31. Dezember 2026 und setzt pauschal 50 Prozent des Veräußerungserlöses als Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug an.

Schäfflers Warnung vor Steuerreform-Folgen für Bitcoin

Frank Schäffler, ehemaliger FDP-Bundestagsabgeordneter, warnte diese Woche öffentlich vor der Tragweite der Regelung. Nach seiner Einschätzung trifft die Ersatzregel vor allem Selbstverwahrer und Anleger, die Bitcoin im Lauf der Jahre zwischen verschiedenen Börsen oder in eigene Wallets verschoben haben und deshalb den ursprünglichen Kaufnachweis nicht mehr lückenlos vorlegen können.

Die parlamentarische Beratung des Entwurfs lässt sich über die hib-Pressedienste des Bundestags verfolgen, sobald das Gesetz dort eingebracht wird. Schäffler fordert, die Ersatzregel vor dem Kabinettsbeschluss am 14. Oktober nachzubessern, da sie aus seiner Sicht faktisch zu einer rückwirkenden Verschärfung für Altbestände führen kann.

Alte Bestände im Nachteil: Die Haltefrist-Regelung

Betroffen sind laut Schäffler besonders Anleger, die Bitcoin bereits vor Jahren gekauft und seither zwischen Hardware-Wallets, alten Börsenkonten oder nach Plattform-Pleiten neu eingerichteten Zugängen bewegt haben. Fehlt der durchgängige Nachweis der Anschaffung, greift ab 2027 automatisch die 50-Prozent-Ersatzbemessung, selbst wenn der tatsächliche Gewinn deutlich geringer ausfällt oder die eigentliche Haltefrist längst abgelaufen wäre.

Wer Bitcoin in Eigenverwahrung hält und seine Transaktionshistorien nicht lückenlos dokumentiert, trägt das Risiko für diese Nachweislücke künftig selbst. Die Haltefrist-Steuerreform verschiebt damit faktisch die Beweislast vom Staat auf den einzelnen Anleger.

Ob die Ersatzregel bis zum Kabinettsbeschluss am 14. Oktober noch verändert wird, ist offen. Bis dahin bleibt nur, eigene Kaufbelege und Wallet-Historien lückenlos zu sichern.

Wir berichteten über die Ankündigung der Haltefrist-Steuerreform durch Finanzminister Klingbeil.

BaFin warnt vor Betrügernetzwerk gefälschter Krypto-Börsen

BaFin warnt vor Betrügernetzwerk gefälschter Krypto-Börsen

Die BaFin Warnung Kryptoplattformen vom 29. September 2026 betrifft ein Netzwerk aus mindestens 30 gefälschten Websites, die ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten und Kundendaten weiterreichen.

BaFin entdeckt Netzwerk aus Hunderten gefälschter Krypto-Handelsplattformen

Die BaFin Warnung Kryptoplattformen ist seit dem 29. September 2026 online. Die Finanzaufsicht hat ein Netzwerk aus mindestens 30 nahezu identischen Websites identifiziert, die unter dem Sammelbegriff „KI-Handelsplattform“ auftreten. Nach Angaben der Behörde bieten die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Betroffen sind unter anderem die Domains altrevia-ai.click, blitzkapitenz.live, neura-kapital.com und steloria-ki.live. Für ein solches Angebot wäre in Deutschland eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz nötig, die keiner der Betreiber besitzt.

Nach Erkenntnissen der Aufsicht geben die Betreiber gesammelte Kundendaten anschließend an weitere unerlaubte Online-Handelsplattformen weiter. Mit der BaFin Warnung Kryptoplattformen wird damit ein zweistufiges Modell sichtbar: Aus einer vermeintlichen Anlage wird zusätzlich Datenhandel für Folgebetrug.

Identische Designs, unterschiedliche Domains: Das Erkennungsmuster der Fälschungen

Die BaFin-Verbrauchermitteilung nennt mehrere wiederkehrende Merkmale, an denen sich die Fälschungen erkennen lassen. Dazu zählen fehlende oder unvollständige Impressen sowie Kontaktformulare, die vor allem der Datensammlung dienen.

Auffällig ist zudem die Häufung ungewöhnlicher Domain-Endungen wie .click, .live, .online oder .sbs, kombiniert mit Fantasienamen, die Seriosität und technologische Kompetenz suggerieren sollen. Die Betreiber selbst bleiben der Aufsicht unbekannt.

Das Muster ist kein Einzelfall. Baugleiche Seiten tauchen unter neuen Namen wieder auf, sobald eine Domain gesperrt wird. Die BaFin kann Plattformen zwar öffentlich benennen, gegen im Ausland betriebene Server hat sie aber nur eingeschränkt Zugriff.

Was Anleger nach einer Einzahlung auf gefälschten Börsen tun können

Die BaFin empfiehlt, vor jeder Einzahlung die Unternehmerdatenbank der Behörde zu prüfen und bei Kryptowerte-Dienstleistungen ausschließlich auf zugelassene Anbieter zu setzen. Wer bereits eingezahlt hat, sollte Bank oder Zahlungsdienstleister informieren und Anzeige erstatten.

Für die Betrugserkennung Anlegerschutz gilt ein einfacher Grundsatz: Wer Guthaben bei einem unregulierten Betreiber liegen lässt statt Bestände selbst zu verwahren, überträgt die Kontrolle vollständig an einen Dritten. Dessen Identität kennt in diesem Fall nicht einmal die BaFin selbst.

Das Muster wiederholt sich, weil gefälschte Plattformen ohne Kapitalnachweis und ohne Aufsicht operieren können. Offen bleibt, wie viele der über die Kontaktformulare gesammelten Daten bereits an weitere Betrugsseiten verkauft wurden.

Wir berichteten über einen vergleichbaren Fall mit einer gefälschten Website.

Coinbase Derivatives Clearing: CFTC erteilt Genehmigung

Coinbase Derivatives Clearing: CFTC erteilt Genehmigung

Die CFTC hat Coinbase Clearing LLC am 28. September 2026 die Derivatives Clearing Genehmigung erteilt und den Weg für eine eigene, USDC-basierte Clearingstelle freigemacht.

CFTC-Genehmigung macht Coinbase zur regulatorischen Instanz

Die US-Terminmarktaufsicht CFTC hat Coinbase Clearing LLC am Montag, 28. September 2026, als Derivatives Clearing Organization zugelassen. Mit der Derivatives Clearing Genehmigung darf die Coinbase-Tochter vollständig besicherte Futures, Optionen und Swaps künftig selbst abwickeln. Die Anordnung stützt sich auf Section 5b des Commodity Exchange Act, unterschrieben von CFTC-Kommissionssekretär Christopher J. Kirkpatrick.

Coinbase Clearing hatte die Registrierung im November 2025 beantragt, inklusive Regelwerk und Compliance-Unterlagen. Mit der Zulassung besitzt Coinbase nun die komplette Kette: Futures-Broker, Terminbörse und eigene Clearingstelle. Das Unternehmen nennt die neue Einheit das erste US-Clearinghaus mit USDC-Sicherheiten und Abwicklung rund um die Uhr, begrenzt auf vollständig besicherte Kontrakte, nicht die gehebelten Produkte, die den Krypto-Handel sonst dominieren.

Zentralisierung contra Dezentralität: Das Infrastruktur-Dilemma

Mit der Derivatives Clearing Genehmigung wandert ein Stück Marktinfrastruktur, das sonst über unabhängige Häuser läuft, in die Hand eines einzelnen Börsenbetreibers. Coinbase listet die Kontrakte, vermittelt sie und wickelt sie nun auch ab, drei Funktionen, die an klassischen Terminbörsen meist getrennt sind.

Registrierte Clearingstellen führt die CFTC auf einer öffentlichen Übersichtsseite und verpflichtet sie auf Kernprinzipien zu Kapital, Risikomanagement und Governance. Befürworter sehen in der vertikalen Integration einen Effizienzgewinn, weniger Schnittstellen, kürzere Wege. Kritiker verweisen darauf, dass ein Anbieter damit Marktplatz, Makler und Sicherheitenverwaltung zugleich kontrolliert, ein Widerspruch zur ursprünglichen Idee einer Abwicklung ohne zentrale Mittelsinstanz.

Gegenparteirisiko in der zentralisierten Börse

Wer Derivate über eine zentrale Clearingstelle hält, trägt statt vieler Einzelrisiken ein gebündeltes Risiko gegenüber genau dieser einen Institution. Gerät sie in Schieflage, sind alle darüber abgewickelten Positionen betroffen, selbst wenn jeder Kontrakt einzeln besichert ist. Die CFTC-Auflagen begrenzen dieses Konzentrationsrisiko, ersetzen aber nicht die Eigenverwahrung, bei der Nutzer die Kontrolle über ihre Sicherheiten selbst behalten.

Für Bitcoin ändert die Genehmigung nichts an der Eigenschaft, dass sein Angebot unabhängig von jeder Clearingstelle auf 21 Mio. Einheiten begrenzt bleibt. Institutionelle Infrastruktur erleichtert den Zugang zu Derivaten, verlagert dabei aber Vertrauen von einem dezentralen Netzwerk zurück auf eine einzelne regulierte Gegenpartei.

Offen bleibt, ob die CFTC die Zulassung künftig auf gehebelte Produkte ausweitet. Bis dahin gilt die Derivatives Clearing Genehmigung ausschließlich für vollständig besicherte Kontrakte.

Wir berichteten über die vorherige CFTC-Zulassung, mit der Coinbase Zugang zu Perpetual Futures über Deribit erhielt.