MiCA-Verordnung: EU veröffentlicht finalen Entwurf
Die Europäische Union (EU) hat den finalen Entwurf der MiCA-Verordnung veröffentlicht und damit den Weg für einen Rahmen zur Regulierung von Kryptoassets geebnet.
In Kürze
- MiCA tritt am 30.12.2024 in Kraft
- EU veröffentlicht finale Strategie zur MiCA-Verordnung
- Starke Kritik an der ToFR-Verordnung
MiCA tritt am 30.12.2024 in Kraft
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihren endgültigen Entwurf der Verordnung über Märkte für Kryptoassets (MiCA) vorgelegt und damit den Weg für die Umsetzung des Rahmenwerks geebnet. Da die MiCA-Verordnung der EU am 30. Dezember 2024 in Kraft treten soll, hat diese Entwicklung weitreichende Diskussionen ausgelöst, da sich Investoren und Regulierungsbehörden auf bedeutende Veränderungen in der Kryptowährungslandschaft vorbereiten.
EU veröffentlicht finale Strategie zur MiCA-Verordnung
Der jüngste Bericht der ESMA enthält umfassende technische Regulierungsstandards (RTS) und Leitlinien, um eine reibungslose Umsetzung der MiCA-Verordnung zu gewährleisten. In den vergangenen 18 Monaten hat die ESMA gemeinsam mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mehr als 30 RTS und Leitlinien erarbeitet. Ein wichtiger Schwerpunkt der MiCA-Verordnung ist die Verhinderung von Marktmissbrauch. Die neuen Standards definieren Systeme zur Aufdeckung und Meldung verdächtiger Aktivitäten, einschließlich grenzüberschreitender Fälle.
Damit wird sichergestellt, dass die Behörden unverzüglich gegen Marktmissbrauch im Zusammenhang mit Kryptowährungen vorgehen können. Darüber hinaus wird in den Leitlinien auch die umgekehrte Werbung hervorgehoben und bestätigt, dass diese nur in engen Grenzen eingesetzt werden sollte. Dienstleistungen müssen ausschließlich auf Kundenanfrage erbracht werden, um unter diese Ausnahmeregelung zu fallen, wodurch ein Missbrauch zur Umgehung der MiCA-Vorschriften verhindert wird.
Für Crypto-Asset-Service-Provider (CASPs) gelten unterdessen strengere Regeln im Rahmen der Eignungsrichtlinie, die sich an den MiFID-II-Standards orientiert. CASPs müssen bei der Beratung ihrer Kunden maßgeschneiderte Empfehlungen abgeben oder geeignete Anlageentscheidungen treffen, um die Kohärenz zwischen den verschiedenen Rechtsrahmen zu gewährleisten. Darüber hinaus gelten neue Regeln für die Übertragung von Krypto-Vermögenswerten.
Starke Kritik an der ToFR-Verordnung
Die Transfer of Funds Regulation ist eine Verordnung, die der MiCA unterliegt und ebenfalls am 30.12. in Kraft tritt. Die Regelung zielt darauf ab, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch Kryptowährungen effektiver zu bekämpfen. Die ToFR verpflichtet sogenannte Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) wie Börsen oder Zahlungsanbieter dazu, umfangreiche Daten zu Transaktionen zu sammeln, weiterzuleiten und zu speichern.
Die ToFR verpflichtet CASPs dazu, bei jeder Transaktion – unabhängig von der Höhe – die Identität des Absenders und des Empfängers zu überprüfen und zahlreiche Daten zu erheben. Zu den zu übermittelnden Informationen gehören Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontodetails. Diese Daten werden während der Transaktion an den jeweiligen Empfänger-Dienstleister übermittelt und für einen festgelegten Zeitraum gespeichert, um eine Rückverfolgbarkeit durch Behörden zu ermöglichen.
Das bedeutet aber auch, dass jeder, der eine Krypto-Transaktion durchführt, unter Generalverdacht gestellt wird, Geldwäsche oder Terrorismus zu finanzieren. Für mich bedeutet diese Neuregelung nur eine weitere Ausweitung der Überwachung unter dem üblichen Deckmantel.
Abgesehen von dem wie immer vorgeschobenen Deckmantel „Schutz vor Geldwäsche und Terrorismus“ macht die EU damit einen riesigen Schritt zurück. Während die Stimmen der Weltmächte dieser Welt immer lauter werden, eine Bitcoin Reserve anzulegen, denkt die EU nur an eine Ausweitung der Überwachung. Damit macht sich die EU wieder einmal selbst wettbewerbsunfähig. Es bleibt zu hoffen, dass sowohl die EU als auch die Kryptoindustrie langfristig Wege finden, regulatorische Anforderungen mit den Grundprinzipien von Dezentralität, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit in Einklang zu bringen. Die Hoffnung ist zwar gering, aber bekanntlich stirbt sie zuletzt.