MiCA & E-Geld-Lizenz: EU baut zusätzliche Hürde für Stablecoins ein
Die EU verschärft den regulatorischen Rahmen für Stablecoin-Anbieter deutlich. Nachdem die Märkte lange auf die praktische Umsetzung von MiCA gewartet haben, hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) am 5. September 2025 klargestellt: Eine reine MiCA-Lizenz reicht künftig nicht mehr aus, um Stablecoin-Zahlungen im europäischen Raum abzuwickeln. Anbieter müssen zusätzlich eine E-Geld- oder Zahlungsdienstlizenz beantragen.
In Kürze
- Doppellizenz als neue Marktbarriere
- Motivation: Schutz und Stabilität im Finanzsystem
- Folgen für Stablecoin-Anbieter und Digital-Euro
Doppellizenz als neue Marktbarriere
Mit dieser Entscheidung schafft die EBA faktisch eine Doppellizenz-Pflicht. Stablecoin-Emittenten, die sogenannte „E-Geld-Token“ (EMTs) herausgeben, dürfen ihre Produkte ohne zusätzliche Lizenz nicht mehr für Zahlungen nutzen.

Spätestens bis 1. März 2026 müssen alle Anbieter entsprechende Genehmigungen vorlegen, um den Geschäftsbetrieb in der EU fortzuführen.
Motivation: Schutz und Stabilität im Finanzsystem
Die EU reagiert damit auf Bedenken der EZB, die vor systemischen Risiken durch Stablecoins gewarnt hatte. Im Fokus steht die Sicherstellung, dass Reserven stabil, Rücktausch jederzeit möglich und Runs auf Stablecoins verhindert werden.
Die E-Geld-Lizenz soll zusätzliche Aufsicht und Verbraucherschutz garantieren und damit das Vertrauen in den europäischen Finanzmarkt stärken.
Folgen für Stablecoin-Anbieter und Digital-Euro
Für internationale Stablecoin-Emittenten bedeutet dies höhere Eintrittsbarrieren in den europäischen Markt. Kleinere Projekte könnten unter dem regulatorischen Druck verschwinden, während große Player ihre Strukturen nachrüsten müssen.
Gleichzeitig positioniert sich die EZB mit dem digitalen Euro als sichere, staatlich gestützte Alternative – und verschafft sich so einen klaren Vorteil gegenüber privaten Stablecoins.




