Krypto-Industrie im Kongress: Politische Expansion trotz Kampagnen-Rückschlag

Krypto-Industrie im Kongress: Politische Expansion trotz Kampagnen-Rückschlag

Die Krypto-Industrie musste bei den US-Vorwahlen am 4. August 2026 einen seltenen Rückschlag hinnehmen, dennoch wächst ihr Rückhalt im Kongress weiter. Trotz einer Niederlage in Detroit gewannen mehrere von der Branche unterstützte Kandidaten in Michigan und Washington ihre Vorwahlen.

Dezentralisierte Macht statt zentraler Kontrolle

Die Krypto-Industrie erlitt am Dienstag, 4. August 2026, bei den US-Vorwahlen in Michigan einen seltenen Rückschlag: Im 13. Kongresswahlbezirk um Detroit unterlag der zweifache Amtsinhaber Shri Thanedar seinem parteiinternen Herausforderer Donavan McKinney mit 48,1 zu 51,9 Prozent der Stimmen. Die Krypto-Super-PAC Fairshake hatte mehr als 2 Mio. US-Dollar in Thanedars Kampagne investiert, die höchste Einzelsumme der PAC in den Vorwahlen von Michigan und Washington.

Thanedar hatte den Digital Asset Market Clarity Act mitgesponsert und galt im Kongress als verlässlicher Verbündeter der Krypto-Industrie. Seine Niederlage zeigt, dass sich konzentrierte PAC-Ausgaben auf einen einzelnen Kandidaten nicht automatisch in Wahlerfolge übersetzen, selbst wenn die Summe die reguläre Kampagnenkasse um ein Vielfaches übersteigt.

Mehr Kongressmitglieder für Krypto-Liberalisierung

Am selben Wahltag gewannen mehrere von der Krypto-Industrie unterstützte Kandidaten ihre Vorwahlen deutlich. In Michigan setzte sich der Republikaner Bill Huizenga durch, in Washington siegten die Demokratinnen Suzan DelBene, Kim Schrier und Marilyn Strickland sowie die Republikanerin Amanda McKinney. Nach Angaben von Fairshake gewann die Mehrheit der von der PAC unterstützten Kandidaten ihre jeweilige Vorwahl.

Fairshake ging mit einer Kriegskasse von 193 Mio. US-Dollar in den laufenden Wahlzyklus, nachdem die favorisierten Kandidaten der PAC 2024 bereits 91 Prozent ihrer Rennen gewonnen hatten. Fairshake zählt laut FEC-Daten damit weiterhin zu den ausgabenstärksten Super-PACs des laufenden Zyklus, unabhängig von der Parteizugehörigkeit der unterstützten Kandidaten.

Macht-Verschiebung im US-Kongress

Die Vorwahlergebnisse verschieben die Kräfteverhältnisse im Kongress in Richtung einer breiteren, parteiübergreifenden Basis für Krypto-Regulierung. Für die regulatorische Expansion der Branche zählt langfristig weniger die einzelne Personalie als die Gesamtzahl der Sitze, die eine Liberalisierung digitaler Vermögenswerte mittragen.

Wer digitale Vermögenswerte selbst verwahrt statt über Dritte, bleibt von solchen politischen Mehrheiten im Kongress strukturell unabhängig. Die Vorwahlergebnisse ändern daran nichts, sie verschieben lediglich, wer im Repräsentantenhaus über die regulatorischen Leitplanken mitentscheidet.

Offen bleibt, ob die wachsende Zahl an Fürsprechern im Repräsentantenhaus reicht, um den Digital Asset Market Clarity Act auch im Senat über die Ziellinie zu bringen. Der Ausgang der Zwischenwahlen im November wird zeigen, ob sich der Trend aus Michigan und Washington auf weitere Bundesstaaten übertragen lässt.

Wir berichteten über den Ethik-Kompromiss, der das Kryptogesetz zum Senatsvotum brachte.

Clarity Act Abstimmung: US-Senat in letzter Minute unter Druck

Clarity Act Abstimmung: US-Senat in letzter Minute unter Druck

Die Clarity Act Abstimmung im US-Senat steht am Freitag, 7. August 2026, dem letzten Arbeitstag vor der einmonatigen Sommerpause, kurz vor dem Scheitern. Beobachtern zufolge fehlen den Republikanern rund zehn der nötigen 60 Stimmen.

Clarity Act scheitert an Sicherheitsbedenken

Am Freitag, 7. August 2026, dem letzten Arbeitstag vor der einmonatigen Sommerpause, droht die Clarity Act Abstimmung im US-Senat zu scheitern. Nach Einschätzung von Marktbeobachtern fehlen den Republikanern rund zehn der nötigen 60 Stimmen für die Verfahrensabstimmung. Mehrheitsführer John Thune hatte bis Mittwochnachmittag keine Verfahrensabstimmung angesetzt.

Der Digital Asset Market Clarity Act, kurz Clarity Act, passierte den US-Kongress im Juli 2025 mit 294 zu 134 Stimmen. Im Mai 2026 billigte der Senats-Bankenausschuss eine überarbeitete Fassung mit 15 zu 9 Stimmen, weit unter der für eine Verabschiedung im Plenum nötigen Mehrheit von 60 Stimmen. Seither ringen Republikaner und Demokraten um einen Kompromiss zu Ethik- und Sicherheitsauflagen für digitale Vermögenswerte.

Senat verfehlt Abstimmungs-Frist vor Recess

Der Senat hatte sich ursprünglich den 4. Juli 2026 als Zieldatum für die Clarity Act Abstimmung gesetzt, verpasste diese Frist aber bereits im Frühsommer. Mit dem 7. August als letztem Sitzungstag vor der Sommerpause verschiebt sich eine Verabschiedung nun frühestens auf September. Seit Anfang Juni liegt der Gesetzestext des Digital Asset Market Clarity Act unbehandelt auf dem Senatskalender.

Die Senatoren Ruben Gallego und Thom Tillis verhandelten zuletzt über einen Ethik-Kompromiss mit Handelsbeschränkungen für Regierungsmitglieder bis Januar 2029. Demokraten wie Catherine Cortez Masto bestehen zusätzlich auf schärferen Vorgaben gegen Geldwäsche. Ohne Einigung bleibt die Clarity Act Abstimmung blockiert.

Law Enforcement blockiert Klassifizierung

Die National Sheriffs Association kritisiert am Entwurf vor allem zu breite Ausnahmen bei Know-Your-Customer- und Anti-Geldwäsche-Regeln für Krypto-Plattformen. Nach ihrer Einschätzung könnten die Freistellungen die Strafverfolgung bei grenzüberschreitenden Krypto-Transaktionen erschweren. Die Clarity Act Abstimmung hängt deshalb auch an der Klassifizierung digitaler Vermögenswerte als Rohstoffe unter der CFTC statt der Börsenaufsicht SEC.

Die Verzögerung zeigt, dass die Zuständigkeit für digitale Vermögenswerte in den USA eine offene Machtfrage zwischen Aufsichtsbehörden und Gesetzgebern bleibt. Für die Krypto-Regulierung USA gilt: Je länger diese Frage offen bleibt, desto mehr entscheiden einzelne Behörden im Einzelfall statt ein festes Rahmenwerk.

Kommt bis zur Sommerpause keine Einigung, verschiebt sich die Verabschiedung des Clarity Act frühestens auf den Herbst, während SEC und CFTC ihre Zuständigkeiten weiter im Einzelfall auslegen. Offen bleibt, ob der Ausschuss-Kompromiss zu Ethik- und Sicherheitsauflagen aus dem Mai dann noch trägt.

Wir berichteten über den Ethik-Streit, der die Clarity Act Abstimmung bereits im Frühsommer blockierte.

Bybit erhält österreichische E-Geld-Lizenz für europäische Zahlungsdienste

Bybit erhält österreichische E-Geld-Lizenz für europäische Zahlungsdienste

Die Bybit E-Geld-Lizenz ist seit 4. August 2026 amtlich: Die österreichische Finanzmarktaufsicht genehmigte der Wiener Tochtergesellschaft Bybit Payments GmbH den Betrieb als E-Geld-Institut. Geplant sind Kartenzahlungen, Merchant-Dienste, Open Banking und Peer-to-Peer-Überweisungen für den europäischen Wirtschaftsraum.

Bybit erhält österreichische Zahlungslizenz

Die Kryptobörse Bybit hat am 4. August 2026 über ihre Wiener Tochtergesellschaft Bybit Payments GmbH die Bybit E-Geld-Lizenz von der österreichischen Finanzmarktaufsicht erhalten. Die Genehmigung erfolgte nach Paragraf 3 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 4 des E-Geldgesetzes 2010 und erlaubt der Gesellschaft, gewerblich E-Geld auszugeben. Zusätzlich darf Bybit Payments GmbH Zahlungsdienste wie Einlagengeschäft, Auszahlungsgeschäft, Zahlungsvorgänge sowie Issuing und Acquiring anbieten. Bybit zählt nach Handelsvolumen zu den größeren Kryptobörsen weltweit und baut mit der Lizenz ein zweites, reguliertes Standbein neben dem Krypto-Handel auf.

Die Bybit E-Geld-Lizenz betrifft ausschließlich die neu gegründete Zahlungsdienst-Einheit mit Sitz in der Donau-City-Straße in Wien. Sie ist rechtlich getrennt von der Bybit EU GmbH, die seit Mai 2025 als Kryptowerte-Dienstleister unter der EU-Verordnung MiCA zugelassen ist. Beide Gesellschaften unterliegen unterschiedlichen Konzessionen und Aufsichtsregimen, obwohl sie zur selben Unternehmensgruppe gehören.

Was die E-Geld-Genehmigung für Kunden bedeutet

Für bestehende Bybit-Nutzer ändert sich durch die E-Geld-Lizenz zunächst nichts. Die Genehmigung ist eine regulatorische Voraussetzung, kein Startsignal für neue Produkte. Als E-Geld-Institut nach österreichischem Recht kann Bybit Payments GmbH jedoch ein EU-Passporting nutzen: Mit der Wiener Lizenz darf das Unternehmen Zahlungsdienste im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum anbieten, ohne in jedem Mitgliedsstaat eine eigene Genehmigung einzuholen.

Ausgenommen bleibt vorerst Malta, wo Bybit EU GmbH ihren MiCA-Sitz hat und eigene Auflagen gelten. Die Konzessionserteilung der FMA zeigt, wie Zahlungsverkehr EU Regulierung Kryptobörsen zunehmend zwingt, klassische Zahlungsdienstlizenzen statt reiner Krypto-Zulassungen zu erwerben, sobald Fiat-Zahlungen zum Kerngeschäft werden.

Kartendienste und Merchant-Tools geplant

Mit der Lizenz kündigt Bybit den Ausbau von vier Dienstleistungsfeldern an: Kartenlösungen, Zahlungsabwicklung für Händler, Open-Banking-Funktionen und Peer-to-Peer-Überweisungen. Konkrete Starttermine oder Partnerbanken nannte das Unternehmen bislang nicht. Die Bybit E-Geld-Lizenz bildet damit die regulatorische Grundlage, nicht bereits den Produktlaunch selbst.

E-Geld ist ein Anspruch gegenüber dem ausgebenden Institut, keine Selbstverwahrung. Wer Guthaben bei Bybit Payments hält, trägt das Ausfallrisiko der Gesellschaft, während selbstverwahrte Bitcoin unabhängig von einer einzelnen Gegenpartei bleiben.

Die Bybit E-Geld-Lizenz erweitert das Zahlungsangebot der Börse, ändert aber nichts an der festen Obergrenze von 21 Mio. Bitcoin. Ob die geplanten Kartendienste tatsächlich in mehreren EU-Ländern starten, bleibt vorerst offen.

Wir berichteten über die neue E-Geld-Lizenzpflicht für Stablecoins in der EU.

Bitcoin Optionen Regulierung: SEC stoppt Nasdaq-Start nach CME-Einspruch

Bitcoin Optionen Regulierung: SEC stoppt Nasdaq-Start nach CME-Einspruch

Die Bitcoin Optionen Regulierung der SEC bleibt nach einem Einspruch der Terminbörse CME ausgesetzt, die für Mai genehmigten Nasdaq-Kontrakte dürfen vorerst nicht starten. Bis zum 24. August 2026 können Stellungnahmen zur Zuständigkeitsfrage eingereicht werden.

Nasdaq Bitcoin Optionen bleiben vorerst gesperrt

Die US-Börsenaufsicht SEC hat die Bitcoin Optionen Regulierung für Nasdaq PHLX am 29. Juli 2026 erneut verschärft. Eine im Mai erteilte Zulassung bleibt ausgesetzt, nachdem die Terminbörse CME eine vollständige Überprüfung durch die Kommission durchgesetzt hat.

Die SEC-Abteilung für Handel und Märkte hatte den Antrag von Nasdaq PHLX am 22. Mai 2026 per delegierter Befugnis genehmigt. Vorgesehen sind bar abgerechnete, europäische Bitcoin Optionen unter dem Kürzel QBTC, die den CME CF Bitcoin Real Time Index geteilt durch 100 abbilden.

Mit dem Beschluss vom 29. Juli hebt die Kommission diese Genehmigung nicht auf, setzt sie aber bis zu einer neuen Entscheidung aus. Betroffene Parteien können bis zum 24. August 2026 schriftliche Stellungnahmen einreichen.

CME argumentiert für CFTC-Zuständigkeit

CME Group begründet ihren Einspruch gegen die aktuelle Bitcoin Optionen Regulierung damit, dass die geplanten Kontrakte als Commodity Option Swaps ausschließlich der Terminbörsenbehörde CFTC unterliegen und nicht der SEC.

Aus Sicht der Terminbörse referenziert das Nasdaq-Produkt direkt einen Bitcoin-Index und keine zugelassene Wertpapier-Basis, weshalb die SEC nach US-Recht gar nicht zuständig sein könne. Die vollständige SEC-Anordnung listet den Einspruch und den Zeitplan für das weitere Verfahren auf.

CME betreibt selbst regulierte Bitcoin-Futures und -Optionen unter CFTC-Aufsicht und hat damit ein unmittelbares Interesse an der Zuständigkeitsfrage. Ein Erfolg des Einspruchs würde die Bitcoin Optionen Regulierung künftig stärker in Richtung CFTC verschieben.

Commodity oder Security: die Bitcoin-Optionsfrage

Im Kern geht es um eine grundsätzliche Abgrenzung: Optionen auf Spot-Bitcoin-ETFs gelten als Wertpapiere und fallen deshalb klar unter die SEC. Die von Nasdaq geplanten Bitcoin Optionen referenzieren dagegen direkt einen Index und keine zugelassene ETF-Aktie, was die Zuständigkeitsfrage erst auslöst.

Die Zuständigkeitsfrage entscheidet, welche Behörde künftig Positionslimits und Handelsregeln für bitcoin-nahe Derivate festlegt. Für Nasdaq und CME steht zugleich fest, wessen Marktstruktur sich am Ende durchsetzt und wer die Kosten der Rechtsunsicherheit trägt.

Bis zum 24. August 2026 können Stellungnahmen eingereicht werden, danach entscheidet die Kommission, ob die im Mai genehmigten Bitcoin Optionen starten dürfen oder die CFTC künftig zuständig wird. Bis zu dieser Entscheidung bleibt der Handelsstart ausgesetzt.

Wir berichteten über die vorangegangene Lockerung der Positionslimits für Bitcoin-ETF-Optionen an der Nasdaq.

Krypto Haltefrist: CDU-Abgeordneter Gutting kritisiert Klingbeils Steuerpläne

Die Krypto Haltefrist Deutschland steht erneut infrage: CDU-Bundestagsabgeordneter Olav Gutting kritisierte am 31. Juli 2026 die Steuerpläne von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil scharf. Nach seiner Rechnung sinkt der Steuersatz für kurzfristige Verkäufer von bis zu 45 auf pauschal 25 Prozent.

Gutting kritisiert Klingbeils Steuerpläne zur Haltefrist

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Olav Gutting hat am 31. Juli 2026 die Pläne von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zur Krypto Haltefrist Deutschland scharf kritisiert. Klingbeil will die einjährige Steuerfreiheit für Kryptogewinne ab 2027 abschaffen und Erträge künftig pauschal mit 25 Prozent besteuern, statt sie wie bisher nach einem Jahr steuerfrei zu stellen. Gutting warnt vor einem Bruch der steuerlichen Systematik.

„Eine isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen“, erklärte Gutting laut kryptorevolution.de. Nach seiner Rechnung profitieren vor allem kurzfristige Verkäufer von der Reform, deren Steuersatz von bis zu 45 Prozent Einkommensteuer auf pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer sinkt. Langfristige Anleger dagegen verlieren die bisherige Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltefrist. Neben Gutting lehnen auch die CDU-Abgeordneten König, Bechtel und Lehmann die pauschale Neuregelung ab.

Die einjährige Haltefrist schützt Sparer

Die geltende Regelung in §23 Einkommensteuergesetz stellt Veräußerungsgewinne aus privaten Wirtschaftsgütern nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Kryptowährungen fallen unter diese Vorschrift, ebenso wie Gold und Fremdwährungsgeschäfte. Gewinne unterhalb von 1.000 Euro pro Kalenderjahr bleiben ohnehin steuerfrei, unabhängig von der Haltedauer. Für die Krypto Haltefrist Deutschland gilt damit bislang ein einheitlicher Maßstab wie für andere Wirtschaftsgüter auch.

Wer Bitcoin länger als ein Jahr hält, zahlt nach geltendem Recht keine Steuer auf den Verkaufsgewinn. Fällt die Jahresfrist, unterläge jeder Verkauf der Kapitalertragsteuer. Die Steuerverschärfung träfe damit gezielt Sparer, die Bitcoin nicht handeln, sondern über Jahre halten.

Koalition spaltet sich über Krypto-Besteuerung

Union und SPD hatten den Haushaltsentwurf für 2027 gemeinsam im Kabinett beschlossen, obwohl die CDU/CSU-Fraktion zuvor mehrfach gegen eine Abschaffung der Krypto Haltefrist Deutschland gestimmt hatte. Ein Gesetzentwurf zur Umsetzung liegt bislang nicht vor, Details zu Steuersatz und Altbeständen bleiben offen. Die Reform soll dem Bund laut Ministerium jährlich rund 2 Mrd. Euro einbringen.

Wer Bitcoin über Jahre hält, statt kurzfristig zu handeln, zahlt heute keine Steuer auf den Gewinn. Das ist ein Anreiz zum Sparen statt zum Handeln.

Offen bleibt, ob sich Guttings Widerstand durchsetzt oder die Koalitionslinie aus dem Kabinett hält. Für Halter mit Bestand über einem Jahr entscheidet sich daran, ob ihre Gewinne auch nach 2027 steuerfrei bleiben.

Wir berichteten über Klingbeils Ankündigung zur Steuerreform 2027.

Bitcoin.de offline seit Juni: Regulierungsprobleme verzögern Marktplatz-Relaunch

Bitcoin.de offline seit Juni: Regulierungsprobleme verzögern Marktplatz-Relaunch

Die Bitcoin.de Regulierung sorgt seit Mitte Juni 2026 für Stillstand: Handel und Einzahlungen bei Deutschlands ältestem Bitcoin-Marktplatz ruhen, offiziell wegen eines Relaunchs. Ein Blick ins ESMA-Register zeigt, warum die Rückkehr auf sich warten lässt.

Bitcoin.de Regulierung: Marktplatz bleibt offline

Seit Mitte Juni 2026 ruhen Handel und Einzahlungen bei Bitcoin.de, dem ältesten Bitcoin-Marktplatz Deutschlands. Auslöser der Bitcoin.de Regulierung ist offiziell der angekündigte Relaunch: Die Bitcoin Group, Betreiberin der Plattform, will das klassische Peer-to-Peer-Prinzip durch ein Broker-Modell ersetzen. Kunden sollen danach direkt gegen die Plattform handeln statt gegen andere Nutzer, mit schnellerer Ausführung und einem breiteren Angebot an digitalen Assets.

Der ursprünglich kommunizierte Termin für den Umbau lag Ende Juni 2026 und ist mittlerweile seit mehreren Wochen überschritten. Bis heute ist die neue Plattform nicht live, Bestandskunden können weder handeln noch Guthaben einzahlen. Eine konkrete technische Begründung für die Verzögerung hat das Unternehmen bislang nicht öffentlich nachgereicht.

ESMA-Register zeigt Kontrollprobleme bei Bitcoin.de

Der Zeitpunkt der Bitcoin.de Regulierung fällt mit einer Zäsur für den gesamten europäischen Kryptomarkt zusammen. Seit dem 1. Juli 2026 ist die EU-Verordnung Markets in Crypto-Assets ohne Übergangsfrist scharf gestellt. Anbieter, die Kunden in der EU bedienen wollen, benötigen dafür eine offizielle Zulassung als Krypto-Dienstleister, kurz CASP-Lizenz, samt Eintrag im öffentlichen ESMA-Register.

Nach Angaben von bitcoin-kurier.de taucht Bitcoin.de dort bislang nicht als zugelassener Anbieter auf. Die Branche insgesamt tut sich mit der Umstellung schwer: Nach Marktschätzungen hat bislang nur rund ein Zehntel der betroffenen europäischen Kryptofirmen eine Lizenz erhalten. Ob die fehlende Registrierung Ursache oder lediglich Symptom der Verzögerung bei Bitcoin.de ist, lässt sich von außen nicht abschließend klären.

Fünf Monate Handelsstille: Die Bitcoin.de Regulierungskrise

Für Kunden hat die Bitcoin.de Regulierung vor allem eine Konsequenz: Wer sein Konto beim Bitcoin Marktplatz Deutschland noch nicht vor Mitte Juni geräumt hat, kommt derzeit weder an seine Euro- noch an seine Bitcoin-Bestände heran. Zu einem Termin für die Wiederaufnahme äußerte sich das Unternehmen bislang nicht öffentlich.

Das legt ein grundsätzliches Risiko jeder Verwahrung durch Dritte offen. Wer seine Coins nicht selbst verwahrt, hängt von den Entscheidungen und der Lizenzlage des Verwahrers ab, unabhängig davon, ob dessen Stillstand technische oder regulatorische Gründe hat.

Offen bleibt, wann Bitcoin.de den Handel wieder aufnimmt und ob die Lizenzfrage bis dahin geklärt ist. Für Bestandskunden zählt bis dahin nur eines: Zugriff auf die eigenen Bestände gibt es erst nach dem Relaunch.

Wir berichteten über die MiCA-Lizenzpflicht am Beispiel von Binance.