Hester Peirce fordert Zero-Knowledge-Proofs für KYC-Verfahren

Hester Peirce fordert Zero-Knowledge-Proofs für KYC-Verfahren

Hester Peirce fordert Zero-Knowledge-Proofs für KYC-Verfahren, um Identitätsdaten im Kryptomarkt vor zentraler Speicherung zu schützen. Die scheidende SEC-Kommissarin nannte aktuelle KYC-Praktiken einen Aufbau immer größerer Datenheuhaufen.

Peirce fordert Kryptografie zum Schutz von Identitätsdaten

Die scheidende SEC-Kommissarin Hester Peirce forderte am Mittwoch, den 23. September 2026, in einer Rede vor der SIFMA-Digital-Assets-Konferenz in New York den Einsatz von Zero-Knowledge-Proofs für KYC-Verfahren im Kryptomarkt. In ihrer Rede mit dem Titel „Looking for Change in Haystacks“ kritisierte sie, dass Finanzinstitute durch wiederholte Identitätsprüfungen immer größere Datensammlungen anlegen.

Peirce bezeichnete diese Praxis als Aufbau „immer größerer Datenheuhaufen“ und warnte vor einem Überwachungssystem, das sie mit einem Panoptikum verglich. Konkret schlägt sie vor, dass Institute künftig einzelne Merkmale wie Alter, Staatsbürgerschaft, Status als akkreditierter Anleger oder das Ergebnis einer Sanktionsprüfung bestätigen können, ohne die zugrunde liegenden Dokumente selbst einzusehen oder dauerhaft zu speichern. Das würde nach ihrer Einschätzung auch das Risiko von Datenlecks bei Vermittlern und Börsen spürbar verringern.

Zero-Knowledge-Proofs schützen sensible KYC-Daten

Zero-Knowledge-Proofs für KYC-Verfahren funktionieren nach einem einfachen Prinzip: Ein kryptografischer Beweis bestätigt einer Gegenpartei, dass eine Bedingung erfüllt ist, etwa Volljährigkeit oder Wohnsitz, ohne dass Name, Einkommen oder Adresse offengelegt werden.

Laut Peirces Rede vor der SEC trafen sich Mitarbeiter der Behörde bereits im Juli 2026 mit dem Kryptografie-Unternehmen Aztec Labs, um dessen Identitätslösung ZKPassport zu prüfen. Das System soll zeigen, wie sich der Ansatz praktisch in bestehende Prüfprozesse integrieren lässt.

Peirce betonte, ihre Position sei persönlich und stelle keine offizielle Haltung der SEC oder ihrer Kommissionskollegen dar. Eine förmliche Regelsetzung kündigte sie nicht an, die geltenden KYC- und Antigeldwäschevorschriften bleiben unverändert in Kraft.

Dezentralisierte Identität statt zentraler Speicherung

Der Vorstoß für Zero-Knowledge-Proofs bei KYC-Verfahren reiht sich in die laufende Debatte um Krypto Regulierung und Datenschutz ein, wenige Tage vor Peirces Ausscheiden aus der Behörde am 2. Oktober 2026. Sie leitete zuvor die Krypto-Arbeitsgruppe der SEC und gilt als eine der krypto-freundlichsten Stimmen der Behörde.

Peirces Vorschlag bleibt vorerst eine persönliche Position ohne bindende Wirkung, die bestehenden KYC- und Antigeldwäscheregeln gelten unverändert weiter. Ob ihre Nachfolge in der Kommission das Thema aufgreift, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen.

Weniger zentral gespeicherte Identitätsdaten würden die Kontrolle einzelner Institute und Behörden über persönliche Informationen verringern. Ob dieser Gedanke die Aufsichtspraxis tatsächlich verändert, entscheidet sich erst mit einer möglichen künftigen Regelsetzung.

Wir berichteten über die vorangegangene Einstufung von 16 Kryptowährungen als digitale Rohstoffe durch die SEC.

FCA plant Rückgabe: 851.000 Pfund an Krypto-Betrugsopfer

Die FCA hat im Betrugsfall um 851.402 Pfund eine Rückgabe an die Opfer eines Krypto-Anlagebetrugs angeordnet. Zwei verurteilte Täter müssen binnen drei Monaten zahlen, bevor die Behörde das Geld an 65 betrogene Anleger verteilt.

Britisches Gericht ordnet FCA-Rückgabe an

Die britische Finanzaufsicht FCA hat im Betrugsfall gegen zwei verurteilte Krypto-Betrüger am 28. September 2026 vor dem Southwark Crown Court eine Rückgabe von 851.402,27 Pfund an die Opfer durchgesetzt.

Im selben Betrugsfall verurteilte das Gericht Raymondip Bedi zur Zahlung von 603.404,28 Pfund, Patrick Mavanga zu 247.997,99 Pfund. Beide müssen binnen drei Monaten zahlen, andernfalls drohen zusätzliche Haftstrafen von bis zu fünf beziehungsweise zwei Jahren.

Bedi und Mavanga hatten zwischen Februar 2017 und Juni 2019 mindestens 65 Anleger per Kaltakquise zu Investments in angebliche Krypto-Projekte über die Firmen CCX Capital und Astaria Group LLP gedrängt. Die Opfer verloren dabei insgesamt 1.541.799 Pfund.

Im Juli 2025 waren beide Männer bereits strafrechtlich verurteilt worden, Bedi zu fünf Jahren und vier Monaten Haft, Mavanga zu sechs Jahren und sechs Monaten. Die jetzt vollstreckte Rückgabe ist die finanzielle Folge dieses Urteils.

FCA plant Auszahlung an Betrugsopfer

Die 851.402 Pfund decken rund 55 Prozent des Gesamtschadens ab. Die FCA kündigte an, das Geld nach Zahlungseingang an die identifizierten Opfer zu verteilen, sobald die Dreimonatsfrist abgelaufen ist.

Nach eigenen Angaben hat die Behörde die Betroffenen bereits kontaktiert, Details stehen in den offiziellen FCA-Mitteilungen. Der Betrugsfall zeigt, wie lange ein Verfahren von der ersten Anzeige bis zur tatsächlichen Rückgabe dauern kann: Zwischen dem Ende des Betrugs 2019 und der jetzigen Anordnung liegen mehr als sechs Jahre.

Für den Krypto Verbraucherschutz ist der Fall insofern ein Präzedenzfall, als die FCA die zivilrechtliche Rückgewinnung aktiv bis zur Auszahlung begleitet, statt es bei der strafrechtlichen Verurteilung zu belassen.

851.000 Pfund für Krypto-Betrugsopfer

Für deutsche und europäische Anleger zeigt der Fall vor allem eines: Eine Finanzaufsicht kann Betrug nachträglich verfolgen und einen Teil der Verluste zurückholen, verhindert ihn aber nicht. Wer über ungebetene Anrufe oder dubiose Plattformen in angebliche Krypto-Projekte investiert, überträgt sein Kapital einem Gegenüber, dessen Zahlungsfähigkeit und Identität ungeprüft bleiben. Das unterscheidet solche Fälle grundlegend vom Halten von Bitcoin in eigener Verwahrung, bei dem kein Dritter über die privaten Schlüssel verfügt.

Die Rückgabequote von rund 55 Prozent zeigt, dass selbst ein erfolgreiches FCA-Verfahren einen Teil des Schadens endgültig bestehen lässt. Offen bleibt, ob Bedi und Mavanga innerhalb der Dreimonatsfrist zahlen oder die angedrohte zusätzliche Haftzeit riskieren.

Für die 65 Opfer bedeutet das Urteil eine teilweise, aber keine vollständige Entschädigung ihrer Verluste aus dem Zeitraum 2017 bis 2019.

Wir berichteten über die Entschädigung von Gläubigern im FTX-Insolvenzverfahren.

Georgien Bitcoin Besteuerung: 0 Prozent Steuersatz für Privatanleger

Georgien Bitcoin Besteuerung: 0 Prozent Steuersatz für Privatanleger

Die Georgien Bitcoin Besteuerung liegt für Privatanleger bei 0 Prozent, sofern sie mindestens 183 Tage im Land steuerlich ansässig sind. Unternehmen zahlen dagegen 15 Prozent Gewinnsteuer auf ausgeschüttete Kryptogewinne.

Georgien nutzt Nullsteuer als Magnet für Bitcoin-Anleger

Die georgische Steuerbehörde stuft Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin bei Privatpersonen weiterhin als ausländisches Einkommen ein und damit als steuerfrei. Grundlage ist eine Klarstellung der Revenue Service von Georgien, wonach Kryptotransaktionen im virtuellen Raum stattfinden und keinem georgischen Quellenprinzip unterliegen. Die Georgien Bitcoin Besteuerung liegt für Privatanleger dadurch faktisch bei 0 Prozent.

Voraussetzung ist die steuerliche Ansässigkeit im Land. Wer mindestens 183 Tage im Kalenderjahr in Georgien verbringt, gilt als Steuerresident. Nur dann greift die Nullsteuer auf realisierte Kursgewinne, sofern Bitcoin als privates Investment und nicht im Rahmen eines Gewerbes gehalten wird.

Die Georgien Bitcoin Besteuerung beruht auf einem Territorialprinzip: Besteuert wird nur Einkommen, das im Land entsteht, ausländische Kapitalerträge bleiben ausgenommen.

0 Prozent Steuersatz: Georgiens radikale Bitcoin-Strategie

Für Privatanleger bleibt es bei den 0 Prozent, solange Bitcoin nicht als Zahlungsmittel für Gehalt, Waren oder Dienstleistungen verwendet wird. In diesem Fall greift die reguläre Einkommensteuer wie bei jedem anderen Einkommen auch.

Anders sieht es für Unternehmen aus. Registrierte Firmen zahlen auf Kryptogewinne eine Gewinnsteuer von 15 Prozent, fällig erst bei Ausschüttung. Zusätzlich hat Georgien den Tausch von Kryptowerten gegen Fiatgeld von der Mehrwertsteuer befreit.

Die rechtliche Einordnung dokumentiert die auf georgisches Steuerrecht spezialisierte Kanzlei Andersen Georgia. Diese Bitcoin Regulierung Jurisdiktion bleibt strikt auf private Vermögensbildung begrenzt, sobald ein Gewerbe vorliegt, greift die 15-Prozent-Regel.

Steuerwettbewerb: Georgien gegen die europäische Norm

Der Vergleich zeigt, warum die Georgien Bitcoin Besteuerung in Europa zum Ausreißer wird. Während Deutschland Kursgewinne aus Bitcoin erst nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei stellt, verzichtet Georgien für Privatanleger vollständig auf eine Wartezeit. Innerhalb der EU verschärfen zusätzliche Meldepflichten und die schrittweise MiCA-Umsetzung den Rahmen.

Für deutsche Anleger ändert die georgische Regelung zunächst nichts an der eigenen Steuerpflicht, denn diese hängt am tatsächlichen Wohnsitz und der 183-Tage-Regel im jeweiligen Land. Ein Umzug ohne echten Lebensmittelpunkt reicht nicht aus, um der deutschen Besteuerung zu entgehen.

Wer Kapitalerträge aus Bitcoin ohne Wartezeit realisieren will, findet in Georgien den derzeit größten Unterschied zu den meisten europäischen Steuersystemen. Für die eigene Steuerpflicht bleibt trotzdem der tatsächliche Lebensmittelpunkt entscheidend, nicht die bloße Kontoeröffnung im Ausland.

Steuerfreiheit auf Ersparnisse verändert die Anreize, Kapital eher zu halten als sofort auszugeben. Am festen Angebot von 21 Millionen Bitcoin ändert die Standortwahl der Halter dagegen nichts.

Wir berichteten über die deutsche Haltefrist für steuerfreie Bitcoin-Verkäufe.

EU-Aufsichtsbehörden warnen vor Quantencomputer-Risiko für die Blockchain-Sicherheit

EU-Aufsichtsbehörden warnen vor Quantencomputer-Risiko für die Blockchain-Sicherheit

Die EU-Finanzaufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA warnen vor einem Quantencomputer-Risiko für die Blockchain-Sicherheit und beziffern das gefährdete Bitcoin-Volumen auf 586 Mrd. US-Dollar. Der Bericht vom 24. September 2026 nennt feste Fristen für die Umstellung auf quantensichere Kryptographie.

EU-Warnung: Kryptographische Standards unter Druck

Die EU-Finanzaufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA warnten am 24. September 2026 in einem gemeinsamen Risikobericht vor einem Quantencomputer-Risiko für die Blockchain-Sicherheit. Rund 6,9 Mio. Bitcoin im Gegenwert von 586 Mrd. US-Dollar stehen demnach auf dem Spiel, sollte die kryptographische Absicherung nicht rechtzeitig erneuert werden. Damit rückt das Quantencomputer-Risiko für die Blockchain-Sicherheit erstmals in einen konkreten europäischen Aufsichtsrahmen.

Die Behörden verweisen zudem auf Harvest-Now-Decrypt-Later-Angriffe: Daten und öffentliche Schlüssel, die heute abgefangen werden, ließen sich später entschlüsseln, sobald ein leistungsfähiger Quantencomputer existiert. Als Risikofelder nennt der Bericht Verwahrung und Transaktionsintegrität bei DeFi-Protokollen, dezentralen Börsen und zentralen Handelsplätzen, außerdem externe IT-Abhängigkeiten der beaufsichtigten Institute.

Dezentralisierung versus Sicherheit: Das zentrale Dilemma

Anders als eine Behörde kann das Bitcoin-Netzwerk keine Umstellung per Beschluss anordnen. Jede Änderung an der Kryptographie erfordert Konsens unter Entwicklern, Minern und Node-Betreibern, was Monate bis Jahre dauern kann und Kompromisse zwischen Sicherheit und Kompatibilität mit alten Adressen erzwingt.

Der Post-Quantum-Fahrplan der EU-Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten ab Ende 2026 starten und Hochrisikosysteme bis 2030 abgesichert sind. Für Bitcoin gibt es bislang keinen verbindlichen Zeitplan, sondern nur einen ersten Entwurf für einen Migrationspfad, über den Entwickler derzeit diskutieren.

Die langsamere, konsensbasierte Route ist der Preis dafür, dass Blockchain-Sicherheit beim Umgang mit dem Quantencomputer-Risiko nicht in der Hand einer einzelnen Instanz liegt.

Wie Quantencomputer Private Keys angreifbar machen

Technisch zielt das Quantencomputer-Risiko für die Blockchain-Sicherheit auf den Shor-Algorithmus: Ein ausreichend starker Quantencomputer könnte aus einem offengelegten Public Key den privaten Schlüssel ableiten. Betroffen sind vor allem Adressen, deren Public Key bei einer Transaktion bereits sichtbar wurde, etwa durch Wiederverwendung derselben Adresse.

Als erste praktische Antworten nennt der Bericht Ethereums Zieldatum 2029 für Quantenresistenz sowie eine von StarkWare demonstrierte quantensichere Bitcoin-Transaktion im Mainnet, die elliptische Kurvenkryptographie durch hashbasierte Signaturen ersetzt.

Ein Quantencomputer mit den nötigen Qubits existiert nach heutigem Stand nicht. Entscheidend wird, ob das Bitcoin-Netzwerk seinen Migrationspfad vor einem solchen Durchbruch abschließt.

Wer Bitcoin in Selbstverwahrung hält, trägt das Risiko einer verzögerten Umstellung selbst, statt es an eine Behörde oder einen Verwahrer abzugeben. Am festen Angebot von 21 Mio. Bitcoin ändert die Debatte nichts, wohl aber an den Anforderungen an einzelne Adressen.

Wir berichteten über die 6,9 Mio. potenziell verwundbaren Bitcoin-Adressen.

EZB Stablecoins Zinsverbot: Notenbanken fordern schärfere MiCA-Regeln

EZB Stablecoins Zinsverbot: Notenbanken fordern schärfere MiCA-Regeln

EZB Stablecoins Zinsverbot: Die Europäische Zentralbank und alle 27 nationalen Notenbanken der Eurozone fordern ein ausgeweitetes Verbot von Renditen auf Stablecoins. Das geht aus ihrer Stellungnahme vom 22. September 2026 zur MiCA-Überprüfung hervor.

EZB verbietet Zinszahlungen auf Stablecoins

Die Europäische Zentralbank und alle 27 nationalen Notenbanken des Eurosystems fordern seit Dienstag, 22. September 2026, ein ausgeweitetes EZB Stablecoins Zinsverbot im Rahmen der laufenden Überprüfung der EU-Verordnung MiCA. Direkte Zinszahlungen auf E-Geld-Token sind bereits seit Inkrafttreten von MiCA 2024 untersagt, neu ist die Forderung, auch indirekte Vorteile wie Rabatte oder Treueprämien für das Halten von Stablecoins zu verbieten.

Zusätzlich verlangt das Eurosystem eine Reform der Reservepflicht. Die bisherige Vorgabe, wonach Emittenten 30 bis 60 Prozent ihrer Reserven als Bankeinlagen halten müssen, soll durch gestaffelte Liquiditätspuffer ersetzt werden: ein Mindestanteil müsste binnen eines Bankarbeitstags verfügbar sein, ein weiterer Anteil binnen fünf Arbeitstagen, für den Rest gelten Laufzeit- und Streuungsvorgaben. Betroffen wären alle Emittenten mit MiCA-Zulassung in der Eurozone, aktuell rund zehn Anbieter.

Das Zinsverbot: EZB-Strategie gegen alternative Währungen

Als Begründung nennt das Eurosystem das Ansteckungsrisiko für Banken. Ist ein großer Teil der Reserven eines Emittenten in Einlagen einer einzelnen Bank gebunden, wird diese Bank abhängig von der Nachfrage nach genau einem Token. Lösen viele Halter ihre Stablecoins gleichzeitig ein, zieht der Emittent Einlagen kurzfristig ab, und die betroffene Bank gerät binnen Stunden unter Liquiditätsdruck.

Für die EZB ist das EZB Stablecoins Zinsverbot eine Fortsetzung bestehender Regeln: Stablecoins sollen klar von Bankeinlagen abgegrenzt bleiben und nicht als renditetragendes Sparprodukt ohne Einlagenschutz auftreten. Die Konsultation der EU-Kommission zur MiCA-Überprüfung läuft noch bis zum 30. September 2026.

Renditen auf Stablecoins nicht mehr erlaubt

Eine Änderung von MiCA erfordert ein reguläres Gesetzgebungsverfahren zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission. Bis zur Umsetzung des EZB Stablecoins Zinsverbots vergehen deshalb voraussichtlich Monate, vor 2027 rechnen Beobachter nicht mit einer Einigung. Aktuell bleibt es bei einer Forderung des Eurosystems, nicht bei geltendem Recht.

Der Vorstoß zeigt, wie eng der Rahmen um private Geldformen gezogen wird, sobald sie in Konkurrenz zu Bankeinlagen treten. Zinsen auf Stablecoins blieben bislang eine der wenigen Möglichkeiten, mit einer an den Euro gekoppelten Einheit überhaupt eine Rendite zu erzielen.

Bitcoin bleibt von der Debatte unberührt: Seine Obergrenze von 21 Mio. Einheiten liegt im Protokoll fest und lässt sich durch kein Zinsverbot und keine Reservepflicht verändern.

Wir berichteten bereits, wie die MiCA-Verordnung das EU-Regulierungssystem für Stablecoins prägt.

MiCA Stablecoin Anforderungen: EZB will Mindesteinlagen-Pflicht kippen

MiCA Stablecoin Anforderungen: EZB will Mindesteinlagen-Pflicht kippen

Die EZB und die nationalen EU-Zentralbanken fordern eine Änderung der MiCA Stablecoin Anforderungen: Die feste Mindesteinlagenquote bei Banken soll durch flexible Liquiditätsschwellen ersetzt werden. Grund ist die Sorge vor plötzlichen Geldabzügen, die Banken unter Druck bringen könnten.

EZB lehnt Mindesteindlagen bei Stablecoins ab

Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken der Europäischen Union fordern eine Änderung der MiCA Stablecoin Anforderungen. Nach geltendem Recht müssen Emittenten von E-Geld-Token seit Inkrafttreten der Verordnung mindestens 30 Prozent ihrer Reserven als Bankeinlagen halten, bei als bedeutend eingestuften Stablecoins sind es 60 Prozent.

Das Europäische System der Zentralbanken schlägt stattdessen gestaffelte Liquiditätsschwellen vor. Für bedeutende Stablecoins sollen 40 Prozent der Reserven binnen eines Arbeitstags verfügbar sein, 60 Prozent binnen fünf Arbeitstagen. Bei kleineren Emittenten liegen die Schwellen bei 20 beziehungsweise 30 Prozent. Reserven sollen damit nach tatsächlicher Fälligkeit gestaffelt werden, statt pauschal als Bankeinlage vorgeschrieben zu sein.

Bankenstabilität statt Einlagenschutz

Genau hier setzt die Kritik an den bisherigen MiCA Stablecoin Anforderungen an: Ein plötzlicher Ansturm auf einen Stablecoin könnte die dahinterliegenden Banken destabilisieren. Zieht ein Emittent im Krisenfall in kurzer Zeit große Summen von seinen Bankkonten ab, kann das die Liquidität des betroffenen Instituts belasten. Besonders kleinere oder mittlere Banken, bei denen Emittenten ihre Pflichteinlagen konzentrieren, gelten nach Einschätzung der Zentralbanken als anfällig für solche Abzüge.

Als Referenzfall dient der Zusammenbruch der Silicon Valley Bank im März 2023. Der Stablecoin-Emittent Circle hatte zu diesem Zeitpunkt 3,3 Mrd. US-Dollar an Reserven bei genau diesem einen Institut geparkt. Nach Einschätzung der Europäischen Zentralbank kann eine starre Einlagenpflicht damit selbst zum Risiko für das Bankensystem werden, statt es abzusichern.

Von festen zu flexiblen Liquiditätsanforderungen

Mit den überarbeiteten MiCA Stablecoin Anforderungen soll die Reservehaltung an der tatsächlichen Fälligkeit ausgerichtet werden statt an einer starren Quote bei einer einzelnen Bank. Ein Zeitplan für eine Gesetzesänderung steht noch nicht fest. Der Vorschlag ist Teil der laufenden MiCA-Überprüfung durch die EU-Kommission. Bis zu einer Einigung gelten die bisherigen 30- und 60-Prozent-Schwellen unverändert fort.

Unabhängig von der künftigen Reservequote bleibt die Grundstruktur bestehen: Wer einen Stablecoin hält, ist auf die Zahlungsfähigkeit von Emittent und Bank angewiesen. Liquiditätsschwellen können dieses Gegenparteirisiko verringern, aber nicht auflösen.

Bitcoin in Selbstverwahrung kennt diese Abhängigkeit nicht, weil kein Emittent und keine Bank zwischen Halter und Bestand steht. Ob die EU-Kommission die vorgeschlagenen Liquiditätsschwellen übernimmt, bleibt vorerst offen.

Wir berichteten über die MiCA-Anforderungen an Stablecoin-Emittenten.